Brüssel behält erstmals Geld ein

Im Streit mit Polen kürzt die EU-Kommission die Hilfen für das Land

Die Europäische Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals EU-Hilfen für das Land in Millionenhöhe ein. Die Brüsseler Behörde reagiert damit auf die Weigerung Polens, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Folge zu leisten, wie der Sprecher von EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn am Dienstag mitteilte. Die Luxemburger Richter hatten Polen im September zur Zahlung eines tägliches Zwangsgelds von einer halben Million Euro verurteilt. Die EU-Kommission erschafft mit ihrer Entscheidung einen neuen Präzedenzfall in dem jahrelangen Rechtsstaats-Streit mit Polen. In dem aktuellen Fall geht es um den polnischen Braunkohletagebau Turow im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland. Tschechien hatte vor dem EuGH dagegen geklagt, da Polen keine korrekte Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hatte – und bekam Recht. Die EU-Kommission teilte nun mit, sie kürze die Haushaltsmittel für Polen zunächst um das fällige Zwangsgeld für einen Monat. Das entspricht umgerechnet rund 15 Millionen Euro. Die nationalkonservative polnische Regierung will „alle rechtlichen Mittel“ gegen die Brüsseler Entscheidung ausschöpfen, wie Regierungssprecher Piotr Muller der polnischen Nachrichtenagentur PAP in Warschau sagte. Er nannte das Urteil des EuGH völlig unbegründet. Zudem verwies er auf ein Abkommen mit Tschechien von Anfang Februar, mit dem der Streit nach polnischen Angaben beigelegt werden soll. (afp)