Harte Anti-Drogen-Gesetze in Singapur: Drogenschmuggler hingerichtet

Der geistig behinderte Malaysier war schon 2010 verurteilt worden. Proteste von Menschenrechtlern und Angehörigen konnten das Urteil nicht verhindern.

Aktivisten halten orange Schilder mit dem Porträt von Nagaenthran

Protest gegen die Todesstrafe vor Singapurs Botschaft in Malaysia Foto: Vincent Thian/ap

BERLIN/SINGAPUR taz/dpa | Trotz internationaler und auch ungewöhnlicher lokaler Proteste ist am Mittwoch im südostasiatischen Stadtstaat Singapur ein geistig behinderter Drogenschmuggler hingerichtet worden. Der 34-jährige Malaysier sei Mittwochfrüh gehängt worden, berichtete der staatliche Nachrichtensender Bernama TV aus dem benachbarten Malaysia unter Berufung auf den Bruder des Mannes. Seine Familie sowie Menschenrechtler hatten bis zuletzt versucht, die Exekution zu verhindern. Ein Berufungsgericht hatte das Urteil am Dienstag aber endgültig bestätigt.

Nagaenthra Dharmalingam war 2009 bei der Einreise nach Singapur mit 43 Gramm Heroin festgenommen worden. Damals war er 21 Jahre alt. Ein medizinischer Experte hatte später bei ihm einen geminderten Intelligenzquotienten von 69 festgestellt. Dieser Wert wird als geistige Behinderung anerkannt.

Dennoch wurde der Malaysier 2010 zum Tode verurteilt. Laut der Richter sei er sich darüber im Klaren gewesen, dass er gegen die Gesetze verstoße. „Mein Bruder hatte ein großes Herz, er hat jedem vertraut“, sagte sein Bruder Navim Kumar in einem Interview. Berichten zufolge soll der finanziell verschuldete Mann zur Tat gezwungen worden sein. Er habe mit dem Geld seine Mutter unterstützen wollen.

„Mehrere medizinische Sachverständige haben bei ihm eine Einschränkung seiner intellektuellen und kognitiven Leistungsfähigkeit festgestellt, die seine Risikoeinschätzung und seine Darstellung der Umstände der Straftat beeinträchtigt haben könnten“, hatte Amnesty International Ende letzten Jahres erklärt. Laut der Organisation verstößt die Hinrichtung gegen das Völkerrecht und internationale Standards. Eigentlich sollte der Verurteilte schon im letzten November hingerichtet werden. Seine Anwälte erreichten aber in letzter Minute einen Aufschub, weil er damals positiv auf das Coronavirus getestet wurde.

Unter anderem hatten die EU und UN-Experten gegen das Urteil protestiert. Noch am Dienstag versuchte seine Mutter laut der singapurischen Zeitung Straits Times die Exekution zu verhindern. Westliche Kritik an den strikten Drogengesetzen – auf Verstoß gegen sie steht oft der Tod – werden zumeist mit Verweis auf die Kolonialzeit ignoriert.

Coronabedingt gab es bis März eine zweijährige Pause bei Hinrichtungen. Eine Reform der Todesstrafe gibt Richtern zwar inzwischen mehr Spielraum, von einer Vollstreckung abzusehen, doch nun schien es darum zu gehen, ein abschreckendes Exempel an Dharmalingam zu statuieren.

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