Mund und Nasenbedeckung: Klappe auf oder besser Maul halten?

Was tun, wenn sich jemand in der Bahn oder im Taxi weigert, die Maske zu tragen? In Berlin kam es am Wochenende zu zwei Gewaltvorfällen.

Fahrplan mit Regel zum Masketragen

Fahrplan mit Regel zum Masketragen Foto: dpa

BERLIN taz | Am Samstag im Zug nach Brandenburg an der Havel. Jeder kennt diese Situation. Das Oberdeck ist gut besucht. Die Stimme einer Frau ist zu hören: „Würden Sie bitte Ihre Maske aufsetzen?“ Die Köpfe der Umsitzenden fliegen herum. Das männliche Gegenüber der Bittenden reagiert und zieht die über dem Mund hängende Maske auf die Nase.

Es hätte auch anders ausgehen können. Vorfälle, deren Schilderung die Polizei am Wochenende als Pressemitteilung verschickte, sind zum Glück die Ausnahme: Eine 65-Jährige hatte drei Jugendliche laut Polizei am Freitag in der U7 auf die Maskenpflicht hingewiesen. Einer der drei, ein 16-Jähriger, habe ihr daraufhin mehrfach die Faust ins Gesicht geschlagen. Die Frau habe schwere Verletzungen erlitten, schreibt die Polizei. Der mutmaßliche Täter sei wenig später festgenommen worden.

Beim anderen Vorfall – auch am Freitag – war das Opfer ein 47-jähriger Taxifahrer. Der Mann habe seinen Fahrgast gebeten, die Maske aufzusetzen und die Hygieneschutzregeln zu befolgen. Der Gast habe die Aufforderung ignoriert und in sehr aggressivem Ton sein Fahrtziel genannt. Kurz darauf habe er sich nach vorn gebeugt und dem Fahrer mit der Faust mehrmals gegen den Kopf geschlagen. Dann habe er im Taxi randaliert und die Inneneinrichtung beschädigt. Der Fahrer sei aus dem Wagen gestiegen, um dem Angriff zu entkommen. Der unbekannte Täter habe ihn verfolgt und zu Boden getreten. Anschließend flüchtete der Maskenlose.

Die Frage, wie oft solche Gewaltexzesse im Zusammenhang mit der Aufforderung, die Maske zu tragen, vorkommen, kann die Polizeipressestelle nicht beantworten, weil es dazu keine Statistik gibt. Grundsätzlich gibt es seit März 2020 zwar die Anweisung an alle Polizeikräfte, beim Aufnehmen von Strafanzeigen zu vermerken, ob ein Bezug zu Covid-19 besteht.

Das sei aber ein weites Feld, sagt der Polizeisprecher. Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung gehören genauso dazu wie das Fälschen von Impfpässen, Abrechnungsbetrug und auch Vorkommnisse bei Anti-Corona-Demonstrationen. 11.679 Einträge habe es 2020 in diesem Covid-19-Marker gegeben. 2021 seien es 16.969 gewesen.

Dem Gefühl vertrauen

Was tun, wenn? Klappe aufmachen oder besser Maul halten – das beschäftigt viele, die im ÖPNV oder mit der Bahn unterwegs sind. Der Polizeisprecher verweist auf Nachfrage auf die Website der Zentralstelle für Prävention „zum Verhalten bei Gewalt und Aggression“. Das Erste, was einem ins Auge springt: „Es gibt kein Patentrezept zur Bewältigung jeglicher Aggression“, und: „Vertrauen Sie Ihrem Gefühl. Gefühle seien häufig ein „Gefahrenradar“.

So weit, so gut. „Greifen Sie den Täter nicht körperlich oder verbal an,“ heißt es weiter. Also besser nichts sagen? Eine Hilfe, was die konkrete Maskenfrage angeht, ist die Website der Polizei nicht. Aber es kann auch nicht schaden, sich mal gedanklich mit dem Thema zu beschäftigen, um auf gefährliche Situationen vorbereitet zu sein.

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