Zahl des Tages
: 7 Abmahnungen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert, dass Neu­kun­d:in­nen von Energieversorgern oft erheblich mehr zahlen müssen als Bestandsbezieher:innen. Hintergrund sind Kündigungen von Billiganbietern, die Kun­d:in­nen nicht mehr beliefern, weshalb die an die Grundversorger fallen. Weil die Grundversorger zusätzliche Energie zu hohen Preise kaufen müssen, gibt es einen teureren Tarif für Neukund:innen. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentralen rechtlich unzulässig. Bislang gibt es bundesweit sieben Abmahnungen wegen Stromlieferungsstopp, Kündigung von Verträgen oder extremer Preiserhöhungen. Weitere Abmahnungen sind in Planung.

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