Rechtsextremismus-Expertin gespeichert: Polizei mit seltsamem Beuteschema

Das niedersächsische Landeskriminalamt hat die Journalistin Andrea Röpke rechtswidrig in ihrer Datenbank Inpol gespeichert. Sie kennt das schon.

Gebäude des niedersächsischen Landeskriminalamtes

Der in Stahl, Glas und Beton manifestierte Apparat: Landeskriminalamt Niedersachsen Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

HAMBURG taz | Am Ende gab es eine Entschuldigung. In einem Brief bedauert das niedersächsische Landeskriminalamt, die Journalistin und Rechtsextremismus-Expertin Andrea Röpke unrechtmäßig in ihrer Strafverfolgungsdatenbank Inpol geführt zu haben. Die vorgeschriebene Verhältnismäßigkeitsprüfung sei leider unterblieben. „Seien Sie versichert, dass wir diesen Sachverhalt sehr ernst nehmen“, heißt es in dem Schreiben. Um den Staatsschutz zu dieser Einsicht zu bringen, bedurfte es allerdings erst eines Urteils des Verwaltungsgerichts Stade.

Die Hartleibigkeit der Ermittlungsbehörden überrascht Röpke nicht. „Diese Erfahrung mache ich schon seit Jahren“, sagt sie. Bereits 2013 musste sich der Verfassungsschutz dafür entschuldigen, dass er Röpke hatte überwachen lassen. Jetzt war es der polizeiliche Staatsschutz, der sie im Visier hatte. „Man hat’s ja gemerkt, dass sie sehr großes Interesse an uns haben – aber fast gar kein Interesse an den Rechten selber“, sagt die Szene-Beobachterin.

Dass Röpke in der Inpol-Datenbank landete, die „der Verhütung und Aufklärung von politisch motivierten Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung“ dient, hatte sie einem AfD-Ratsherrn aus Papenburg zu verdanken, der sie wegen einer „üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ anzeigte. Röpke hatte ihn wegen eines Likes im Internet mit einem bekannten Neonazi in Verbindung gebracht. Auf eine Nachfrage hin stellte der Ratsherr allerdings keinen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft stellte die Sache ein.

Dennoch sah die Polizei keinen Grund, Röpke aus der Datenbank zu nehmen, wie dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist. Röpkes Antrag auf Löschung lehnte das LKA mit dem Hinweis ab, sie sei seit Jahren staatsschutzrechtlich bekannt und trete durch entsprechendes Verhalten regelmäßig in Erscheinung. Bei ihr müsse davon ausgegangen werden, dass auch künftig ähnliche Vorfälle eintreten werden.

Nähere Ausführungen zum Verhalten Röpkes machte das LKA nicht. Die Journalistin ist eine profilierte Beobachterin der rechten Szene, die auch für die taz schreibt. Auch das LKA erkennt das an: Die Klägerin sei durch eigene Publikationen, aber auch durch die öffentliche Berichterstattung von bekannten TV-Magazinen und überregionalen Zeitschriften als „Person des öffentlichen Lebens“ anzusehen, woraus eine große und ortsunabhängige Reichweite von Äußerungen der Klägerin resultiere, zitiert das Gericht. Für das LKA war das allerdings eher ein Grund zur Speicherung, denn für Inpol müssen die Daten ja von überregionaler Relevanz sein.

Das Verwaltungsgericht erklärte die Speicherung für rechtswidrig. Zum einen seien die Kriterien für eine Speicherung in Inpol nicht nachvollziehbar, zum anderen sei sie unnötig. Denn Röpke habe die strittige Äußerung ja in einem „journalistischen Text offen unter Verwendung des Klarnamens“ getätigt. Eine Strafverfolgung sei also leicht auf anderem Wege möglich.

Beachtenswerte Pressefreiheit

Im Übrigen sei die Pressefreiheit zu beachten: Wenn Journalisten vielfach mit nicht weiter sub­stantiierten Strafanzeigen überzogen würden, könne das deren Arbeit erheblich behindern. Im Klartext: Die Speicherung bei Inpol machte Röpke etwa bei Datenabfragen im Rahmen von Polizeikontrollen automatisch zur Verdächtigen.

Warum die Polizei keine Konsequenzen aus der Rechtswidrigkeit der Überwachung Röpkes durch den Verfassungsschutz gezogen hat? Das LKA beantwortet das damit, dass Speicherungen durch den Verfassungsschutz und die Polizei auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhten. Ob Daten gespeichert würden, müsse in jedem Einzelfall geprüft werden. Warum die Verhältnismäßigkeit der Speicherung in Röpkes Fall unterblieben sei, werde „derzeit geprüft“.

Das niedersächsische Innenministerium hat das LKA beauftragt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu prüfen und entsprechend umzusetzen. „Eine abschließende Bewertung steht noch aus“, teilte das Ministerium mit.

Seit 2013 wird das Ministerium vom SPD-Mann Boris Pistorius geführt. „Ich unterstelle Pistorius schon, dass er es ernst meint“, sagt Röpke. Trotzdem müsse Niedersachsen sowohl was die Aufklärung als auch die Prävention rechtsextremer Straftaten angehe als Entwicklungsland betrachtet werden. Nötig sei eine Reform oder besser die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Außerdem müsse die Polizei viel besser mit Blick auf die Bedrohung von rechts ausgebildet werden.

Mitarbeiter „besonders sensibilisiert“

Das LKA weist darauf hin, dass seine Fachaufsichten und Mitarbeiter vor dem Hintergrund des Stader Urteils „noch einmal besonders sensibilisiert“ worden seien. Das LKA Niedersachsen beteilige sich an dem landesweiten Projekt „Polizeischutz für die Demokratie“ und hat eigene „Demokratiepaten“ ausgebildet. Zusätzlich würden die Mitarbeitenden speziell für die Rolle von Medienschaffenden sensibilisiert.

Auch mit Zweifeln an der Einstellung ihrer Beamtinnen und Beamten setze sich die Polizei auseinander. Deren Mentalität werde etwas mit dem Forschungsprojekt ­Megavo der Deutschen Hochschule der Polizei untersucht. Rafael Behr von der Akademie der Polizei in Hamburg bemängelt, dass es bisher keine seriöse Forschung zur Einstellung von Polizisten gebe, „weil sie systematisch von einflussreichen Leuten in der Polizei verhindert wurde“.

Der Fall Röpke wäre aus seiner Sicht ein typischer Anwendungsfall für einen wünschenswerten externen und mit Machtmitteln ausgestatteten Polizeibeauftragten.

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