Wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine: Strafanzeige gegen Putin

Zwei frühere FDP-Minister:innen gehen gegen die Verantwortlichen von russischen Kriegsverbrechen vor. Die Anzeige führt zehn Tatkomplexe auf.

Gerhart Baum, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Nikolaos Gazesas am Donnerstag

Putin zur Rechenschaft ziehen: Gerhart Baum (l.) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit Anwalt Foto: Hannibal Hanschke/reuters

BERLIN taz | „Herr Generalbundesanwalt, übernehmen Sie“, appellierte Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an diesem Donnerstag in Berlin. Gemeinsam mit ihrem FDP-Kollegen Gerhart Baum, ehemaliger Bundesinnenminister, hat sie eine Strafanzeige gegen die russischen Verantwortlichen von Kriegsverbrechen in der Ukraine erstattet.

Angezeigt wurden Russlands Präsident Wladimir Putin und weitere 32 hochrangige Politiker, Militärs und Geheimdienstler. Hinzu kommen alle Kommandeure und Soldaten von bestimmten russischen Brigaden, Divisionen und Regimenten. Die beiden FDP-Politiker:innen beziehen sich dabei auf Daten des ukrainischen Militärgeheimdienstes, der regelmäßig im Internet die Namen von russischen Soldaten veröffentlicht, die im Kontext von Kriegsverbrechen eingesetzt waren.

Bei der Bundesanwaltschaft sind schon Dutzende Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg eingegangen, doch die Anzeige der beiden FDP-Politiker:innen dürfte die bislang fundierteste sein. Die Strafanzeige, die der taz vorliegt, hat 41 Seiten. Ausgearbeitet wurde sie vom Kölner Anwalt Nikolaos Gazeas und seinem ukrainischen Kollegen Andrej Umansky.

„Kriegsverbrechen verjähren nicht“

Exemplarisch wurden zehn Tatkomplexe herausgestellt – von der Tötung von Zi­vi­lis­t:in­nen in Butscha über die Angriffe auf das Atomkraftwerk Saporischschja und die Entbindungsklinik in Mariupol bis zum Einsatz von Streumunition unter anderem in Kharkiv.

Die Anwälte legten dar, dass es sich dabei jeweils um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt. Diese sind nach dem seit 2002 geltenden Völkerstrafgesetzbuch auch dann in Deutschland strafbar, wenn der Tatort im Ausland lag und keine Deutschen unter den Tä­te­r:in­nen und Opfern sind.

Zwar kann Generalbundesanwalt Peter Frank auf Ermittlungen verzichten, wenn sich die Tä­te­r:in­nen nicht in Deutschland aufhalten. Anwalt Gazeas hofft aber, dass Frank dennoch Haftbefehle erlässt, die dann über Interpol weltweit vollstreckt werden könnten.

„Die Aufklärung der Kriegsverbrechen sollte nicht erst nach Beendigung des Konflikts beginnen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Und Anwalt Gazeas ergänzte: „Wenn nur ein Soldat wegen der Signalwirkung der Anzeige auf ein Kriegsverbrechen verzichtet, hat sich der Aufwand gelohnt.“ Anders als für Putin und seine Minister gelte für Kommandeure, Soldaten und Geheimdienstler keine Immunität. „Kriegsverbrechen verjähren nicht“, betonte Gerhart Baum.

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