Klage abgewiesen: Kleiner Dämpfer für Puigdemont

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage des Katalanen Puigdemont abgewiesen. Seine Immunität bleibt aber bestehen.

Portrait

Der katalanische Unabhängigkeitspolitiker Carles Puigdemont im Juni 2022 bei einem Parteikongress Foto: Glòria Sánchez/dpa

FREIBURG taz | Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Klage des ehemaligen katalanischen Re­gio­nal­prä­si­denten Carles Puig­de­mont gegen das Europaparlament als unzulässig abgelehnt. Dies hat aber keine Auswirkungen auf Puigdemonts Immunität als Europaabgeordneter, die derzeit weiterbesteht.

Carles Puigde­mont war ab 2016 Präsident der katalanischen Autonomieregierung, die die Loslösung von Spanien betrieb. In Puigde­monts Amtszeit gab es ein illegales Referendum über die katalanische Unabhängigkeit von Spanien. Daraufhin wurde Puigde­mont von der spanischen Regierung seines Amts enthoben, er flüchtete ins Exil nach Belgien. Es besteht aber immer noch ein Haftbefehl gegen ihn wegen Aufwiegelung und Verschwendung öffentlicher Gelder, die für das Referendum ausgegeben wurden.

2019 wurde Puigdemont für die katalanische Partei Junts per Catalunya ins Europaparlament gewählt. Er konnte das Mandat aber zunächst nicht wahrnehmen, weil er nach spanischem Wahlrecht einen Eid vor der spanischen Wahlkommission hätte sprechen müssen. Da er bei der Rückkehr nach Madrid aber verhaftet worden wäre, verzichtete Puig­de­mont auf den Eid.

Daraufhin teilte der damalige Präsident des Europaparlaments, der Konservative Antonio Tajani, Puidgemont mit, er werde nicht als Abgeordneter betrachtet, da er nicht auf der Liste der spanischen Abgeordneten stehe, die von der spanischen Wahlbehörde eingereicht wurde. Dagegen klagte Puig­de­mont, schließlich sei er ordentlich gewählt worden. Das EuG lehnte Puigdemonts Klage nun aber als unzulässig ab. Tajani habe hier keine eigene Entscheidung getroffen, sondern nur die Rechtslage in Spanien mitgeteilt.

EuGH entscheidet für Puigdemont

Puigdemont kann diese Verweigerung eines Urteils vermutlich verschmerzen, denn in der Zwischenzeit hatte er zwei andere juristische Erfolge.

So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2019, dass es für den Erwerb des Abgeordnetenstatus im Europaparlament nur auf die Wahl ankommt und nicht auf den spanischen Eid und andere Formalien. Das Urteil erfolgte zugunsten des katalanischen Politikers Oriol Junqueras, kam aber auch Puigde­mont und seinem ebenfalls geflüchteten Kollegen Antoni Comin zugute. Im Januar 2020 nahmen beide erstmals an einer Sitzung des Europaparlaments teil.

Allerdings hob das Europaparlament auf Antrag der spanischen Justiz in einem Mehrheitsbeschluss Puigdemonts und Comins Immunität als Abgeordnete auf. Auch dagegen klagt Puig­de­mont. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Als Puigdemont im September 2021 auf dem italienischen Sardinien kurzfristig festgenommen wurde und ihm die Auslieferung nach Spanien drohte, stellte er einen neuen Antrag auf Eilrechtsschutz. Auch dieser Antrag wurde vom EuG im November abgelehnt, weil Puigdemont am Ende doch nicht ausgeliefert worden war.

Seit Mai 2022 hat Puig­demont seine Immunität als Europaabgeordneter vorläufig zurück. Dies entschied im zweit­ins­tanz­lichen Eilverfahren der EuGH. Solange der spanische Haftbefehl bestehe, sei Puigdemont nicht sicher.

Nächster Schritt ist wohl die Entscheidung des EuG über die Frage, ob das Europaparlament Puigdemonts Immunität zu Recht aufgehoben hat oder ob ihm in Spanien politische Verfolgung droht. Falls er verliert, kann er Rechtsmittel beim EuGH einlegen. Dabei fällt auf, dass das EuG in der Regel gegen Puigdemont entscheidet, während die positiven Entscheidungen vom EuGH kommen.

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