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Noch bis 2011 gab es keine Begren­zung der Betreuungsrate pro „Case Manager“ beim Jugendamt. Dann: Obergrenze von 50 Fällen. 2008 waren es noch 230. Diversen Fällen von Missbrauch sind Jugendämter einfach nicht nachgegangen.

Rudolf Fissner zu „Komplizen der Täter“, taz vom 21. 1. 22