Der Fall Ofarim: Warten auf das Landgericht

Muss sich der jüdische Musiker Gil Ofarim einem Verleumdungsprozess stellen? Nach der Anklageerhebung dürfte sich das bald klären.

Gil Ofarim

Ist unter anderem wegen Verleumdung angeklagt worden: Musiker Gil Ofarim Foto: dpa

DRESDEN taz | Der jüdische Musiker und Schauspieler Gil Ofarim habe mit seinen vorerst nicht belegbaren Unterstellungen antisemitischer Beleidigungen dem Kampf gegen Antisemitismus einen Bärendienst erwiesen: In diesem Sinne äußern sich viele Kommentatoren, nachdem Ofarim am Donnerstag von der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung angeklagt wurde. Jüdische Institutionen halten sich mit solchen Vorwürfen allerdings zurück. Gewarnt wird vor einer vorzeitigen öffentlichen Verurteilung des momentan wenig glaubwürdig erscheinenden Künstlers.

Der 39-jährige Gil Ofarim behauptete, am Abend des 4.Oktober 2021 von einem unbekannten Hotelgast und einem als „Herr W.“ bezeichneten Mitarbeiter des Leipziger Westin-Hotels in der Lobby herabsetzend behandelt worden zu sein. Ein Übernachtungswunsch wurde angeblich verweigert, weil Ofarim offen eine Kette mit Davidstern trug. Ofarim verbreitete ein entsprechendes Video, das laut Staatsanwaltschaft „große und überregionale öffentliche Wahrnehmung“ erfuhr. Der Musiker und der Hotelmitarbeiter zeigten sich gegenseitig an.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Angestellten aber wurde nun eingestellt. Zahlreiche Zeugen wurden zuvor vernommen und die Aufzeichnungen der Überwachungskameras im Hotel ausgewertet. Der von Ofarim geschilderte Vorfall habe sich „tatsächlich so nicht ereignet“, erklärt die Staatsanwaltschaft Leipzig.

Stattdessen wird nun der Sänger selbst wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung angeklagt. Er habe das Video „mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Aussagen“ verbreitet und die Behauptungen bei seiner polizeilichen Vernehmung wiederholt. Wegen der öffentlichen Bedeutung des Falles ist die Anklage gleich beim Landgericht Leipzig erhoben worden.

„Bärendienst“ oder nicht?

Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, hatte sich im November nach ersten Zweifeln an den Anschuldigungen Ofarims deutlicher geäußert als jetzt. Sollten sie zutreffen, „hätte Gil Ofarim dem Kampf gegen Antisemitismus einen Bärendienst erwiesen“, sagte Schuster damals. Man habe die Anklageerhebung „zur Kenntnis genommen“, teilt Schuster nun mit. Der Zentralrat werde das Verfahren mit Interesse verfolgen, ohne Vorverurteilungen vorzunehmen. Die Israelitische Gemeinde in Leipzig und der Landesverband Jüdischer Gemeinden in Sachsen waren nicht für Statements zu erreichen.

Von einem „Bärendienst“ sprachen in einer MDR-Straßenumfrage auch Leipziger Bürger. Ein Passant schilderte allerdings auch, dass er den Mitarbeitern des Westin-Hotels Blumen gebracht habe. Nach Angaben des Hotels waren sie nach den Anschuldigungen Ofarims persönlich und in den sozialen Medien bedroht worden.

Auch die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte im Oktober den „offenen Antisemitismus“ im Hotel als „unsäglich und unerträglich“ bezeichnet. Die AfD-Landtagsfraktion fordert deshalb jetzt ihre Entlassung. Der Leipziger Linken-Landtagsabgeordnete Marco Böhme rechtfertigte hingegen die damalige Demonstration von „Leipzig nimmt Platz“ vor dem Hotel mit der Vielzahl antisemitischer Vorfälle im Land.

Kretschmer löscht Tweet

Für heftige Reaktionen auch aus konservativen Kreisen sorgte ein inzwischen gelöschter Tweet von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). In den vergangenen Jahrzehnten sei „ein großes Vertrauen zwischen Deutschen und Juden gewachsen“, schrieb er. Diese Unterscheidung verweise selbst auf latente Ressentiments, heißt es in Kommentaren.

Während Kretschmer bereits eine Entschuldigung von Gil Ofarim verlangte, wird das Landgericht Leipzig voraussichtlich in den kommenden beiden Wochen entscheiden, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Höchststrafe für falsche Verdächtigung und Verleumdung beläuft sich auf fünf Jahre Freiheitsentzug.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.