Wegen getöteter Po­li­zis­t:in­nen: Razzia für ein „Like“

Razzia bei einer Person aus Hamburg – der Grund: Ein Like für einen Tweet, der die Tötung von Po­li­zis­t*in­nen gebilligt haben soll.

Ein Holzherz mit der Aufschrift: Ihr fehlt! Alex Yasmin

Wer das anders seht, sollte sich im Netz vorsehen: Gedenkort für die erschossenen Po­li­zis­t*innen Foto: Uwe Anspach/dpa

Der Vorfall erinnert ein wenig an die Pimmelgate-Affäre um Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Dieser hatte im vergangenen Jahr eine Hausdurchsuchung angezettelt, weil er bei Twitter mit dem Satz „du bist so 1 Pimmel“ beleidigt worden war. Ein*e Ham­bur­ge­r*in musste am frühen Montagmorgen auch der Polizei die Tür öffnen, ebenfalls wegen eines Tweets.

Genauer: Wegen eines Likes. Dieses soll die betroffene Person vor eineinhalb Jahren unter folgenden Tweet gesetzt haben, der eine etwas andere Hausnummer war als der Pimmel-Tweet: „Wo sind eigentlich die Schweigeminuten für Ahmed Ahmad, für Giorgos Zantioinis, für Oury Jalloh, für all die Menschen die die Polizei ermordet hat? Ich trauere wenn unschuldige sterben, nicht wenn die killer selber mal dran glauben müssen“. Das Handy der betroffenen Person wurde beschlagnahmt, schreibt der Ermittlungsausschuss Hamburg (EA), der Ak­ti­vis­t*in­nen unterstützt.

Die Durchsuchung war Teil einer bundesweiten Razzia. In 15 Bundesländern wurden rund 80 Menschen aufgesucht. Die Maßnahmen beruhen auf Erkenntnissen der Ermittlungsgruppe Hate Speech des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz. Diese sei „als Reaktion auf zahlreiche Hasskommentierungen nach der Tötung der beiden Polizeibeamten im Landkreis Kusel am 31.01.2022“ eingerichtet worden, schreibt die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

Bundesweit 150 Beschuldigte

Die Gruppe bearbeite Fälle unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft, gehe Hinweisen nach und suche „proaktiv nach solchen“, heißt es beim Innenministerium Rheinland-Pfalz. „Insgesamt wird 150 Personen vorgeworfen, für 172 strafrechtlich relevante Kommentare und 18 Likes verantwortlich zu sein.“ Mit der Razzia habe man nun „erstmals gemeinsam mit allen Bundesländern das Ziel verfolgt, bei den Tatverdächtigen weitere für die Strafverfolgung dienliche Beweise zu sichern“, wird der LKA-Vizepräsident zitiert.

Am Dienstag begann der Prozess um die zwei getöteten Polizist*innen. Gerade vor dem Hintergrund bewertet der EA die Razzia am Tag zuvor als „reine PR-Aktion“ im eigenen Interesse. Ein Aktivist des EA, der seinen Namen nicht nennen möchte, hält die Durchsuchung in Hamburg zudem für unverhältnismäßig. „Dass Likes verfolgt werden, ist ziemlich absurd. Da ist jegliches Maß verloren.“ Außerdem stelle sich ihm die Frage, welche zusätzlichen Beweise ein Handy liefern sollte, wenn der richterliche Beschluss zur Durchsuchung schon darauf beruhe, zu wissen, wer das Like unter den Tweet gesetzt haben soll.

Er setzt das Handeln der Polizei auch ins Verhältnis zu Erkenntnissen, die der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann vor rund einem Monat in einer investigativen Recherche gesammelt hatte: Sein Team hatte sieben strafrechtlich relevante Hassnachrichten in allen 16 Bundesländern angezeigt – und dann dokumentiert, wie träge die Polizei dazu teils ermittelte. „Das hat mit Verhältnismäßigkeit überhaupt nichts mehr zu tun“, so der Aktivist, zumal die Beleidigungen viel härter gewesen seien. „Wenn es um Kol­le­g*in­nen geht, wird direkt die Generalstaatsanwaltschaft eingebunden.“

Die Rechtslage ist bislang unklar

Die Begründung für den Durchsuchungsbeschluss war laut dem Aktivisten: Der Tweet, der kurz nach der Tötung der beiden Po­li­zis­t*in­nen abgesetzt worden sein soll, beziehungsweise das Liken, soll ihr Andenken verunglimpft und die Tat gebilligt haben. Für beide Straftaten kann eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden.

Ein Hamburger Rechtsanwalt aus dem Umfeld des EA glaubt jedoch nicht, dass allein ein Like oder ein Retweet dazu reicht, diese Tatbestände zu erfüllen. „Es ist eher ein Versuch, diese Hasskriminalität zu bekämpfen, allerdings mit sehr starken Mitteln.“ Aufgrund fehlender Rechtsprechung gebe es dazu noch viele unterschiedliche juristische Ansichten.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte, dass die Durchsuchung „wegen des Verdachts einer Straftat nach § 140 und § 189 StGB durch Liken eines Twitterbeitrages“ erfolgte. Fragen nach der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung beantwortete die Sprecherin „aufgrund der andauernden Ermittlungen“ nicht. Unter Hasskriminalität könne aber „ganz allgemein auch eine Tathandlung wie das ‚Liken‘ und damit ‚Gutheißen‘ eines Hasskommentars fallen“.

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