Distanzunterricht wegen Omikron: Thüringen rudert zurück

Erst sollten Schü­le­r:in­nen in Thüringen bis Mitte Januar zuhause lernen. Nun ist Bildungsminister Holter aufgefallen: Das geht gar nicht.

Blick in ein Klassenzimmer mit hochgestellten Stühlen.

Stühle hoch, Stühle runter: Doch keine Pflicht zum Distanzunterricht in Thüringen Foto: Michael Weber/Imagepower/imago

BERLIN taz | Zwei Tage vor Weihnachten hat das Thüringische Landeskabinett mit der Ankündigung überrascht, die Schulen im Freistaat nach den Weihnachtsferien zunächst geschlossen zu halten. Bis Mitte Januar sollten prinzipiell alle Schü­le­r:in­nen wegen der drohenden Omikronwelle im Distanz- und anschließend im Wechselunterricht lernen.

Damit tanzte Thüringen bundesweit aus der Reihe. Am Dienstagabend nun, keine sieben Tage später, ruderte die rot-rot-grüne Landesregierung zurück.

Wie das Bildungsministerium in Erfurt mitteilte, gibt es nun doch keine verbindliche landesweite Vorgabe mehr für den Distanzunterricht. Stattdessen können die Schulen „je nach Infektionslage“ selbst entscheiden, ob sie Distanzunterricht anordnen oder die Schulen für einen „eingeschränkten Präsenzunterricht“ öffnen. Dafür sollen die Schulen Anfang Januar selbst die Infektionslage unter Schü­le­r:in­nen und unter ihrem Personal erheben und daraufhin eine Entscheidung treffen.

Zur Begründung verweist ein Sprecher von Bildungsminister Helmut Holter (Linkspartei) auf taz-Anfrage auf die fehlende rechtliche Grundlage: „Dem Land sind durch das geänderte Infektionsschutzgesetz und das Auslaufen der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite die Hände insofern gebunden, als dass nicht landesweit einheitlich Distanzunterricht angeordnet werden kann.“

Eltern klagten bereits

Tatsächlich sind nach Auslaufen der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite Ende November flächendeckende Schulschließungen nicht mehr möglich. Bildungsminister Holter muss über Weihnachten bewusst geworden sein, dass ein landesweit verbindlicher Distanzunterricht vor Gericht keinen Bestand haben dürfte.

Beim Oberverwaltungsgericht Weimar ist auch schon mindestens ein Eilantrag von Elternseite eingetroffen, der sich gegen die vorweihnachtliche Anordnung wendet. Das Gericht bestätigt gegenüber der taz den Eingang, eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. Mit der neuen Allgemeinverfügung von Dienstag ist Holter einer richterlichen Zurechtweisung nun zuvorgekommen. Glücklich scheint darüber aber auch niemand zu sein. Denn in Erfurt sieht man angesichts der drohenden Omikronwelle „Handlungsbedarf“. Das Land könne aber nicht so handeln, wie „wir es als notwendig erachten“, so der Ministeriumssprecher.

Dabei scheinen die jüngsten Meldungen vom Robert Koch-Institut (RKI), nach denen die Omikronfälle im Land aktuell stark steigen, die Sorgen rund um den Präsenzunterricht zu bestätigen. Anfang der Woche haben sich mehrere Lehrerverbände für Wechselunterricht oder sogar einen Lockdown ausgesprochen – bislang ohne Erfolg.

Auch die Landesvorsitzende der GEW Thüringen, Kathrin Vitzthum, warnt davor, Omikron zu unterschätzen. „Schon jetzt kann wegen der vielen Corona- und Quarantänefälle von keinem regulären Unterricht gesprochen werden“, so Vitzthum. „Ein kurzer harter Lockdown inklusive Schulschließungen und Distanzunterricht ist aus unserer Sicht zielführender.“ Insofern hätte Vitzthum die nun revidierte Anordnung zum flächendeckenden Distanzunterricht begrüßt.

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