das portrait
: Der deutsche Diensthundarbeitet auch im Sommer

Im Dienst für Recht und Ordnung in Niedersachsen: Schäferhund SimbaFoto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Über mangelnde Aufmerksamkeit hat sich der deutsche Diensthund Anfang des Jahres nicht beklagen können. Da war gerade die neue Tierschutzverordnung in Kraft getreten und die meisten Bundesländer fanden, diese müsste auch für Polizeihunde gelten. In der Folge sollten die Diensthundestaffeln auf den Einsatz von Stachelhalsbändern verzichten. Niedersachsen wollte zunächst eine Ausnahme, ruderte dann aber zurück. Nun beharrt nur noch Brandenburg auf den Halsbändern als letztes Mittel, um einen Hund wieder unter Kontrolle zu bekommen, der als Schutzhund darauf abgerichtet ist, Menschen anzugreifen, etwa bei Fußballspielen oder beim Stellen von Tatverdächtigen.

Doch was macht man nun mit den Tieren, wenn sie als Schutzhunde nicht mehr arbeiten dürfen? In Niedersachsen, so berichtet es die Deutsche Presseagentur, dürften die meisten der 220 Hunde trotzdem im Dienst bleiben. Sie seien auch für andere Aufgaben qualifiziert.

Auch in der Stadt Bremen musste keiner der neun Schutzhunde ausgemustert werden, hatte der Senat im März auf eine Anfrage der CDU mitgeteilt. Sie würden „zu Stöber- oder Fährtenarbeit, zum Beispiel um einen Fluchtweg nachzuvollziehen, oder im Rahmen ihrer Spezialisierung eingesetzt“, heißt es in der Senatsantwort. In Bremen bekämen die Hunde – anders als bisher in Bremerhaven – nämlich eine Zusatzqualifikation und heißen deshalb „Dualhunde“. Diese würden zunächst als Schutzhunde ausgebildet und erhielten anschließend eine Spezialisierung zum Rauschgift-, Sprengstoff-, Banknoten- oder Brandmittelspürhund. Zum Zeitpunkt der Senatsantwort hatten vier eine Ausbildung zum Sprengstoffspürhund und drei zum Rauschgiftspürhund.

Ganz verzichten möchte man auch in Bremen nicht auf die Schutzhunde. Denn deren Wert, etwa „bei gewalttätigen Auseinandersetzungen, wie etwa beim Einsatz gegen gewaltbereite Anhänger rivalisierender Fußballvereine, ist beträchtlich und nur schwer zu ersetzen“, so der Senat. Offen ist in Bremen allerdings, wie zukünftig ohne Stachelhalsband Schutzhunde ausgebildet und eingesetzt werden können.

Das Problem: Schutzhunde dürfen keinen unterwürfigen Charakter haben, sondern müssten „wesens- und triebstark“ sein, also alles tun, um an ihr Ziel zu kommen. Bei derart dominanten Hunden funktioniere in der Erziehung das Prinzip der positiven Verstärkung deutlich schlechter. Deshalb prüft die Polizei Bremen, ob sie eine eigene Zucht aufbauen kann – um wesens- und triebstarke Hunde zu bekommen, die sich ohne Gewalt kontrollieren lassen. Eiken Bruhn