Gerhard Schröder verklagt Bundestag: Ex-Kanzler kämpft um sein Büro

Der SPD-Mann klagt gegen den Bundestag. Der hat ihm Personal und Räume gestrichen. Eine Entscheidung fällt wohl erst im kommenden Jahr

Porträt von Gerhard Schröder

Altkanzler Schröder will nicht auf seine Privilegien verzichten Foto: Christoph Soeder/dpa

BERLIN taz | Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) klagt gegen den Bundestag, weil ihm dieser im Mai 2022 sein Büro weggenommen hat. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte den Eingang der Klage. Mit einer Entscheidung ist aber erst nächstes Jahr zu rechnen. Ausscheidende Bundeskanzler bekommen generell weiterhin eine „Amtsausstattung“ aus dem Bundeshaushalt. Gerhard Schröder, der von 1998 bis 2005 Kanzler war, hatte zuletzt vier Mitarbeiter:innen, für die der Bund im Jahr 2021 rund 407.000 Euro an Personalkosten ausgab.

Außerdem erhielt Schröders Büro Räume im Bundestag. Dienstherr der Mitarbeiter ist das Kanzleramt, nicht Schröder. Die Aufgaben des Büros werden von der Bundesregierung vage mit „nachamtlichen Terminen, Publikationen und Vorträgen des Bundeskanzlers a. D.“ beschrieben. Was die Mit­ar­bei­te­r:in­nen aber wirklich konkret machen, ist unbekannt. Es gibt keine Dokumentationspflicht. Allerdings haben Ende Februar, nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, alle vier Mit­ar­bei­te­r:in­nen gebeten, nicht mehr für Schröder arbeiten zu müssen.

Mit dabei war Schröders langjähriger Büroleiter und Redenschreiber Albrecht Funk. Es habe Differenzen über Schröders Positionierung gegeben, heißt es. Zeitweise war Schröders Büro damit völlig verwaist. Am 19. Mai beschloss der Bundestag dann im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung, dass Schröders Büro „ruhend gestellt“ wird. Das bedeutet, dass freie Positionen nicht nachbesetzt werden und Stel­len­in­ha­be­r:in­nen auf anderen Positionen des Kanzleramts eingesetzt werden müssen.

Nur der Personenschutz des Ex-Kanzlers solle bestehen bleiben. Der Beschluss kam mit der Mehrheit der Ampelkoalition zustande. Die CDU/CSU hatte darüber hinaus beantragt, dem Ex-Kanzler auch die Pension („Versorgung“) zu streichen, was die Ampel ablehnte. Begründet wurde der Bundestagsbeschluss aber nicht mit Schröders Nähe zu Russland. Vielmehr hieß es, „dass Bundeskanzler a. D. Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt“.

Büroentzug „willkürlich“ und „rechtsstaatswidrig“?

Nun klagt Gerhard Schröder jedoch beim Verwaltungsgericht Berlin gegen den Verlust seines Büros. Sein Anwalt Michael Nagel kritisierte im Sender NDR den Büroentzug als „willkürlich“ und „rechtsstaatswidrig“. Weder sei definiert, welche Verpflichtungen ein Ex-Kanzler überhaupt habe, noch sei Schröder überhaupt angehört worden. Damit sei auch Schröders Menschenwürde verletzt. Ob die Klage des Ex-Kanzlers aufschiebende Wirkung hat, wird derzeit geprüft.

Unabhängig von der Diskussion um den Fall Gerhard Schröder gärt die Diskussion um die Amtsausstattung von Ex-Kanzler:innen und Ex-Bundespräsidenten schon seit Jahren. Der Bundesrechnungshof hatte 2018 die gesetzlich nicht geregelte Praxis ausdrücklich beanstandet. Dass der Bundestag Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) inzwischen neun Mit­ar­bei­te­r:in­nen genehmigte, fachte die Debatte erneut mächtig an.

Die AfD legte im April einen Gesetzesentwurf vor, der die Ausstattung auf vier Jahre, drei Mit­ar­bei­te­r:in­nen und eine Fah­re­r:in beschränken will. Der Haushaltsausschuss des Bundestags forderte im Mai dann die Bundesregierung auf, dass die Amtsausstattung ehemaliger Bun­des­kanz­le­r:in­nen „nach der fortwirkenden Verpflichtung aus dem Amt erfolgt“. Was dies – für die Praxis – aber konkret heißen soll, bleibt unklar.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.