Reisestornierungen wegen Corona-Welle: Am besten nur mit „Flexi“-Option

Buchen, stornieren oder doch nicht? Die Omikron-Variante des Coronavirus erschwert die Reiseplanung. Es drohen hohe Stornokosten.

Ein aufblasbarer Hai liegt am Strand von El Arenal.

Achtung, Omikron greift an von rechts!!! Foto: dpa

BERLIN taz | Der begehrte Musikkurs mit Singen im Schwarzwald ist schon gebucht, Anfang März 2022 soll die schöne Gruppenreise für die Berlinerin stattfinden, eigentlich. Aber jetzt kommt Omikron, vielleicht steigen die Corona-Infektionszahlen bis März, dann würde auch die Booster-Impfung nur begrenzt helfen. Also vielleicht doch schnell stornieren, obwohl der Kurs stattfinden soll? „Der Veranstalter teilte mir mit, die Stornokosten müsse ich selbst tragen, falls sich kein Nachrücker findet“, berichtet die Berlinerin. Fast ein Drittel des Reisepreises würden als Stornokosten fällig.

Die Warnungen vor Omikron und einer fünften Welle erzeugen Unbehagen bei denen, die Reisen für das Frühjahr 2022 schon gebucht haben und bei denjenigen, die normalerweise schon im Spätherbst oder Winter ihre Reisen für das kommende Jahr planen. „Im November haben wir weniger Buchungen in den Reisebüros und auf Online-Reiseportalen gesehen als noch im Oktober. Die Verunsicherung der Menschen führt fast automatisch zur Buchungszurückhaltung“, sagt Torsten Schäfer, Sprecher des Deutschen Reiseverbandes.

Schäfer rät dazu, Pauschalreisen mit „Flex-Option“ zu buchen, also mit der Option, bis wenige Tage vor Reiseantritt kostenfrei umbuchen oder stornieren zu können, wenn angesichts der Infektionszahlen die Sorge wächst. Die Flex-Option ist entweder im Pauschalpaket eingeschlossen oder kostet meist etwas mehr.

Auch das Reiseunternehmen TUI biete „mit dem Flex-Tarif Flexibilität für Flugpauschalreisen und Reisebausteine an“, erklärt Firmensprecherin Susanne Stünckel. Urlauber hätten damit die Möglichkeit, bis 14 Tage vor Anreise weltweite Flugpauschalreisen gebührenfrei umzubuchen oder zu stornieren. Außerdem biete der Reisekonzern für viele Unterkünfte „Full Flex Hotelraten“ an. Hier kann der Kunde bis zum Anreisetag kostenfrei absagen.

Gelten Ausnahmen für Stornierungen auch noch nach über einem Jahr Pandemie?

Für kleinere Veranstalter von Gruppenreisen wäre diese Flexibilität ein Problem. Bestimmte Gruppenreisen oder Kurse verlangen vom Veranstalter Vorleistungen, daher gibt es die „Flex-Option“ mit dem kostenfreien kurzfristigen Rücktritt für diese Reisen oft nicht. Hier gelten die normalen Stornobedingungen und ab drei Monaten vor Reiseantritt können Stornos etwa aus Angst vor Ansteckung für die Kun­d:in­nen teuer werden.

„Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an“, sagt Lisa Högden von der Verbraucherzentrale Brandenburg, „aber die Angst vor einer Infektion allein berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt“. Auch die Verbraucherzentralen empfehlen Buchungen mit der Möglichkeit der kostenfreien Stornierung bis kurz vor Reiseantritt.

Pauschalurlauber hatten in der Pandemie die Möglichkeit, ihre Reise kostenlos zu stornieren, wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ am Urlaubsort die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigten. Die Ju­ris­ti:n­nen des ADAC warnen aber, dass sich das ändern könnte: „Ob nach über einem Jahr Pandemie noch ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wenn ein Land/Gebiet nach der Buchung zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet wird, ist bisher nicht gerichtlich geklärt,“ heißt es auf der Verbandshomepage. Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bleibe aber „weiter ein Indiz dafür, dass Reisende kostenlos stornieren können“, sagt Högden.

Für Individualurlauber ist es etwas komplizierter als für Pauschalreisende. Wenn ein Hotel aufgrund behördlicher Verbote in Deutschland gar keine Übernachtung anbieten darf, ist die Sache klar: Kann eine Leistung nicht erbracht werden, muss der Gast nichts bezahlen. Wer aber etwa direkt im Ausland oder über einen Online-Hotelvermittler individuell gebucht hat, für den „kommt ausländisches Recht zur Anwendung“, heißt es beim ADAC. Ob man dann kostenfrei stornieren kann, wenn etwa der Anbieter die Leistung nicht erbringt oder ob man gar bei einer Einreisesperre für bestimmte Nationalitäten von der Reise zurücktreten kann, hänge vom jeweiligen Land und von den Bedingungen des Anbieters ab, so der ADAC.

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