Ein Flugzeug verschwindet hinter grauen Wolken.

163 Sammelabschiebungen gab es 2021 (Symbolfoto) Foto: imago

Nach Abschiebeflug nach Äthiopien:Zukunft ungewiss

Ende März 2021 schiebt Deutschland 17 Menschen nach Äthiopien ab – obwohl dort Bürgerkrieg herrscht. Und die Betroffenen?

24.4.2022, 16:22  Uhr

Am Dienstag, den 23. März 2021, zwischen 6 und 7 Uhr früh, fahren zwei Polizeiwagen vor einer kleinen Wohnung am Menzelplatz in Bayreuth vor. Vier Polizisten, so erinnert sich Hussen Adem Eshetu, seien ausgestiegen und hätten die Tür seiner Wohnung aufgebrochen.

„Ich habe erst gar nicht verstanden, was da passiert“. Dann hätten die Polizisten angefangen zu schreien: „Mitkommen, mitkommen!“ Zwei hätten ihn fixiert, während sie ihm Handschellen anlegten. Er habe noch versucht, sich zu erklären, habe nach seinem Schwerbehindertenausweis suchen wollen. „Sie hatten ihre Waffen gezückt und geschrien, ich soll leise sein, wenn nicht, wird etwas Schlimmes passieren.“ Dann hätten sie ihn nach draußen gezerrt und in einen der Polizeiwagen gestoßen.

Wenige Minuten später klopfen 200 Kilometer weiter nordwestlich vier Polizeibeamte an die Tür des Blumenhauses im Werner-Eisenberg-Weg in Witzenhausen, Hessen. Dort wohnt Lemlem Beyene, deren Name wir zu ihrem Schutz geändert haben. Beyene ist 60 Jahre alt, Eritreerin, und lebt seit fast neun Jahren in Hessen.

Am Vortag hatte sie ihre Koffer gepackt und mit ihrer Betreuerin in der Gemeinschaftsunterkunft einen letzten Kaffee getrunken, weil sie am Tag darauf in eine neue Unterkunft umziehen sollte, nicht weit von der bisherigen. Sie ist gerade erst von Corona genesen und fühlt sich schwach, als sie an diesem Morgen im Schlafanzug und ohne Schuhe die Tür öffnet. „Sie haben mich sofort an beiden Armen gepackt. Ich habe sie gefragt: Was wollt ihr mit einer alten Frau wie mir? Sie haben gesagt: ‚Wir schieben dich ab!‘“ Auf ihre Bitte, sich wenigstens umziehen zu dürfen, hätten die Beamten nicht reagiert.

Um kurz nach 8 Uhr findet sich 90 Kilometer südlich Abere Damtie Yezachew in der Ausländerbehörde am Heinrich-Bibra-Platz in Fulda ein. Er hat nicht geschlafen. Die ganze Nacht hat er Schichtdienst im Lager des Paketdienstleisters GLS im nahe gelegenen Bad Hersfeld geschoben. Er war nur kurz zu Hause, um sich ein frisches Hemd anzuziehen und rechtzeitig auf dem Amt zu erscheinen.

In der Vorladung stand im Betreff: „Angelegenheit: Ablauf Ihrer Duldung“. Er hofft, dass an diesem Morgen seine Aufenthaltspapiere erneuert werden sollen, damit er – so hofft er – auch weiterhin als Lagerist arbeiten kann. Yezachew meldet sich im 2. Obergeschoss mit der Nummer 7687. Dann wartet er. Wie lange, weiß er nicht mehr. Aufgerufen wird er nicht. Stattdessen erscheinen fünf oder sechs Polizisten, so erinnert er sich, und verhaften ihn. „Das war der Moment, in dem ich gemerkt habe, dass ich ausgetrickst worden bin“, sagt er.

Ein Flug, 17 Menschen, 430.000 Euro

Hussen Eshetu, Lemlem Beyene und Abere Yezachew sind sich in ihrem Leben nie begegnet. Bis zu diesem Dienstag im März 2021, der ihre Leben für immer verändern wird. Die drei haben wenig gemein. Eshetu ist damals 33, trägt gerne Hemden, hört Musik von Rihanna und DJ Khaled und kämpft seit Jahren mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Beyene ist 60, tiefgläubige Katholikin und hat sich, seit sie denken kann, nie den Mund verbieten lassen. Der 34-jährige Yezachew ist schüchtern und unsicher, er liebt seine Arbeit, und in seiner Freizeit läuft er Marathon. Was sie eint: Sie alle sind vor vielen Jahren aus Äthiopien geflohen, sie alle haben in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Und sie alle sollen an diesem 23. März abgeschoben werden mit dem Flug ET8761 von München nach Addis Abeba.

An Bord der Maschine sind 17 Personen, 7 Frauen und 10 Männer, die nach Äthiopien gebracht werden sollen, und 76 Beamte der Bundespolizei. Laut Antwort der Bundespolizei auf eine kleine Anfrage der Linken im März 2022 wurde in diesen 17 Fällen „das Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt“. Bei dem Flug handelt es sich um eine von 163 Sammelabschiebungen im Jahr 2021. Die Kosten für die Abschiebung belaufen sich auf rund 430.000 Euro, 25.000 Euro pro Person. Es ist die teuerste Abschiebung im vergangenen Jahr.

Warum wird so viel Geld ausgegeben, um Menschen wie Eshetu, Beyene und Yezachew in ein Land abzuschieben, in dem zu diesem Zeitpunkt Bürgerkrieg herrscht? Menschen, die sich längst neue Leben aufgebaut haben?

Um Antworten auf diese Frage zu finden und die Geschichte des Fluges zu rekonstruieren, haben wir die drei Betroffenen in Äthiopien getroffen. Wir habe Dutzende Gerichtsakten und Dokumente ausgewertet. Und wir haben mit Un­ter­stüt­ze­r:in­nen und Behörden in Deutschland gesprochen.

Abschiebung eines Schwerkranken

Am 23. März um 8.57 Uhr erhält die Anwältin Claire Deery eine SMS von einem befreundeten Juristen. Ob sie spontan helfen könne? Es gehe darum, eine Abschiebung zu stoppen. Eine Frau, 60 Jahre, seit fast zehn Jahren in Deutschland, sei vor wenigen Stunden von der Polizei in Witzenhausen abgeholt worden und seitdem in Gewahrsam. Für Deery beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit.

Noch weiß sie nicht, für welche Uhrzeit der Abschiebeflug angesetzt ist. Zwar arbeitet sie seit zwölf Jahren im Asylrecht, doch einen Fall aus Äthiopien hatte sie nie auf dem Tisch. Obwohl sie Lemlem Beyene nicht kennt, verfasst sie an diesem Morgen einen Asylfolgeantrag, den sie um 11.01 Uhr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) faxt. Betreff: „Eilt!!! Abschiebung heute!“. Um 11.26 Uhr schickt sie einen Eilantrag an die abschiebende Ausländerbehörde mit der Forderung, Beyene aus dem Polizeigewahrsam zu entlassen, solange der Folgeantrag nicht entschieden wurde.

Wenige Minuten später findet sich in Witzenhausen eine Gruppe auf dem Marktplatz ein. Der Asylhelferkreis hat zu einer spontanen Mahnwache aufgerufen, um gegen Beyenes drohende Abschiebung zu demonstrieren. Mehr als einhundert Leute sind gekommen, manche haben Fahnen dabei, auf denen „Leave No One Behind“ steht.

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Beyene selbst bekommt davon nichts mit. Sie wird von der Polizei in Fulda in einer kleinen Zelle festgehalten, erinnert sie sich. Zunächst hätte sie noch ihren Pyjama angehabt, dann hätten die Beamten eine Tasche mit Klamotten aus ihrer Wohnung geholt. Doch obwohl sie gefroren habe, hätten die Beamten ihr ihren Schal weggenommen. „Sie haben gesagt, dass ich mich damit erhängen könnte.“ Was sind das für Menschen, fragt sich Beyene, die mich abschieben, obwohl sie glauben, dass mir sogar der Tod lieber wäre?

Währenddessen ist Hanns-Georg Schmidt in Bayreuth in Panik. Seit fast zweieinhalb Jahren ist er der gesetzliche Betreuer von Hussen Eshetu. Am Vortag hat er von Eshetus Anwältin erfahren, dass die Berufung gegen dessen abgelehnten Asylfolgeantrag vom Gericht nicht zugelassen wurde. Kurz gesagt: dass Eshetus letzte Chance auf Asyl in Deutschland verpufft ist. Zusammen mit Eshetus Psychotherapeutin hatte er überlegt, wie er es ihm möglichst schonend beibringen kann. Doch dazu kommt es nicht mehr.

Am Morgen des 23. März bekommt er einen Anruf. Von Eshetu, aus dem Polizeigewahrsam. „Ich war wie unter Schock“, erinnert sich Schmidt. Er habe versucht, den Polizisten am Telefon die Situation zu erklären. „Ich habe gesagt: Wissen Sie, dass Sie dabei sind, einen schwerkranken Mann abzuschieben?“ Die Polizisten hätten nur erwidert, dass sie einen Arzt dabei hätten, der sich darum kümmert. Wenig später wird Eshetu zum Flughafen Franz-Josef-Strauß nach München gebracht.

Mit Fußfesseln im Flieger

Es ist der Ort, an dem sich die Wege von Lemlem Beyene aus Witzenhausen, Hussen Eshetu aus Bayreuth und Abere Yezachew zum ersten Mal kreuzen. Yezachews Erinnerung ist verschwommen, wie bei einem schlechten Traum. Er hat das Flugticket aufgehoben: ein Stück Papier mit gold-gelbem Rand. Im linken oberen Eck der aufsteigende Kranich des Lufthansa-Logos. Darauf in krakeligen Lettern mit Kuli geschrieben: ET8761 MUC-ADD, YEZACHEW Abere Damtie, Bag: 0035.

Zwischen 21 und 22 Uhr hebt das Flugzeug ab. Neben jedem Passagier nehmen zwei Polizeibeamte Platz. Yezachew und Eshetu berichten, dass ihnen Fußfesseln angelegt wurden und dass ein dritter Polizist hinter ihnen saß. „Wann immer ich mich zur Seite drehen wollte, um nur aus dem Fenster zu schauen, hat er meinen Kopf festgehalten“, sagt Eshetu.

Lemlem Beyene

„Ich fragte: Was wollt ihr mit einer alten Frau wie mir? Sie sagten: Wir schieben dich ab!“

Im Norden Äthiopiens herrscht zu diesem Zeitpunkt seit fünf Monaten ein blutiger Bürgerkrieg, der bis heute Zehntausende Leben gekostet und laut UN-Angaben mehr als drei Millionen Menschen vertrieben hat. Auf der einen Seite kämpfen die Rebellengruppen der „Volksbefreiungsfront von Tigray“ (TPLF), die bis zum Machtwechsel 2018 selbst das Land regiert hat –, auf der anderen die äthiopische Armee um Premierminister Abiy Ahmed gemeinsam mit den Streitkräften von Eritrea. 2019 hatte Abiy Ahmed mit Eritrea Frieden geschlossen und dafür den Friedensnobelpreis verliehen bekommen. Im Frühjahr 2021 weitet sich der Krieg vom Bundesstaat Tigray auch auf die Regionen Afar und Amhara aus, jener Bundesstaat, aus dem Yezachew kommt.

In den Morgenstunden des 24. März landen Yezachew, Beyene und Eshetu in Addis Abeba. Sie reisen in ein Land ein, das sie selbst kaum wiedererkennen und von dem sie sagen, dass es ihnen fremd geworden ist. Zu viel Zeit ist vergangen, seit sie von hier aufgebrochen sind.

Wenn man mit dem Flugzeug über Addis Abeba kreist, sieht man am Boden ein Mosaik, das so recht nicht zusammenpassen will. Monotone, gleichförmige Siedlungen, die am Stadtrand wie Pilze aus dem Boden schießen. Die Hügel der Stadt mit den hohen Eukalyptusbäumen. Man sieht die kugelförmigen Dächer der orthodoxen Kirchen, die Wolkenkratzer der Banken und Tausende von Wellblechdächern, die sich zwischen die Hügel und Hochhäuser quetschen, in denen die meisten der Menschen leben. Äthiopien zählt noch immer zu den ärmsten Ländern der Welt. Dann taucht man wie in einen trüben Teich in den Smog der Großstadt ein, deren Straßen meist von hupenden Autos verstopft sind.

„Sie sind in der Nacht gekommen“

Ein knappes Jahr später, im März 2022, treffen wir Lemlem Beyene zum ersten Mal im Stadtzentrum von Addis, wie es hier alle nur nennen. Sie hat ein Tuch um ihren Kopf gewickelt, eine Sonnenbrille auf, trägt eine Maske, obwohl in Addis kaum jemand Maske trägt. Sie ist kaum zu erkennen, ein wenig sieht sie aus wie eine Agentin auf geheimer Mission. „Ich bin nicht gerne draußen“, sagt sie. „Ich habe Angst.“

Vor drei Jahren sei ihr Bruder, ein regimekritischer Journalist, aus Eritrea nach Äthiopien geflohen. Kurz darauf sei er tot in einem Hotelzimmer aufgefunden worden. Die Umstände des Todes seien bis heute nicht geklärt. Aber Beyene sagt: „Hier in Addis wimmelt es von eritreischen Geheimdienstlern und ich fürchte mich davor, dass mir das Gleiche widerfährt.“ Beyene war nachweislich selbst viele Jahre aktives Mitglied der eritreischen Oppositionspartei EPDP, die sich gegen den Diktator Isaias Afewerki stellt.

In der Lobby eines kleinen Hotels erzählt sie uns ihre Geschichte. Doch wer sie verstehen will, muss versuchen, die Geschichte von Äthiopien und Eritrea zu verstehen. Denn als Beyene 1960 als Tochter eritreischer Eltern in Addis Abeba geboren wird, ist Eritrea kein eigener Staat, sondern kämpft um seine Unabhängigkeit von Äthiopien, das die einstige italienische Kolonie am Roten Meer nach dem Zweiten Weltkrieg in Besitz genommen hat. Erst 1991 wird Eritrea nach jahrzehntelangem Krieg unabhängig. Kinder eritreischer Eltern bekommen automatisch die eritreische Staatsbürgerschaft – aber weil sie damals nicht in Eritrea lebt, bekommt Beyene keinen eritreischen Pass.

Als 1998 ein Grenzkrieg zwischen Äthiopien und Eritrea ausbricht, lässt die äthiopische Regierung Tausende von Eritreern aus Addis Abeba nach Eritrea deportieren; viele werden anschließend an die Front geschickt, um gegen Äthiopien zu kämpfen. Einer von ihnen ist Beyenes Ehemann. „Sie sind in der Nacht gekommen, wie bei meiner Abschiebung, und haben ihn verschleppt.“ Es ist das letzte Mal, dass sie ihn sieht.

Beyene selbst wird damals nicht deportiert. Sie traut sich nicht nach Eritrea zu ziehen, aus Angst selbst an die Front geschickt zu werden. Aber in Äthiopien fühlt sie sich auch nicht mehr sicher. Über mehrere Jahre wechselt sie regelmäßig ihre Unterkunft, zuletzt versteckt sie sich monatelang bei Nonnen in einem Kloster. Im Jahr 2008 ermöglicht die äthiopische Regierung allen Eritreern in Addis einen äthiopischen Pass zu erwerben. Beyene nutzt die Möglichkeit, doch sicher fühlt sie sich trotzdem nicht. Drei Jahre später kauft sie sich ein Flugticket. Am 24. März 2012 landet sie in Deutschland. Eine Woche darauf stellt sie als Eritrerin einen Antrag auf Asyl.

Verhaftet, gefoltert und traumatisiert

Auch Hussen Eshetu treffen wir in Addis. Er sitzt unter einem Coca-Cola-Schirm auf der Terrasse eines heruntergekommenen Cafés an einem Platz im Zentrum. Von hier aus kann man Straßenkinder beobachten, die zwischen den Autos hin und her laufen, versuchen Kaugummis und Masken zu verkaufen. Frauen, die am Straßenrand Kaffee in mit Äthiopien-Fähnchen bedruckte Tassen ausschenken. Businessmänner mit Sonnenbrillen. Eshetu wirkt, als bekäme er von alldem nichts mit, als hätte er die Welt um sich herum ausgeblendet.

Im Gymnasium und danach sei er politisch aktiv gewesen, erzählt er. Er habe Demonstrationen organisiert und Gedichte geschrieben gegen die TPLF, die das Land damals seit mehr als 20 Jahren beherrschte. Eines Tages hätten die Sicherheitskräfte das Haus seiner Eltern gestürmt und vor seinen Augen seine Mutter erschossen. Er sei verhaftet worden. Im Gefängnis in Addis Abeba, wo er über zwei Jahre gefangen gehalten wurde, sei er mehrmals gefoltert worden, bevor er 2014 über Nordafrika nach Europa fliehen konnte. Im Oktober 2014 stellt er in Schweden einen Asylantrag. Als dieser abgelehnt wird, flieht er weiter nach Deutschland, wo er im Oktober 2016 erneut einen Asylantrag stellt.

Bereits vier Monate zuvor, am 27. Juni 2016, hatte auch Abere Yezachew einen Asylantrag gestellt, so steht es auf einem zerknitterten Zettel, auf dem er mit blauer Tinte die Eckpunkte seiner Biografie skizziert. Wir treffen ihn Ende März in Gondar im Bundesstaat Amhara. Die Sonne brennt mit 30 Grad vom Himmel. Durch die Straßen schwirren Tuktuks, deren Rückscheiben beklebt sind mit den verschiedenen Kaisern Äthiopiens: Haile Selassie, Menelik, Tewodros. Und mit Stickern, auf denen #NoMore steht – in Anspielung auf US-Militärinterventionen weltweit.

Ein Mann mit kurzen Haaren und kariertem Hemd blickt in die Kamera. Der Mann ist Hussen Eshetu

Hussen Eshetu leidet unter Depressionen und einer Posttraumatischen Belastungsstörung Foto: Bartholomäus Laffert

Die Menschen hier sind stolz darauf, dass Äthiopien das einzige afrikanische Land ist, das nie kolonialisiert wurde. Viele beschuldigen den Westen, die TPLF zu unterstützen, und machen die USA für die Eskalation des Bürgerkriegs verantwortlich. Noch vor wenigen Monaten verlief die Frontlinie nur 100 Kilometer von hier. Inzwischen ist die Anspannung der Normalität gewichen, aber dennoch sind die Folgen des Krieges an jeder Ecke zu spüren. Die Preise für Öl und Mehl sind bis um 200 Prozent gestiegen. Die Straßen in Gondar sind gesäumt von Bettlern. „Seit dem Krieg ist die Wirtschaft am Boden und es gibt keine Arbeit mehr“, sagt Yezachew. Auch für ihn nicht.

Auf einem Zettel steht: „Ich war auf dem College vom 16-10-2011 bis 7-07-2014. Einen Monat später, Ende August, bin ich von der Polizei aus politischen Gründen eingesperrt worden und bin für 6 Monate im Gefängnis geblieben vom 27. August 2014 bis zum 24-02-2015. Ende Februar konnte ich mit Glück aus dem Gefängnis fliehen, habe sofort mein Land verlassen und bin in den Sudan gezogen.“ Dort habe er gearbeitet, bevor er weiter geflohen sei. Nach Libyen, übers Mittelmeer. Von Italien nach Deutschland.

„Ich habe niemandem etwas genommen“

Beyene, Eshetu und Yezachew – sie alle hofften, dass ihre Flucht in Deutschland ein Ende findet. Sie ahnten nicht, dass ihre Ankunft bloß der Beginn eines neuen Kapitels sein würde. Eines, in dem es um Anerkennung geht, um Hoffnung und Angst. Um Kämpfe mit Behörden, die sie wieder loswerden wollen. Kämpfe für eine rechtskräftige Entscheidung, die für Äthio­pie­r:in­nen im Jahr 2019 im Schnitt 32 Monate dauern.

Nur etwa 30 Prozent erhalten einen Status, der ihnen ein Recht auf Schutz in Deutschland gewährt. Rund ein Drittel der Asylanträge werden negativ entschieden. Zwischen 2015 und 2021 wurden 71 Menschen nach Äthiopien abgeschoben. Alle anderen leben mit der Duldung und der Angst, dass es jederzeit so weit sein könnte. Dass es ihnen so ergeht wie den 17 am 23. März.

Abere Yezachews Asylantrag wird 2017 abgelehnt, erzählt er. Die Unterlagen liegen uns nicht vor, da sein Anwalt sie nicht herausgeben will – Yezachew habe die Rechnung nicht bezahlt. „Wir können davon ausgehen, dass es war wie bei vielen äthiopischen Männern“, sagt Sonja Berg vom Verein „Bündnis für faires Asylrecht“, der äthiopische Geflüchtete unterstützt. „Normalerweise sagt das Gericht, man könnte woanders in Äthiopien hingehen, da sei ja genug Platz. Man muss einen ganz individuellen Grund haben, dass man nicht nach Äthiopien kann. Bei Frauen ist Beschneidung ein Grund, Männer müssen schon hochpolitisch aktiv sein, es reicht nicht, einfach auf Facebook zu schreiben ‚Ich habe was gegen Abiy Ahmed‘ oder wen auch immer.“

„Ich habe alles getan“, sagt Yezachew. Zu unserem Treffen hat er alle Dokumente mitgebracht, die er für den Termin beim Amt zusammengestellt und die er in den Monaten danach gesammelt hat: eine Teilnahmebestätigung der Maßnahmen-Kombination „Perspektive für Flüchtlinge“ vom Bildungswerk der hessischen Wirtschaft. Eine weitere des Kurses „Perspektive für Jugendliche Flüchtlinge“ vom Bildungszentrum Bau Osthessen. Der Nachweis für ein Praktikum im Bereich Lagerlogistik.

Zweieinhalb Jahre arbeitete er nach dem Praktikum für eine Zeitarbeitfirma, die ihn als Lageristen vermittelte. Erst ein halbes Jahr im Lager von Amazon, dann bei einem lokalen Bauunternehmen, später bei Hermes, zuletzt bei der GLS in Bad Hersfeld. „Ich habe niemandem etwas genommen“, sagt er. „Ich hatte Freunde, ich habe gearbeitet und Steuern gezahlt.“

Was Abere Yezachew nicht weiß: Er hätte trotz seines abgelehnten Asylbescheids eine Chance gehabt. Die Chance auf Beschäftigungsduldung. Ein Jahr nach Ablehnung seines Asylbescheids und nach eineinhalb Jahren Vollzeitbeschäftigung hätte er einen Antrag stellen können. „Er hätte gute Chancen gehabt“, sagt Sonja Berg. Doch die Ausländerbehörde hat Yezachew nicht über diese Möglichkeit informiert.

Psychologische Gutachten lassen das Gericht kalt

Auch Hussen Eshetus Asylantrag wird zunächst abgelehnt. Das Gericht hielt seine Schilderungen für unglaubwürdig. Bereits in Schweden sei sein Antrag abgelehnt worden, damals habe er nichts von seiner toten Mutter erzählt. Auch wenn er sagt, dass er damals zu traumatisiert gewesen sei, um die volle Wahrheit zu erzählen: Das Gericht glaubt ihm nicht mehr. Doch Eshetu, damals 31, schöpft neue Hoffnung, als er einen Mann kennenlernt, der bald wie ein Vater für ihn wird: Hanns-Georg Schmidt.

An einem Nachmittag Anfang März sitzt Eshetu in Addis Abeba mit einem Laptop auf dem Schoß und wippt nervös mit dem Fuß. Als auf dem Bildschirm das Gesicht eines älteren Mannes mit brüchiger Stimme und weißem Haar erscheint, ruft er: „Hanns-Georg, Hanns-Georg, wie geht es dir, Hanns-Georg? Ich vermisse dich, Hanns-Georg“. Fast vier Jahre ist es her, dass das Gericht in Bayreuth ihm Hanns-Georg Schmidt als gesetzlichen Betreuer zur Seite stellte. Da hatte Eshetu bereits mehrere mehrmonatige Psychiatrieaufenthalte und einen Selbstmordversuch hinter sich. „Der junge Mann war am Boden zerstört“, sagt Schmidt. „Aber wir haben geschafft, ihn zu stabilisieren.“ Zwischendrin habe er sogar ehrenamtlich bei der Stadtmission in Bayreuth mitgearbeitet.

Schmidt trifft sich nicht nur mehrmals pro Woche mit Hussen Eshetu, er bemüht sich auch, das Asylverfahren wieder aufzunehmen mit einem Asylfolgeverfahren, in dem er neue Gründe anführt, warum Eshetu bleiben darf: Es geht jetzt um seine psychische Erkrankung. Schmidt beauftragt zwei Gutachterinnen, die feststellen, dass die Inhaftierung, die körperliche Folter, der Tod seiner Mutter sowie der Tod von anderen Geflüchteten während der Fahrt über das Mittelmeer als traumatische Situationen gewirkt haben. Mit der Belastungsstörung sei auch eine immer wieder auftretende ernsthafte Suizidalität verbunden.

„Es war klar, dass man ihn auf keinen Fall dorthin abschieben kann“, sagt Schmidt. Doch das Gericht lässt die Gutachten kalt. Sie hätten keine Gültigkeit, da sie nicht von einem Facharzt erstellt worden seien, heißt es. Zwar ist die Gutachterin promovierte Psychologin, Psycho- und Traumatherapeutin – doch das reicht nicht. Im Dezember 2020 schreibt das Bayreuther Verwaltungsgericht in seinem Urteil zum Asylfolgeverfahren, dass sich auch das zweite von einer Fachärztin für Psychiatrie erstellte Gutachten auf persönliche Eindrücke, vage Anhaltspunkte oder vorherige ärztliche Stellungnahmen stütze und damit ungültig sei. Seine Medikamente könne Eshetu in Addis Abeba umstellen.

Den Brief mit der Zurückweisung der Berufung bekommt seine Anwältin am 22. März 2021; das Bamf hatte in einer früheren Begründung geschrieben: „Er kann auf den Familienclan zurückgreifen“, die elf Geschwister könnten sich um ihn kümmern. Noch bevor Hanns-Georg Schmidt Eshetu über das Schreiben informieren kann, wird der abgeschoben.

Neu-Eichenberg, die Heimat

Lemlem Beyenes Hände zittern, als sie die zerknitterten DIN A4-Bögen aus ihrer Tasche zieht. Draußen rasen auf der Stadtautobahn Lastwagen vorbei. Drinnen versucht sie gegen den Lärm der Stadt anzukommen. Auf Deutsch liest sie die Zeilen der Briefe vor, die ihre Freundinnen aus Hessen geschickt haben:

Liebe Lemlem, auch wenn schon einige Wochen vergangen sind, es ist in unserer Runde immer wieder das Gespräch von Deiner so brutalen Abschiebung, für die man keine Worte und keine Erklärung findet? Das “warum“ bleibt und vor allem versteht niemand, warum ein Mensch, der sich so gut in der Gemeinschaft eingelebt hatte, der jederzeit hilfsbereit für andere da gewesen ist, auf einmal – nach fast zehn Jahren – ausgewiesen wird.

Immer wieder erzählt Beyene von ihrer Heimat, wie sie Neu-Eichenberg mit seinen alten Fachwerkhäusern nennt. Und davon wie sie kurz nach ihrer Ankunft in der Geflüchtetenunterkunft am Sonntag 40 Minuten zu Fuß zur Kirche lief. Sie erzählt von ihren Besuchen bei den Schwestern von Bethlehem im Kloster Wollstein und davon, wie sie selbstgebackenes Brot mitgebracht hat. Von ihrem Praktikum im Kindergarten und dem in der Pflegeeinrichtung. Wie zum Beweis zeigt sie die Fotos von ihrem Beurteilungsbogen des Seniorenwohnheims Hospital St. Elisabeth auf ihrem Smartphone:

Frau Beyene ist pünktlich ++ motiviert ++ zuverlässig ++ erledigt Aufgaben selbstständig ++ teamfähig ++ belastbar ++ kontrolliert ihre Arbeitsergebnisse ++ ist handwerklich geschickt ++ hat Ordnung am Arbeitsplatz ++

Überall steht ein sehr gut“. Dennoch wird auch Lemlem Beyenes Asylantrag abgelehnt. Obwohl sie angibt, Eritreerin zu sein und die äthiopische Botschaft zunächst bestreitet, dass sie Äthiopierin ist, gehen die deutschen Behörden von einer äthiopischen Staatsbürgerschaft aus, und außerdem davon, dass sie sicher dorthin zurückkehren kann. Sollte Beyene doch Eritreerin sein, könne sie sich in Äthiopien problemlos eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besorgen. Eri­tree­r:in­nen wurden in Deutschland 2021 im Gegensatz zu Äthio­pie­r:in­nen in 84 Prozent der Fälle Schutz gewährt.

Wenn Beyene von den deutschen Behörden spricht, verengen sich ihre Augen. Da ist Trauer und Wut. In einem Mix aus Englisch und Deutsch sagt sie: „Und das ist der Grund, warum sie mich behandeln wie eine Verbrecherin? Meine Heimat ist Deutschland, nicht Addis Abeba.“ Gemeinsam mit ihrer Anwältin will sie beweisen, dass Deutschland sie unrechtmäßig abgeschoben hat. Sie will den Albtraum zurückdrehen. Bis zum 23. März, dem Tag ihrer Abschiebung.

Von Warteschleife zu Warteschleife

Claire Deery hat damals den ganzen Tag an Beyenes Fall gearbeitet, als nach vielem Hin und Her um 16.28 Uhr das Fax mit dem positiven Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Kassel bei ihr eingeht. Darin steht, dass Beyene erst abgeschoben werden darf, wenn das Bamf über den Asylfolgeantrag entschieden hat. Deery freut sich, sie ist sich sicher: Jetzt muss die Bundespolizei Beyene am Flughafen in München freilassen. Dies fordert sie auch per Fax von der Bundespolizei in München, dann ruft sie dort an, insgesamt vier Mal zwischen 16.30 und 21 Uhr, bevor das Boarding des Fliegers beginnt.

Doch die Polizisten halten sie hin. „Ich wurde von Warteschleife zu Warteschleife geschickt. Ich habe mich echt verschaukelt gefühlt.“ Gleichzeitig ist es zu spät, um einen Richter zu erreichen, der den Beschluss durchsetzen könnte. Die Polizei lässt Beyene nicht gehen. Um 17.23 Uhr wird der Asylfolgeantrag vom Bamf als unzulässig abgelehnt. Doch das erfahren Claire Deery und Beyene erst, als ihnen am 30. März das Schreiben zugestellt wird. Deery sagt: „Das bedeutet aber, dass die Abschiebung vor der Zustellung des Bescheids des Bamf erfolgte und wir somit gar keine Möglichkeit hatten, rechtlich dagegen vorzugehen.“

Drei Männer sitzen dicht nebeneinander auf einem Bett, vor ihnen steht ein Tisch aus Plastik

Abere Yezachew (r.) und zwei seiner drei Freunde, mit denen er sich zehn Quadratmeter teilt Foto: Bartholomäus Laffert

Ist es das wert? Die Abschiebung von 17 Personen in ein Land, in dem zu diesem Zeitpunkt ein Bürgerkrieg herrscht, dessen Verlauf nur schwer abzuschätzen ist. Darunter ein schwerkranker Menschenrechtsaktivist mit Schwerbehindertenausweis. Eine 60-jährige Frau, die seit neun Jahren in Deutschland lebt, die Äthiopien zunächst nicht mal als Staatsbürgerin anerkennen wollte. Und ein junger Mann, der seit Jahren auf dem deutschen Arbeitsmarkt integriert ist. 17 Abschiebungen zum Preis von 430.000 Euro, gezahlt von der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex – und somit von europäischen Steuergeldern.

„430.000 Euro! Die schaden Deutschland. Die hätten das Geld besser den Armen oder den Hungernden geben können, stattdessen schieben sie uns ab!“, sagt Lemlem Beyene. Währenddessen versuchen die jeweils zuständigen Ausländerbehörden das Geld von den Abgeschobenen einzutreiben. Wenige Tage nach der Abschiebung bekam Hussen Eshetu eine Rechnung über 4.813,02 Euro, die er für seine Abschiebung zu zahlen habe.

Zu viert auf 10 Quadratmetern

Inzwischen hat die Bundesregierung im Koalitionspakt Änderungen beschlossen: Nach sechs Jahren Duldung sollen abgelehnte Asyl­be­wer­be­r:in­nen die Möglichkeit bekommen, ein Bleiberecht zu beantragen und die Beschäftigungsduldung soll entfristet werden. In der Vergangenheit musste man ein Jahr geduldet sein, bevor eine Beschäftigungsduldung beantragt werden konnte – ein Jahr, das den Behörden blieb, um abzuschieben. Wäre letzteres bereits umgesetzt worden, oder hätte Abere Yezachew von der Beschäftigungsduldung gewusst, dann hätte zumindest er eine solche beantragen können, sagt Unterstützerin Sonja Berg.

Stattdessen versuchen Abere Yezachew, Hussen Eshetu und Lemlem Beyene zu verstehen, wie es weitergehen soll. Noch immer herrscht Krieg im Norden Äthiopiens. Yezachew lebt inzwischen im Erdgeschoss eines Rohbaus in einem Vorort von Gondar auf rund 10 Quadratmetern, die er sich mit drei Freunden teilt. Bei seiner Ankunft hatten ihm Mitarbeiter einer Hilfsorganisation am Flughafen einen Flyer in die Hand gedrückt, darauf die Zeichnung einer Schwarzen Frau, die einer anderen in die Arme fällt. Darüber steht: „Reintegration Assistance Guide for Returnees – Nothing is like home!“

Yezachew hat niemanden hier. Seine Eltern leben in einem Dorf außerhalb der Stadt, er trifft sie nur selten. „Ich schäme mich, ich habe nichts“, sagt er. Nach seiner Rückkehr habe er einen Antrag bei der EU-Initiative ERRIN gestellt, um Unterstützung zu beantragen. Er sagt, er brauche Bargeld für die Miete, aber das gibt es nicht. Stattdessen bekommt Yezachew einen Rasierapparat und einen Plastikstuhl. „Sie haben gesagt, ich soll einen Friseursalon aufmachen.“ Er lacht müde. „Ich habe noch nie vorher Haare geschnitten.“ Er weiß: Es gibt keinen Weg zurück. Er wird nicht noch einmal sein Leben auf dem Mittelmeer riskieren.

Auch Hussen Eshetu ist bei Freunden untergekommen. Seit seiner Rückkehr hat er seinen Vater erst einmal gesehen. Auch er spricht von der Scham, die ihn daran hindert, den Verwandten unter die Augen zu treten. Und den „Familienclan“, den das Gericht beschrieb? Den gibt es nicht. Zu den Geschwistern hat er keinen Kontakt mehr.

Dafür braucht er jeden Tag seine Tabletten gegen die Depressionen, die Posttraumatische Belastungsstörung. 300 mg Quatipin, 100 mg Seratalin, 50mg Quatipin retard. Alle drei Monate schickt ihm Hanns-Georg Schmidt ein Päckchen mit den Medikamenten, weil Hussen sie in Addis Abeba nicht findet. Wenn er von seiner Zeit in Deutschland spricht, treten ihm die Tränen in die Augen, wenn er von der Abschiebung spricht, zittert er. Seine einzige Hoffnung ist Schmidt. Der hat zuletzt eine Petition beim deutschen Bundestag eingereicht, in der Hoffnung, dass dieser überprüft, ob das Asylverfahren korrekt durchgeführt wurde. Schmidt sagt: „Es ist die letzte Möglichkeit, die uns noch bleibt“.

Lemlem Beyene geht nur von der Wohnung ihrer Freundin in die Kirche. Wenn sie an den Kaffeeständen mit ihren bunten Plastikschemeln vorbeiläuft, an den Schuhputzerjungen und den Arbeiter:innen, die morgens und abends in hundert Meter langen Schlangen auf die Kleinbusse warten, die sie in die Stadt hinein- oder aus ihr hinaustragen, dann spürt sie die Blicke vermeintlicher Agenten. Bildet sie sich das ein, oder sind sie wirklich da? Beyene will den Blicken entkommen.

Zwei Verfahren sind noch anhängig, sagt Beyenes Anwältin Claire Deery. Das Asylfolgeverfahren gegen dessen negativen Entscheid sie Klage eingelegt hat. Und das Rückführungsverfahren, mit dem sie gegen die unrechtmäßige Abschiebung vorgeht. Deery rechnet sich gute Chancen aus, die Verfahren zu gewinnen, doch bis sie entschieden sind, können Jahre vergehen. Währenddessen läuft Beyene ängstlich durch Addis Abeba. Den Glauben an den Rechtsstaat hat sie verloren. Gott sei der Einzige, auf den sie sich verlassen könne.

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