Schärfere Regeln für Internetkonzerne: Digitales Grundgesetz für die EU

Das EU-Parlament stimmt dem Digital Services Act zu. Onlineplattformen sollen künftig mehr gegen illegale Inhalte tun.

ein Schlüsselband mit dem bunten Google-Logo

Die EU will Internetunternehmen wie Google stärker regulieren Foto: Bernd v. Jutrzczenka/dpa

BRÜSSEl taz | Die EU macht Ernst mit der Regulierung großer Onlinekonzerne wie Amazon, Facebook oder Google. Das Europaparlament hat mit großer Mehrheit für den den sogenannten Digital Services Act (DSA) gestimmt und damit den Startschuss für die letzten Verhandlungen mit den EU-Staaten gegeben. Eine Einigung wird im Frühjahr erwartet.

Europaabgeordnete aller Fraktionen sprachen von einem großen Erfolg. Trotz massiver Lobbykampagnen vor allem der großen US-Konzerne sei es gelungen, EU-weit gültige und vorbildliche Regeln für die digitalen Dienste zu formulieren. Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken sprach von einem „neuen digitalen Grundgesetz für Europa“.

Nach vielen Änderungen sieht der Gesetzentwurf vor, dass Online-Plattformen mehr gegen illegale Inhalte tun müssen. „Alles, was offline illegal ist, muss auch online illegal sein“, sagte die dänische Parlamentarierin Christel Schaldemose, die den Entwurf federführend betreut hat. Das Internet dürfe kein „Wilder Westen“ mehr sein.

Neben neuen Vorkehrungen gegen Hassrede und Fake News soll der DSA auch mehr Schutz für die Verbraucher bringen. So sollen die Konzerne mehr Verantwortung für ihre Online-Marktplätze übernehmen, damit keine gefälschten oder gefährlichen Produkte mehr verkauft werden. Auch mit dem Missbrauch der Cookie-Banner soll Schluss sein.

Kommerzielles Tracking bleibt

Zudem wollen die Abgeordneten die Verwendung sensibler persönlicher Daten wie sexuelle Orientierung, Religion oder politische Gesinnung für Werbezwecke vollständig verbieten. Außerdem dürfen die Konzerne persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen nicht mehr für gezielte Werbung und individuell zugeschnittene Inhalte nutzen.

Allerdings gibt es auch Kritik. So klagt das auf Digitalpolitik spezialisierte europäische Netzwerk EDRI, dass das „überwachende“ Tracking für kommerzielle Zwecke nicht vollständig verboten worden sei. Es moniert, dass sich die Abgeordneten dagegen entschieden haben, den Nutzern eine Wahlfreiheit bei Empfehlungs-Algorithmen zu gewähren.

Dies sei ein Erfolg der Konzernlobbyisten, glaubt die Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory. Im Jahr nach der Veröffentlichung des Vorschlages durch die EU-Kommission Ende 2020 habe es mindestens 613 Gespräche von Abgeordneten mit Interessenvertretern gegeben. Besonders aktiv waren demnach Google und Facebook.

Streit um Durchsetzung

Allerdings standen nicht nur die großen US-Konzerne auf der Bremse. Auch europäische Unternehmen und Start-ups haben vor allzu großen Einschränkungen gewarnt. Die Balance zwischen dem Verbraucherschutz und der Förderung der EU-Industrie müsse gewahrt werden, fordert der Branchenverband Bitcom vor den nun anstehenden Verhandlungen.

Die 27 EU-Staaten hatten sich bereits im November auf eine gemeinsame Haltung festgelegt. Ein Streitpunkt war dabei die Frage, wer für die Durchsetzung der neuen Regeln verantwortlich sein soll. Bei sehr großen Onlineplattformen sollte allein die EU-Kommission zuständig sein, fordert der Rat. Er verspricht sich damit mehr Schlagkraft gegenüber den bisher übermächtigen Konzernen.

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