Pressefreiheit und ihre Voraussetzungen: Das Recht auf eine eigene Meinung

Freie und unabhängige Medien brauchen Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit, aber auch Spielregeln. Ein Recht auf „eigene Fakten“ zählt nicht dazu.

Viele Zeitungen, eine Zeitung hat die Worte "Großes Misstrauen" in einer Überschrift in einer

Ein Zeitungsstapel Foto: Steinach/imago

Presse- und Meinungsfreiheit sind die Basis jeder demokratischen Gesellschaft. Ohne gesellschaftlichen Pluralismus ist Pressefreiheit nicht denkbar, Debatten und der Streit um Meinungen und Haltungen gehören unbedingt dazu.

Denn die eine Wahrheit gibt es nicht. Wohl aber Spielregeln, ohne die Presse- und Meinungsfreiheit nicht möglich sind. Dazu gehört der Grundsatz, dass jedeR ein Recht auf eine eigene Meinung hat – aber nicht auf eigene Fakten. Wer das leugnet, hebelt die Pressefreiheit aus.

Zur ihr gehört auch das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Jour­na­lis­t*in­nen müssen ihre Rechte im Konfliktfall juristisch durchsetzen können – etwa das Recht auf Auskunft.

Genauso gehört dazu, dass sich Dritte gegen von ihnen als unzulässig empfundene Berichterstattung juristisch wehren können. Für faire Entscheidungen braucht es hier eine unabhängige Justiz und eine Verankerung der Presse- und Meinungsfreiheit in den von der Verfassung garantierten Grundrechten. Sonst drohen politische oder wirtschaftliche Einflussnahme und staatliche Willkür.

Der 3. Mai wurde 1993 von der UN-Vollversammlung zum Welttag der Pressefreiheit erklärt. Die taz panter stiftung hat aus diesem Anlass gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen eine Beilage für die taz erstellt. Wir blicken auf die Lage der Presse in Russland und Kuba, in Frankreich und Myanmar, in Afghanistan, im Irak und in der Türkei. Aber wir schauen auch auf den Journalismus in Deutschland in Zeiten von Crowdfunding und Fake News. Und wir fragen Günter Wallraff, warum er sich für den Wikileaks-Gründer Julian Assange einsetzt.

Alle Texte erscheinen online unter taz.de/pressefreiheit

Medien als Teil öffentlicher Kontrolle und Meinungsbildung

Die Or­ga­ni­sa­ti­on Reporter ohne Grenzen bringt es auf den Punkt: „Wo Medien nicht über Unrecht, Machtmissbrauch oder Korruption berichten können, findet auch keine öffentliche Kontrolle statt, keine freie Meinungsbildung und kein friedlicher Ausgleich von Interessen.“

Ein Garant für Pressefreiheit ist auch ein publizistischer Wettbewerb. Idealerweise bietet er die Grundlage für gesellschaftliche Debatten und demokratische Entscheidungsfindung. Deshalb höhlt der Rückgang publizistischer Vielfalt, wie wir ihn aktuell vor allem im Lokalen und Regionalen erleben, langfristig die Pressefreiheit aus. Denn so versanden gesellschaftliche Debatten oder drohen sich in Räume zu verlagern, wo Prinzipien von Meinungsfreiheit, Fairness und Faktentreue nicht gelten.

Nehmen mediale Auswahl und publizistische Vielfalt ab, wird die „innere Pressefreiheit“ immer wichtiger. Sie garantiert die redaktionelle Unabhängigkeit vor Eingriffen privater Medieneigentümer, aber auch vor Vorgaben von Stiftungen und Mäzenen. Sie muss durch Redaktionsstatute und Mitspracherechte der Mitarbeitenden abgesichert werden. Da steht Deutschland noch am Anfang.

Der Autor ist freier Medienjournalist und Vorsitzender des Journalistenverbands Berlin-Brandenburg (DJV BB)

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