Punks müssen gehen

Protestcamp auf Sylt wird zu Recht aufgelöst, sagt das Verwaltungsgericht. Schutz der Anlieger geht vor

Je länger eine Versammlung dauert, desto schwerer wiegen die Verletzungen der Rechte Dritter

Eine Auflösung des Protestcamps von Punks in Westerland auf Sylt ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts in Schleswig rechtmäßig. Die 3. Kammer bestätigte am Dienstag in einem Eilverfahren eine entsprechende Entscheidung des Kreises Nordfriesland. Das Gericht teile die Bewertung der Versammlungsbehörde, dass im Zusammenhang mit unzureichenden sanitären Verhältnissen im Camp und wegen der unmittelbaren Gefahr einer rücksichtslosen Lärmbelastung für die Anlieger eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten war.

Damit sei es verhältnismäßig, eine Fortsetzung des Protestcamps über den 31. August hinaus zu unterbinden, erläuterte das Gericht in einer Mitteilung. Je länger eine Versammlung dauert, desto schwerer wiegen laut Gericht die von ihr verursachten Verletzungen der Rechte Dritter. Die Veranstaltung sei zwar unter den Schutz der Versammlungsfreiheit laut Grundgesetz gefallen. Aber der Schutz von länger andauernden Protestcamps sei nicht grenzenlos.

Die Protestierenden hätten sich auch nicht an die Vorgabe gehalten, Chemietoi­letten vorzuhalten und zu benutzen. Vielmehr hätten sie ihre Notdurft auf umliegenden privaten und öffentlichen Flächen verrichtet. Es sei zu erheblichen Verschmutzungen und Geruchsbeeinträchtigungen der Anlieger durch menschliche und tierische Exkremente gekommen. Darüber hinaus habe es laut Polizei Ruhestörungen gegeben. Beamte seien beleidigt und auch mit Flaschen beworfen worden. Eine Polizistin sei verletzt worden.

Gegen den Gerichtsbeschluss kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung, hieß es.

Der Kreis Nordfriesland sieht die Bewohner des Camps nun endgültig in der Pflicht, mit ihren Zelten den Park zu verlassen. Sollten sie den Park nicht zeitnah verlassen, sei als letztes Mittel eine Räumung durch die Polizei möglich. Die Gemeinde habe ein entsprechendes Amtshilfeersuchen gestellt. „Zuvor werden Kreis, Gemeinde und Polizei aber versuchen, zu deeskalieren und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen“, sagte ein Sprecher. (dpa)