Gender-Klage gegen Audi: Beleidigtes Leberwürstchen

Ein VW-Mitarbeiter sieht seine Persönlichkeitsrechte durch korrekt gegenderte Formulierungen der Konzerntochter Audi verletzt. Nun klagt er.

Eine Wursttheke

Irgendwo findet sich immer eine beleidigte Leberwurst, die meint, das Leben sei nicht fair zu ihr Foto: Thomas Victor/Plainpicture

Es gibt einen Überschuss an beleidigten Leberwürstchen in Deutschland, die Unternehmen verklagen, sobald diese inklusiv gendern. Diesmal geht es um den VW-Mitarbeiter und CDU-Kommunalpolitiker Dr. Alexander B.: Seine Persönlichkeitsrechte seien durch korrekt gegenderte Formulierungen der VW-Tochter Audi verletzt worden, so begründet er seine Klage beim Landesgericht Ingolstadt.

Er wolle keine Mails und Anweisungen in gendersensibler Sprache mehr, gibt der SWR wieder. Das bedeutet in der Schlussfolgerung, dass der Angestellte keine Rundmails, standardisierte Schreiben und allgemeine Dateien, sondern nur noch explizit für ihn persönlich maßgeschneiderte offizielle Schreiben erhalten möchte. Dies versuchte er zuerst mit einer Unterlassungsklage durchzusetzen und forderte 100.000 Euro bei jedem Verstoß. Da Audi ablehnte, kam es zum Prozess.

Er sehe den „Schutz der geschlechtlichen Identität“ gefährdet, zitiert die Bild-Zeitung, und fährt fort: „Denn die Gender-Richtlinie ist unausgewogen und sogar männerfeindlich!“ Das Unternehmen vertritt hingegen eine ganz andere Meinung: „Die Verwendung gendersensibler Sprache bedeutet eine Kommunikation, die alle Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten wertschätzt und berücksichtigt“, so Audi.

Wem glauben wir jetzt?

Durch das Gendern mit Sternchen oder Unterstrich werden alle Identitäten abgebildet, auch wenn das aufgrund der deutschen Grammatik nicht immer reibungslos funktioniert. Die Behauptung des Ziels, alle Identitäten gerecht abzubilden, zu belegen ist überhaupt nicht schwer, und genau das tut selbst der Kläger vor Gericht. Er liest Teile aus internen Mails und anderweitigen Unternehmensschreiben vor: „Expert_in“, heißt es laut dem Bayerischen Rundfunk beispielsweise, „Spezifikateur_in“ oder „Autor_in“. Wie man lesen kann, ist der männlich gegenderte Begriff „Expert“ in dem Wort „Expert_in“ inbegriffen. „Expert_in“ zu schreiben und dabei auf „Expert“ zu verzichten, ist unmöglich. Warum behauptet der Kläger also diskriminiert worden zu sein, wenn er sogar in vielen der von ihm als Beispiel vorgeführten Wörtern explizit benannt wird?

Die Welt dreht sich um mich

Man kann davon ausgehen, dass ein Mensch, der in der Lage ist E-Mails zu öffnen oder seinen Arbeitgeber zu verklagen, genauso in der Lage sein könnte, eins und eins zusammenzuzählen und selber auf die Schlussfolgerung zu kommen, dass seine Forderung, ihm jedes Mal maßgeschneiderte, gesonderte Mails und Dateien zu senden, für ein Unternehmen nicht zu bewältigen ist – niemand glaubt an die Durchsetzbarkeit einer so üppigen Forderung. Da könnte man auch gleich sagen: Die Welt dreht sich um mich.

Insofern liegt der Verdacht nahe, dass es dem Kläger in erster Linie gar nicht darum geht, sich gegen seine eigene vermeintliche Diskriminierung zu wehren. Es ist vielmehr ein Versuch, das Unternehmen dazu zu bringen, korrektes Gendern ganz zu unterlassen. Sollte der Kläger seine Forderung nämlich durchsetzen, würde genau das passieren: Audi hätte keine Wahl und müsste in allen ­Schreiben ganz auf korrekt gegenderte Sprache verzichten.

Damit wäre der Zustand, den der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch im Gespräch mit dem Deutschlandfunk als die „sprachliche Vorherrschaft der Männer“ beschreibt, wiederhergestellt: Schon wieder wären nur noch Männer gemeint, und am Ende geht es auch genau darum. Es geht darum, dass alle anderen, die in korrekt gegenderten Formulierungen wie „Expert_in“ mitgenannt werden – Frauen und nichtbinäre Menschen – totgeschwiegen werden sollen, als bestünde die ganze Gesellschaft nur aus Männern.

Mit welchen politischen Organisationen sich ein Mensch gemein macht, um seine eigenen politischen Ziele zu erreichen, spricht auch für die eigenen Absichten. So lässt sich der Kläger von dem Verein Deutsche Sprache unterstützen. Der Verein Deutsche Sprache e. V. vertritt Ansichten, die man gut im antifeministischen Lager der Maskulinisten verorten könnte.

Weiterhin im Mittelpunkt stehen

Auf seiner Website bezeichnet der Verein gendersensible Sprache als „ideologische Sondersprache“, spricht von einer „Umerziehung der Bürger“ und beklagt, dass Gendern gegen geltende Sprachregeln verstoße. Wie viel Wert der Verein wirklich auf deutsche Sprachregeln legt, wird allerdings erst beim zweiten Blick klar: Er führt die Vereinssprecherin Sabine Mertens fälschlicherweise als „Sprecher“ ein. Ein Vereinsmitglied, der Student Torben Hundsdörfer, sagte in der ZDF-Sendung „Auf der Couch“ dieses Jahr im Januar: „Sprache sollte frei sein, ohne irgendwelche Begrenzungen oder Regeln.“ Welches nun? Geht es hier darum, sprachliche Regeln zu beachten oder sie zu missachten?

Ich würde sagen, dass es sowohl dem Verein Deutsche Sprache als auch dem Kläger Alexander B. vielmehr darum geht, dass Männer weiterhin im Mittelpunkt der deutschen Sprache stehen sollen. Wer im Mittelpunkt unserer Sprache steht, steht nämlich auch im Mittelpunkt unserer Welt. Eine ziemlich düstere Vorstellung, alle marginalisierten Gruppen, die so lange um ein bisschen Sichtbarkeit kämpfen mussten, so wieder in die Dunkelheit zu drängen, und damit auch ihre Bedürfnisse und Anliegen. Dazu noch zynisch, das als Gerechtigkeit zu präsentieren.

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