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: Strafbefehl gegen taz-Autor

Auf hoher See und vor Gericht ist man im Sprichwort in Gottes Hand – also so unsicher, dass nur höchste Mächte helfen können. Im Fall von Michael Trammer braucht es die nicht. Es ist glasklar, dass taz-Autor Trammer über die Proteste gegen die Internationale Automobil-Ausstellung (IAA) im September in München berichtete – und sich nicht daran beteiligte, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. So kann man es auch in der taz nachlesen.

Protestierende hatten mit der Besetzung eines Hauses in der Münchner Innenstadt einen „Open Space for Future“ eröffnen wollen. So wollten sie ein Zeichen setzen gegen die Ausdehnung der PS-Show über das Messegelände hinaus. Umgehend stürmte die Bereitschaftspolizei das Haus, Ak­ti­vis­t*in­nen wurden ohne Gegenwehr in die Gefangenensammelstelle gebracht. Mitgefangen: taz-Autor Trammer. Mindestens drei Stunden wurde er in Gewahrsam um sein Recht auf Berichterstattung gebracht, vorübergehend gab es sogar ein Betretungsverbot für die IAA.

taz-Chefredakteurinnen Barbara Junge und Ulrike Winkelmann protestierten. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in Verdi kritisierte, dass Trammer nicht arbeiten durfte, obwohl er durch einen Presseausweis erkennbar war – anderen Journalisten erging es in München ähnlich. Nun erhielt Trammer einen Strafbefehl wegen „Hausfriedensbruch“. Dass er als Journalist für die taz unterwegs war, wurde nicht erwähnt. Für Trammer ist klar: Er will Einspruch einlegen – und klären, wie es um die Pressefreiheit in Bayern steht. Kai Schöneberg