Schaugewächshäuser in Hamburg: Auf unbestimmte Zeit geschlossen

Seit Jahren liegen Hamburgs Schaugewächshäuser brach. Immer noch ist unklar, ob die nahebei geplanten Neubauten denkmalgerecht wären.

Gewächshaus: Pyramidenförmige Glaskonstruktion mit einem Schild "Botanischer Garten!

Überbleibsel der Internationalen Gartenbauausstellung 1963: Schaugewächshäuser Foto: Chris Emil Janßen/Imago

HAMBURG taz | Vor drei Jahren haben Mit­ar­bei­te­r*in­nen einen Zettel an die Scheibe der Schaugewächshäuser im Alten Botanischen Garten Hamburg gehängt: „Auf unbestimmte Zeit geschlossen“ stand da. Das war vorausschauend, denn die Anzeichen mehren sich, dass die Schaugewächshäuser noch einige Jahre geschlossen bleiben. Und die Antwort, die die Hamburger CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Anke Frieling kürzlich auf ihre Schriftliche Kleine Anfrage zur Zukunft der Gewächshäuser vom Senat bekam, ist – vorsichtig gesagt – ausweichend.

Die Gewächshäuser sind ein Überbleibsel der Internationalen Gartenbauausstellung von 1963, ihr altmodisch anmutender Charme zog Millionen von Be­su­che­r*in­nen an. Besonders an den Bauten ist, dass die Verglasung an außen liegenden Profilen aufgehängt ist und daher im Innenraum keine tragenden Stützen stehen.

Die Zuständigkeiten für das Gebäude sind dabei so verschlungen wie die Lianen, die man einmal drinnen betrachten konnte: Eigentümerin ist seit 2006 die Hamburger Zeit-Stiftung, die sie an die Stadt Hamburg vermietet. Betreiberin ist die Universität Hamburg, deren Präsidium über die Gewächshäuser entscheidet.

Dass diese sanierungsbedürftig sind, hat man bereits 2016 festgestellt, im selben Jahr hat der Bund 13,15 Millionen Euro dafür bereitgestellt – die gleiche Summe müsste die Stadt Hamburg aufbringen. Seitdem ist wenig geschehen außer gelegentlichen parlamentarischen Nachfragen. 2019 hieß es aus dem Senat, dass die Sanierung drei bis vier Jahre dauern würde, da man nur in den Sommermonaten arbeiten könne.

Ein komplexes Projekt

Jetzt, drei Jahre später, weicht der Senat der Frage aus, wie viel die Sanierung kosten wird, und beschreibt stattdessen die „hochkomplexen technischen, gestalterischen, baulichen und denkmalpflegerischen Anforderungen“. Klar wird nur: Es ist ein kompletter Neuaufbau der Fassadenkonstruktion nötig. Zu Kosten und Zeitplan heißt es: „Die Entwurfsplanung sowie ein Vorabzug der Haushaltsunterlage liegen vor.“

Das wiederum bestreitet die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Anke Frieling: „Der Bürgerschaft liegt bisher nichts vor, und die Anfrage einer Abgeordneten wird in diesen Punkten nicht beantwortet.“ Klar scheint ihr dagegen, dass die Sanierung „sehr viel aufwändiger“ werde als gedacht. Damit sei die „alte Kostenschätzung komplett hinfällig“ und die bereitgestellten Mittel nicht ausreichend.

Auch aus der Wissenschaftsbehörde ist wenig Konkretes zu erfahren. Sprecher Jon Mendrala schreibt, dass die Planungen zur Sanierung pandemiebedingt noch nicht abgeschlossen seien. Außerdem habe die städtische Immobilienagentur Sprinkenhof GmbH das Projekt wegen seiner Komplexität abgelehnt; federführend sei nun das Amt für Hoch- und Tiefbau.

Und als wären die Aussichten für die Sanierung nicht ohnehin düster, legt sich ein weiterer Schatten über die Schaugewächshäuser. Die Zeit-Stiftung plant auf dem Gelände einen Neubau für ihre Bucerius Law School, der die Gewächshäuser „verschatten“ könnte, so heißt es in der Senatsantwort. Deshalb müsse die Stiftung eine Verschattungsstudie in Auftrag geben.

Das ist bis heute nicht geschehen. „Die Verschattungsstudie ist im Verfahren eingeplant und wird zeitnah im Zuge des Planungsprozesses in Auftrag geben“, schreibt Stiftungssprecherin Jessica Staschen dazu. Zuvor müsse es aber ein Ausschreibungsverfahren geben.

Eine Frage des Denkmalschutzes

Wobei „Verschattung“ zweierlei bedeuten kann: Da wären einmal die konkreten Schatten eines hohen Nachbarbaus, die den Pflanzen Licht nehmen könnten. Beurteilen könnte das der Botanische Verein Hamburg, dessen Mitglieder dazu aber nichts sagen wollen.

Der zweite „Verschattungs­aspekt“ betrifft die Auswirkung der Neubauten auf die Architektur des denkmalgeschützten Ensembles aus „Planten un Blomen“-Park und Gewächshäusern. Ja, deren Sanierung müsse vom Denkmalschutzamt genehmigt werden, schreibt hierzu dessen Sprecherin Marianne Kurzer. Auch eine denkmalrechtliche Genehmigung der geplanten Neubauten der Bucerius Law School könne nötig sein, wenn sie das benachbarte Denkmal erheblich beeinträchtigten. Noch lägen aber keine fertigen Baupläne vor.

Hamburgs Denkmalverein wird konkreter: Schon 2017 sorgte er sich auf seiner Homepage: „Wenn ein Neubau über die Firstlinien der Gewächshäuser hinausragen würde, könnte er deren differenzierte Dachlandschaft und damit auch die Sichtachsen aus dem Park beeinträchtigen.“ Abgesehen davon bestehe die Gefahr, dass ein Neubau die einst bewusst gesetzten Sichtachsen zwischen Park und Stadt zerstöre, findet Denkmalvereins-Geschäftsführerin Kristina Sassenscheidt. „Wir müssen gut aufpassen, dass der Park nicht von der umliegenden Stadt erdrückt wird.“

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