Entlastungspaket der Ampel: 200 Euro für Aufstockende

Auch erwerbstätige Hartz-IV-Empfänger:innen erhalten einen Einmalzuschlag. Offen ist die Verrechnung mit der Energiepreispauschale.

Hände mit leerer Geldbörse

Sozialverbände kritisieren, dass zum Beispiel Rent­ne­r:in­nen nichts von den Zuschüssen haben Foto: Torff/plainpicture

BERLIN taz | Auch Auf­sto­cke­r:in­nen im Hartz-IV-Bezug bekommen den einmaligen Zuschlag von insgesamt 200 Euro zur Entlastung in voller Höhe, aber die Verrechnungen mit der Energiepreispauschale sind noch unklar. Der einmalige Kinderbonus in Höhe von 100 Euro für Familien wird nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Dies ergibt sich aus Antworten des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit auf Anfragen der taz zum geplanten Entlastungspaket.

Die erwachsenen Emp­fän­ge­r:in­nen von „Sozialleistungen“ bekommen im „Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ laut Koalitionsbeschluss vom 23. März eine zusätzliche Einmalzahlung von 100 Euro. Damit „erhöhe“ man die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro um weitere „100 Euro pro Person“, heißt es im Beschluss. Am 16. März 2022 war schon ein Einmalzuschuss von 100 Euro im sogenannten Sofortzuschlag- und Einmalzahlungsgesetz beschlossen worden, mit Auszahlung im Juli. Der einmalige Zuschuss kommt laut diesem Gesetz den Emp­fän­ge­r:in­nen von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), von Sozialhilfe und von Asylbewerberleistungen zugute.

Auch Leistungsberechtigte im Hartz-IV-Bezug, die ihr Einkommen durch Erwerbsarbeit aufstocken, sollen den einmaligen Zuschlag „voll erhalten“, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums der taz. Rund 900.000 Emp­fän­ge­r:in­nen von Arbeitslosengeld II sind zusätzlich erwerbstätig.

Die Frage stellt sich, ob diese Erwerbstätigen dann sowohl die Einmalzahlung von insgesamt 200 Euro bekommen als auch die 300 Euro Energiepreispauschale aus dem Entlastungspaket, die laut Koalitionsbeschluss den „einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen“ als einmaliger Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden soll. „Nach der bisherigen Faktenlage müsste es zu einer Doppelzahlung kommen“, sagte Harald Thomé, Sozialberater beim Verein Tacheles in Wuppertal, der taz. Allerdings wäre die Energiepreispauschale dann wieder zusätzliches Einkommen, das möglicherweise mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) verrechnet werden müsste.

Vorlauf der geplanten „Kindergrundsicherung“

„Ob und inwieweit die Energiepreispauschale bei ALG-II-Aufstockenden als Einkommen zu berücksichtigen ist, wird im Rahmen der Umsetzung des Entlastungspakets noch zu klären sein“, sagte der Ministeriumssprecher. Dabei werde die „besondere Zweckrichtung des Zuschusses und das Zusammenspiel mit sonstigen Entlastungen“ zu berücksichtigen sein.

Die Einmalzahlungen pro Erwachsenem von insgesamt 200 Euro sollen gleich hoch sein, auch wenn zwei Erwachsene als Paar zusammenleben, erklärte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit der taz. Paare im Hartz-IV-Bezug erhalten pro Person ansonsten einen etwas abgesenkten Regelsatz.

Klar ist jetzt schon, dass der Kinderbonus von 100 Euro pro Kind, der im Maßnahmenpaket enthalten ist, auch Familien im Hartz-IV-Bezug voll zugute kommt. „Der Zuschlag wird nicht als Einkommen berücksichtigt“, sagte der Ministeriumssprecher. Zuvor hatte die Koalition schon einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind für Familien im Hartz-IV-Bezug angekündigt, mit erstem Auszahlungstermin im Juli. Dies soll eine Art Vorlauf der geplanten „Kindergrundsicherung“ sein.

Am jüngsten Entlastungspaket wird von Sozialverbänden kritisiert, dass bestimmte Gruppen, darunter beispielsweise Rentner:innen, nichts von den Zuschüssen haben. Auch die Emp­fän­ge­r:in­nen von Arbeitslosengeld I sind zumindest im Gesetzentwurf vom 16. März nicht für eine Einmalzahlung berücksichtigt worden.

Schon im Jahre 2021 hatte es Zuschüsse wegen der Belastungen durch die Coronapandemie gegeben: Dies war ein Zuschuss von 150 Euro für Emp­fän­ge­r:in­nen von Hartz-IV-Leistungen plus Kinderbonus von 150 Euro.

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