Kritik an Umgang mit 8.-Mai-Gedenken: Giffey stellt sich Protest

Die Regierungschefin verteidigt vor dem Roten Rathaus bei einer Demo das Verbot ukrainischer und russischer Fahnen an 15 Plätzen vom Wochenende.

Das Foto zeigt ukrainische Flaggen vor dem Roten Rathaus.

Vor dem Roten Rathaus wehen als Zeichen der Solidarität Berlins ukrainische Flaggen Foto: dpa

BERLIN taz | Die Menschen vor ihr sollten mal hoch zu den Fahnenmasten am Roten Rathaus schauen, wo auch an diesem Dienstagnachmittag vier blau-gelbe ukrainische Flaggen hängen. Deutlich zeigt Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) darauf. Sie mag nichts davon wissen, dass das Land Berlin zum 77. Jahrestag der deutschen Kapitulation am 8. und 9. Mai 1945 die Ukraine und Russland gleich behandelt haben soll. Wie schon eine halbe Stunde zuvor in einer Pressekonferenz zur vorangehenden Senatssitzung sagt Giffey – nun allerdings auf Englisch –, auch den rund 100 oft in Blau-Gelb gekleideten Menschen vor ihr, vorwiegend Frauen: Es stimme nicht, dass Berlin ukrainische Flaggen verboten habe – bloß an 15 sensiblen Orten habe die Polizei aus gutem Grund Flaggen untersagt.

Diese Entscheidung war auf Protest gestoßen. Es sei falsch, ukrainische Fahnen so zu behandeln wie russische Symbole, hatte etwa der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba geäußert.

Giffey argumentiert auch jetzt wie schon vor dem Wochenende, Ziel sei es gewesen, ein würdiges Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs zu ermöglichen. Mit Gleichbehandlung habe das nichts zu tun: „Die Solidarität mit der Ukraine gilt uneingeschränkt.“

Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die sich neben Giffey den Protestierenden stellt, hatte bei der Pressekonferenz geschildert, dass man unbedingt Ausschreitungen auf den Soldatenfriedhöfen verhindern wollte, die auch zu den drei sowjetischen Ehrenmalen gehören, und erinnerte an Bilder aus Polen, wo das nicht gelungen war. Ihr Fazit: „Die Strategie der Polizei ist aufgegangen.“

Der Wortführerin der Protestversammlung gibt Giffey allerdings in einer Sache recht: dass sie am Wochenende nicht wegen einen blau-gelben Armbands am Handgelenk hätte zurückgewiesen werden dürfen. Das war nach Darstellung der Frau geschehen.

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