Gesetzesreform in Spanien: Drei Krankentage bei Regelschmerzen

Spanien baut das Recht auf Schwangerschaftsabbruch aus. Frauen mit starken Regelschmerzen bekommen zudem ein Recht auf Krankschreibung.

Frauen protestieren mit lila Schals

Frauen demonstrieren für das Abtreibungsrecht in Madrid Foto: Andres Kudacki/ap

MADRID taz | Die spanische Linkskoalition unter dem Sozialisten Pedro Sánchez baut das Recht auf Schwangerschaftsabbruch und weitere Rechte von Frauen aus. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag eine umfangreiche Reform des „Gesetzes der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und des freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs“.

Künftig sollen Frauen ab dem 16. Geburtstag eine ungewollte Schwangerschaft beenden lassen können, ohne dass dazu die elterliche Zustimmung nötig ist. In Spanien war auch bisher ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Woche legal, allerdings nur für volljährige Frauen.

Und Frauen, die unter starken Regelschmerzen leiden, haben – sobald das Parlament die Reform bewilligt hat – das Recht auf eine Krankschreibung. Natürlich schrieb so mancher Frauenarzt Patientinnen mit unerträglichen Regelschmerzen krank. Was sich jetzt ändert: Während bei einer normalen Krankschreibung die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen binnen der ersten drei Tage keine Lohnfortzahlung erhalten, wird dies bei Menstru­ationsbeschwerden künftig anders sein.

Die Sozialversicherung übernimmt den Lohn ab dem ersten Tag der Krankschreibung. Da Menstruationsbeschwerden meist eh nicht länger als drei Tage andauern, sei eine Sonderregelung notwendig, um Frauen nicht zu benachteiligen, so das Ministerium.

Angst vor Stigmatisierung

Die Reform wurde von der Gleichstellungsministerin Irene Montero ausgearbeitet. Sie gehört zum kleineren der beiden Koalitionspartner, zur linksalternativen Unidas Podemos (UP). In einem Radiointerview zeigte sich Montero „stolz“ darauf, dass Spanien das erste Land in Europa sein wird, das eine solche Gesetzesregelung einführt. Die Reform zeige, „dass der Staat auf der Seite der Frauen steht“.

Die Krankschreibung bei starken Menstruationsbeschwerden, die von Ärztevereinigungen und Frauenverbänden begrüßt wird, hatte bis zum Schluss für Diskussionen in der Linkskoalition gesorgt. Nadia Calviño, erste Vizepräsidentin und Wirtschaftsministerin, befürchtet, dass das neue Gesetz „zu einer Stigmatisierung von Frauen führen könnte“. Montero setzte sich letztendlich durch.

Nicht so bei anderen Themen. So wollte Montero die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland unter Strafe stellen. Dies scheiterte ebenso an den Sozialisten wie der Plan, den Mehrwertsteuersatz für Menstruationshygieneprodukte wie Tampons und Binden zu senken. Diese Steuersenkung von zehn auf vier Prozent, die Montero vorsah, hatten eigentlich beide Koalitionspartner im Programm.

„22 Prozent der Frauen geben an, nicht das kaufen zu können, was sie tatsächlich brauchen oder können überhaupt keine Hygieneartikel bezahlen“, sagte Montero. Das Finanzamt würde durch diese Maßnahme nur rund 30 Millionen Euro im Jahr weniger einnehmen. Montero will dies jetzt bei den nächsten Haushaltsverhandlungen durchsetzen.

Mehr kostenlose Hygieneprodukte

Einen kleinen Fortschritt konnte Montero allerdings erreichen. In Bildungseinrichtungen, die spezielle Sozialprogramme haben, sowie in Gefängnissen, werden Menstruationshygieneartikel künftig kostenlos ausgegeben. Nach und nach soll dieses Programm auf weitere öffentliche Einrichtungen ausgeweitet werden.

Auch beim Schwangerschaftsurlaub beschnitt der große Koalitionspartner Monteros Pläne. Er kann künftig bei vollem Lohnausgleich von allen werdenden Müttern ab der 39. Woche genommen werden. Montero wollte eigentlich die 36. Woche festschreiben. Bisher liegt es im Ermessen des Frauenarztes, wann eine Frau vor der Geburt nicht mehr arbeiten muss.

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