Kacka, Pipi und das Gesetz

Fäkalien kommen in unseren Gesetzesbüchern kaum vor. Warum das geändert gehört

Urin und Kot enthalten große Mengen Phosphor und Stickstoff – beides Stoffe, die die Landwirtschaft unbedingt braucht. Doch im Düngemittelrecht sind sie als Ausgangsstoff für Dünger nicht zugelassen – anders als Klärschlamm, Gülle und Bioabfall.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz zielt darauf ab, dass Rohstoffe und Ressourcen vielfach genutzt werden: Recycling hat Vorrang vor thermischer Verwertung. Tatsächlich aber wird ein Großteil des Klärschlamms mit hohem Energieaufwand getrocknet und dann verbrannt. Damit gehen auch Stickstoff und Phosphor verloren.

Bisher beschäftigt sich ausschließlich das Abwasserrecht mit dem Thema Fäkalien. Im Abfallrecht fehlt dafür ein Abfallschlüssel, wie er für Schlachtabfälle, Gülle, den Inhalt von Biotonnen oder Klärschlamm existiert. Für diese Stoffe ist geregelt, wie sie schadlos gesammelt, behandelt und in den Boden eingebracht werden dürfen.