Neues Abtreibungsgesetz in Oklahoma: Offen verfassungswidrig

Bis zu zehn Jahre Haft stehen in Oklahoma bald auf Schwangerschaftsabbrüche. Auch auf Bundesebene könnten die Gesetze verschärft werden.

Kevin Stitt spricht in Richtung Kameras

Kevin Stitt, Gouverneur von Oklahoma, nach der Unterzeichnung des Gesetzes Foto: Sue Ogrocki/AP/dpa

Oklahomas Gouverneur Kevin Stitt hatte es versprochen: Jede Antiabtreibungsgesetzgebung, die auf seinen Schreibtisch kommt, wollte er unterschreiben. Wie sich nun zeigt, gilt das auch für verfassungswidrige Ungeheuerlichkeiten. Der Republikaner unterzeichnete ein Gesetz, mit dessen Inkrafttreten medizinischem Personal bei Abtreibung bis zu 10 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 100.000 Dollar droht. Einzige Ausnahme: Wenn die Schwangerschaft das Leben der Frau gefährdet.

Das drakonische Gesetz ist ein alarmierendes Zeichen: Viele republikanisch regierte Bundesstaaten sind sich offenbar sicher, dass die Abtreibungsfreiheit in den USA bald fällt. Grundsätzlich sind dort Schwangerschaftsabbrüche seit dem Grundsatzurteil Roe v. Wade aus dem Jahr 1973 erlaubt, bis der Fötus außerhalb des Körpers der Mutter lebensfähig wäre, also ungefähr ab der 22. bis 24. Woche.

Der Supreme Court überprüft jedoch derzeit ein Gesetz aus Mississippi, das fast alle Abtreibungen nach der 15. Woche verbieten würde – und der Südstaat hat das Oberste Gericht explizit dazu aufgefordert, Roe v. Wade zu kippen.

Eine Entscheidung des Gerichts wird für Juni erwartet. Sollte Roe v. Wade weiterhin gelten, hätten Oklahoma & Co schon Antiabtreibungsgesetze im Köcher, und auch eine ganze Reihe anderer Staaten haben für diesen Ausgang „Trigger Laws“. Es ist kaum zu erwarten, dass Ab­trei­bungs­geg­ne­r*in­nen Halt machen bei Gesetzen wie dem aus Mississippi mit 15-Wochen-Frist. Die Gefahr besteht, dass dem Druck Radikaler so lange nachgegeben wird, bis ungewollt Schwangeren jegliche Selbstbestimmungsrechte genommen sind – so wie in Oklahoma.

Dort kommt tragischerweise hinzu, dass der Staat zuletzt ein Zufluchtsort war für Schwangere aus Texas. Gegängelt vom dortigen „Herzschlaggesetz“ konnten sie die Abbrüche im Nachbarstaat vornehmen lassen. Das würde dann nicht mehr möglich sein und besonders Frauen mit niedrigem Einkommen den Weg zur Abtreibung zusätzlich erschweren.

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*1985, seit November 2017 Redakteurin für europäische und globale Politik im taz-Auslandsressort. Hat seit 2014 immer mal wieder für die taz gearbeitet, meistens für das Ressort Wirtschaft und Umwelt, und schreibt gern über die EU und über Entwicklungspolitik.

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