Die AfD im Bundestag: Erfreulicher Bedeutungsverlust

Es ist ein Unterschied, ob eine Partei demokratisch gewählt wurde oder ob sie wirklich demokratisch ist. Deshalb ist die Ausgrenzung der AfD richtig.

Alice Weidel und Alexander Gauland stehen in einem Aufzug

Berlin, Ende September: Alice Weidel und Alexander Gauland auf dem Weg zu einer Pressekonferenz Foto: dpa/Kay Nietfeld

Für die Demokratie war der Mittwoch ein guter Auftakt in die parlamentarische Woche und die neue Legislaturperiode, für die AfD weniger. Was beides erfreulich ist. Mit Ralph Brinkhaus hat ein neuer Oppositionsführer auf die Regierungserklärung des neuen Kanzlers geantwortet, und der Fraktionschef der Union hat das ausgesprochen gut gemacht: kämpferisch und klar, aber auch konstruktiv – und ganz ohne Skript, was im Bundestag selten geworden ist.

Dass er sich dabei mehr als deutlich von der AfD abgegrenzt hat, kommt hinzu. Denn natürlich lauert in der gemeinsamen Opposition die Gefahr, dass die Union zu immer schrilleren Tönen greift, um sich Gehör zu verschaffen.

Vorbei ist die Zeit, in der die AfD-Spitze unmittelbar nach einer Regierungserklärung minutenlang Hass und Hetze im Plenum verbreiten konnte – ohne dabei überhaupt zum parlamentarischen Diskurs beitragen zu wollen. Den radikal Rechten geht es vor allem darum, später möglichst scharfe Redeausschnitte in die eigene Blase zu senden. Dafür bleiben ihr jetzt erst ein späterer Sendeplatz und auch weniger Redezeit. Der Bedeutungsverlust der AfD im Bundestag war am Mittwoch erfreulich greifbar.

Gut auch, dass die anderen Fraktionen noch die Kurve gekriegt und verhindert haben, dass die AfD den Vorsitz des Innenausschusses besetzt. Ihr überhaupt den Zugriff auf diesen Posten zu ermöglichen, war ein schwerer Fehler, der besonders auf das Konto von Grünen und FDP geht. Sie hätten in dem Vergabeverfahren selbst den Innenausschuss ziehen und damit den Zugriff der AfD verhindern können. Dass sie, gemeinsam mit den Abgeordneten der anderen Fraktionen, nun mit sehr großer Mehrheit den AfD-Kandidaten für das Amt haben durchfallen lassen, ist richtig.

Gefährliche Spirale

Eine Partei, die nach Einschätzung des Verfassungsschutzes in großen Teilen rechtsextrem ist und möglicherweise bald ganz beobachtet wird, kann nicht dem Gremium vorsitzen, das unter anderem die Innenministerin und den Verfassungsschutz kontrollieren soll.

Dass Martin Hess, der AfD-Kandidat für den Vorsitz, gerade erst zum „Widerstand“ gegen den neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach aufgerufen hat, macht die Sache noch klarer. Denn Hess geht es nicht um Positionen oder Vorhaben Lauterbachs, sondern um Widerstand gegen dessen Person. Was eine gefährliche Spirale, die auch gewalttätig wird, weiter befeuern kann.

Meinen es die anderen Fraktionen mit ihrer Kritik ernst, dürfen sie allerdings auch nicht zulassen, dass die AfD einen Abgeordneten in das Parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste entsendet, wie es in der vergangenen Legislaturperiode geschehen ist. Denn hier werden den Abgeordneten geheime Informationen aus den Diensten zugänglich gemacht.

Haben die anderen Fraktionen, die auch die AfD-Kandidaten für den Vorsitz in zwei weiteren Ausschüssen durchfallen ließen, damit die parlamentarischen Rechte der Partei in unzulässiger Weise beschnitten, wie die radikal Rechten jetzt betonen? Nein, das haben sie nicht. Denn jeder Abgeordnete ist frei in seiner Entscheidung, wen er oder sie wählt und wen nicht.

Es ist nun einmal ein Unterschied, ob eine Partei demokratisch in den Bundestag gewählt wurde oder ob sie wirklich demokratisch ist. Dass die anderen Abgeordneten von CSU bis Linkspartei daraus jetzt klare Konsequenzen ziehen, ist die richtige Entscheidung.

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Jahrgang 1966, Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Seit 1998 bei der taz - in der Berlin-Redaktion, im Inland, in der Chefredaktion, jetzt als innenpolitische Korrespondentin. Inhaltliche Schwerpunkte: Union und Kanzleramt, Rechtspopulismus und die AfD, Islamismus, Terrorismus und Innere Sicherheit, Migration und Flüchtlingspolitik.

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