Jahrestag der deutschen Verfassung: Grundgesetzlicher Feiertag

Vor 73 Jahren trat das Grundgesetz der Bundes­republik Deutschland in Kraft. Wäre der 23. Mai nicht ein gutes Datum für einen Nationalfeiertag?

Leere Stühle im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Großer Gerichts­saal in Karlsruhe: Seit 1969 hat das Bundesverfassungsgericht hier seinen Amtssitz Foto: Maurice Weiss/Ostkreuz

Jeder in den USA weiß, was der 4. Juli ist – der Tag der Staatsgründung, an dem auch die Verfassung gefeiert wird, die Prinzipielles erklärt, unter anderem, dass jeder vor dem Gesetz gleich ist. An diesem Tag finden außerdem sehr viele Einbürgerungsfeiern statt – für Ein­wan­de­re­r*­in­nen ein natürlich magisches Datum.

Und in der Bundesrepublik – der 23. Mai? Kennen nur besonders Informierte. An diesem Tag vor heute 73 Jahren verkündet der Parlamentarische Rat die Gültigkeit des Grundgesetzes, das kurz zuvor, am 8. Mai, exakt vier Jahre nach Ende des nationalsozialistischen Deutschlands, fertig verhandelt war.

Es sollte keine Verfassung sein, vielmehr, so der Historiker Oliver Haardt, war das „Grundgesetz ein Provisorium. Seine Mütter und Väter haben 1949 unter dem Druck der alliierten Besatzung, der sich verfestigenden Teilung Deutschlands und des heraufziehenden Kalten Krieges ganz bewusst darauf verzichtet, eine ‚Verfassung‘ im herkömmlichen Sinne zu schaffen.“ Und doch erwies sich das nun gültige Grundgesetz als Superwerkzeug, um ein liberales, rechtsstaatliches Selbstverständnis in der Bundesrepublik durchzusetzen – in Abgrenzung zum Nationalsozialismus natürlich, aber auch zur Verfassung der DDR, die wesentlich den realsozialistisch-diktatorischen Faktor der SED-Herrschaft beförderte.

Ein solcher Tag, eben der 23. Mai: Verdient der nicht, dass er ein gesetzlicher Feiertag wird? Nichtreligiös begründete Feiertage gibt es ja nur wenige, seit der Wiedervereinigung ist dies der 3. Oktober – der 1990 mit dem Beitritt der Länder der einstigen DDR zur Bundesrepublik eingeführt wurde. „Eine Kopfgeburt“, sagt der Trierer Geschichtswissenschaftler Christian Jansen, „ohne emotionale Qualität“ – ein Tag mit steif gehaltenen Festprogrammen, erfahrungsgemäß in den vergangenen Jahrzehnten bei nicht einmal spätsommerlichen, jedenfalls oft regnerischen Wetterlagen begangen.

Einleuchtender als der 3. Oktober

1990 wurde auch letztmals der 17. Juni zum Gedenken an die Arbeiteraufstände in der DDR des Jahres 1953 abgehalten – auch dieser Tag prinzipiell arbeitsfrei. Denn darum geht es im allgemeinen Empfinden allermeist: ob ein Feiertag auf einen Werktag fällt – wie garantiert die christlichen, etwa Karfreitag, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam oder in allerdings nur wenigen Bundesländern der Buß- und Bettag im November.

Marko Martin, Schriftsteller

„Noch mehr mollige Steinmeier-Reden plus frühlingshafte Bratwurst­feste braucht es nicht“

Doch warum gibt es keinen weltlichen Feiertag am 23. Mai, der die Geburt des Grundgesetzes preist und damit etwas feiert, das gerade im Hinblick auf die in den vergangenen Jahrzehnten Eingewanderten einleuchtender wäre? Anders als der 3. Oktober, der wesentlich eine deutsch-deutsche Angelegenheit war und mit den Jahren als Erinnerung immer blasser wird.

Die Berliner Soziologin Naika Foroutan, in Boppard, Rheinland-Pfalz, geboren und heute Leiterin des Deutschen Instituts für Migration und Integrationsforschung, fände das gut: „Eine schöne Idee, weil ich finde, dass der Tag zeigt, wie sich ein Kollektiv zusammen konkrete Gedanken machen kann, um nach Krieg, Verbrechen und Zerstörung gemeinsam eine bessere Gesellschaft zu imaginieren. Das ist ein Akt der Selbstermächtigung und reale Utopie, die sich eine Gruppe von Menschen beim Entwurf des Grundgesetzes zugetraut hat und die wir feiern sollten.“

Schriftsteller Marko Martin, geborener DDR-Bürger und so fern aller sentimentalen Wertschätzung des „Arbeiter-und-Bauern-Staats“ wie kaum jemand sonst, ist skeptisch: „Feiertage werden überschätzt – noch mehr in mahnendem Moll gehaltene und damit letztlich mollige Steinmeier-Reden plus frühlingshafte Bratwurstfeste braucht es wahrlich nicht. Besser wäre es, zum 23. Mai Projekttage in den Schulen zu organisieren.“

Arbeitsfrei reicht nicht

Anders sieht es Murat Kayman, Jurist und Blogger, einst Justitiar im türkischen Verband Ditib. Er würde den 23. Mai als Feiertag „befürworten. In einer immer vielfältiger werdenden Gesellschaft darf es nicht mehr um körperliche/persönliche Eigenschaften gehen, die Zusammenhalt und Zugehörigkeit vermitteln. Diese sollten vielmehr durch übereinstimmende Haltungen entstehen. Zum Beispiel durch die gemeinsame Haltung, im Schutz der Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes miteinander leben zu wollen.“

Ihm sekundiert Sigmount Königsberg von der Jüdischen Gemeinde zu Berlin: „Ich plädiere ganz entschieden für den 23. Mai als Feiertag, denn das Grundgesetz ist trotz mancher Mängel – aber nichts, was von Menschen geschaffen wurde, ist fehlerfrei – das Beste, was jemals in diesem Lande entstanden ist. Das Land hat eine gute Verfassung, und man sollte sie auch würdigen.“

Nicht anders kommentiert die in München an der Universität der Bundeswehr lehrende Historikerin Hedwig Richter, Autorin des Bestsellers „Demokratie – Eine deutsche Affäre“: „Der 23. Mai als Feiertag ist eine wunderbare Idee. Das Grundgesetz steht für den Neuanfang, für Demokratie, den Rechtsstaat – für Menschenwürde vor allem auch.“

Dass diese Plädoyers stets auch einen arbeitsfreien Werktag mitdenken, also die Liebe der in Deutschland Lebenden zu arbeitsfreien Tagen, dass sie gar zu verlängerten Wochenenden über ­einen „Brückentag“ (einen Urlaubstag am Freitag) einladen wie in dieser Woche Christi Himmelfahrt zu einem besonders langen, versteht sich von allein.

Anders sieht dies der Politikwissenschaftler, Herfried Münkler, Emeritus der Humboldt-Universität zu Berlin: „Im Prinzip bin ich eher ein Anhänger von Gedenkstätten als von arbeitsfreien Feiertagen, mit denen dann eher die Freizeitgesellschaft als die politische Kultur bedient wird. Außerdem ist zu überlegen, ob ein Feiertag unbedingt ein arbeitsfreier Tag sein muss und wie man die Teilhabe am Erinnern und mentalen Innehalten attraktiv machen kann.

Es hat sich ja eingebürgert, dass man meint, das gehe nur bei Arbeitsfreiheit – aber ist das wirklich so?“ Jedenfalls, so Münkler, wird „die politikkulturelle Bedeutung von Feiertagen überschätzt, solange die nur auf einen arbeitsfreien Tag mit irgendeiner Veranstaltung im Bundestag oder in den Kirchenräumen hinausläuft. Bloß einen arbeitsfreien Tag zu organisieren heißt, die Freizeit- und Konsumgesellschaft zu bedienen. Das ist als Wohltat für die Menschen attraktiv, hat aber so gut wie nichts mit der politischen Kultur einer Demokratie zu tun.“

Für ihn, so sagt er, „lautet die eigentliche Frage hinter den Fragen“ – die nach einem gesetzlichen Feiertag – anders: „Wie kann die liberale Gesellschaft ihre Freiheit feiern, ohne dass sie die Ernsthaftigkeit des Festes durch die Art des Feierns verhöhnt. Darauf habe ich keine Antwort parat. Ich bin aber davon überzeugt, dass nur, wenn diese Frage beantwortet ist, alle anderen Fragen beantwortet werden können.“

Historiker Christian Jansen sagt hingegen nicht minder lebenspraktisch: „Der 23. Mai liegt in einer Jahreszeit, in der man gerne feiert und das Wetter oft gut ist. Und dieser Tag steht für Verfassungspatriotismus. Davon können wir mehr gebrauchen!“

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