Debatte über Berufsverbote für Rechte: Der Staat und seine Radikalen

50 Jahre Radikalenerlass und Extremisten im Staatsdienst: Berufsverbote sind auch fragwürdig, wenn sie sich gegen rechts richten.

Menschen mit umgehängten Plakaten stehen nebeneinander

Fordern einen Schlussstrich: Opfer des Radikalenerlasses Foto: Sebastian Kahnert/dpa

HAMBURG taz | Sie hat für NPD-Feste Kuchen gebacken, eine kleine nationale Frauengruppe geführt und ihre Kinder bei der inzwischen verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ untergebracht. Und Birkhild T. hat nicht nur ihre eigenen fünf Kinder erzogen, sondern auch die in der Kita am Marienplatz in Lüneburg. Nach dem Bekanntwerden ihrer Aktivitäten und anhaltenden Elternprotesten stellte die Stadt die Kindergärtnerin zunächst frei, um das Arbeitsverhältnis schließlich ganz zu beenden.

Diese Geschichte ist einige Jahre her, wirft aber ein Licht auf die aktuelle Debatte um Rechtsextremisten im Staatsdienst. Wie umgehen mit Lehrern, Polizisten oder Richtern, die diesen Staat ablehnen – die seine Existenz leugnen oder einen Teil der Bevölkerung am liebsten an die Wand stellen würden?

Vor 50 Jahren haben die Regierungschefs der Länder zusammen mit dem damaligen SPD-Kanzler Willy Brandt mit dem Extremistenbeschluss reagiert, gemeinhin Radikalenerlass genannt: Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, sollte gewährleisten, „dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“. Dafür habe er sich „aktiv innerhalb und außerhalb des Dienstes“ einzusetzen.

Um das sicherzustellen, richteten die Behörden eine sogenannte Regelanfrage an den Verfassungsschutz. Der prüfte dann, ob der Bewerber einer Organisation mit verfassungsfeindlichen Zielen angehört oder solche Ziele verfolgt. Bei Beamten, die als verfassungsfeindlich eingestuft wurden, hatte der Dienstherr „die gebotenen Konsequenzen zu ziehen und insbesondere zu prüfen, ob die Entfernung des Beamten aus dem Dienst anzustreben ist“.

Wie aus einem Antrag von SPD und Grünen im Niedersächsischen Landtag hervorgeht, hat der Verfassungsschutz auf Basis des Erlasses bundesweit 3,5 Millionen Bewerber auf ihre Zuverlässigkeit hin durchleuchtet. Der Geheimdienst fertigte 35.000 Dossiers über Andersdenkende an. Die Behörden setzten 11.000 Berufsverbotsverfahren in Gang. 2.200 Beamte und Angestellte wurden mit Disziplinarverfahren überzogen, 265 entlassen. 1.250 Bewerber wurden abgelehnt.

Der Radikalenerlass führte faktisch zu einem Berufsverbot für Hunderte von Menschen, die Lehrer, Sozialarbeiter, Lokführer oder auch „bloß“ Briefträger werden wollten. Opfer wurden fast ausschließlich Linke, wie Jutta Rübke festgestellt hat, die die Folgen des Erlasses im Auftrag des Niedersächsischen Landtages aufgearbeitet hat. „Wir wissen von drei Berufsverboten aufgrund rechtsextremer Aktivitäten“, sagte sie der taz in einem Interview. Das Ungleichgewicht sei „der hysterischen Angst vor dem Kommunismus geschuldet“ gewesen.

Linke schärfer kontrolliert

Auch ein Forschungsprojekt der Universität Heidelberg zum Radikalenerlass in Baden-Württemberg stellte fest, dass Linke weitaus häufiger überprüft wurden als Rechte. Das Gleiche gilt für Hamburg, wie Alexander Jaeger in ihrer Dissertation „Auf der Suche nach ‚Verfassungsfeinden‘“ 2019 feststellte.

Viele Angestellte oder Beamte wurden einfach nur deshalb verfolgt, weil sie bei Wahlen für die DKP kandidierten, so wie etwa die Lehrerin Dorothea Vogt aus dem Emsland. 1995 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Fall gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen hat.

Zwar habe ein demokratischer Staat das Recht, von seinen Beamten die Treue zu den den Staat begründenden Verfassungsgrundsätzen zu verlangen. Vogts Entlassung aus dem Gymnasialdienst habe jedoch „als Disziplinarstrafmaßnahme in keinem Verhältnis zu dem verfolgten berechtigten Ziel“ gestanden.

Trotz dieses Urteils musste der linke Lehrer Michael Csaszkoczy noch in den Nullerjahren um eine Einstellung in Baden-Württemberg und Hessen kämpfen. Csaszkoczy gehört der Antifaschistischen Initiative Heidelberg an. Die Gruppe steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Das Darmstädter Verwaltungsgericht stellte fest, ein pauschaler Verdacht auf fehlende Verfassungstreue genüge nicht, um die Anstellung abzulehnen. Es wäre eine Einzelfallprüfung notwendig gewesen, die in dieser Form nicht stattgefunden habe.

Verbeamtete Reichsbürger

Angesichts der sich häufenden Anschläge von Rechtsextremisten und der Etablierung der AfD in den Parlamenten ist der Debatten-Fokus nach rechts gerutscht. Ins Auge springende Fälle betreffen etwa die Inkompatibilität der Amtsausübung als Polizist mit dem Denken selbst erklärter Reichsbürger. So hat etwa das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im April entschieden, dass die Entlassung einer Polizistin aus dem Beamtenverhältnis rechtens war.

Wie die taz berichtete, hatte die Frau einen sogenannten Staatsangehörigenausweis beantragt und sich dabei als Bürgerin des „Königreichs Preußen“ bezeichnet. Reichs­bür­ge­r verwenden den „Staatsangehörigenausweis“, weil sie Personalausweis und Reisepass als Symbole der Bundesrepublik ablehnen. Die bloße Mitgliedschaft in einer extremen Partei sei dagegen nicht mit dem Beamtenstatus unvereinbar, ergab eine Prüfung, die der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) 2019 in Auftrag gab. Entscheidend sei vielmehr das „konkrete Verhalten“.

Der Auslöser für die Prüfung war die AfD, die der Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft hatte. Ihren inzwischen offiziell aufgelösten „Flügel“ um den Lehrer Björn Höcke und die Parteijugend Junge Alternative führt der Geheimdienst sogar als Verdachtsfälle, weil es „gewichtige Hinweise“ auf extremistische Bestrebungen gebe, was sich später verdichtete. Die Beamten unter den Flügel-Mitgliedern standen seitdem unter Druck. So erklärte der thüringische Innenminister Georg Maier, dass „im Einzelfall disziplinarische Maßnahmen“ geprüft würden.

Der Berliner Senat ist mit seinem im vergangenen Jahr verkündeten 11-Punkte-Plan gegen Extremismus in der Polizei noch weiter gegangen. Bei Bewerbern für den Polizeidienst sollte der Verfassungsschutz gefragt werden, ob etwas gegen sie vorliege. Das sollte nach zehn oder 15 Jahren oder bei Beförderungen wiederholt werden. Das sieht ganz nach einer Regelanfrage aus. Eine Parallele zum Radikalenerlass von 1972 wollte der damalige Innensenator An­dreas Geisel (SPD) auf Nachfrage der taz trotzdem nicht sehen.

Angesichts der Praxis der Vergangenheit ist Antifaschist Csaszkóczy skeptisch. In der taz warnte er davor, „einen neuen Radikalenerlass zu etablieren, der sich – selbstverständlich – gegen rechts wie links“ richten soll. Auf eine Regelanfrage wäre der Verfassungsschutz seiner Einschätzung nach nicht angewiesen: Er sei personell und logistisch so aufgestellt, dass er sie kaum noch benötigen dürfte.

Überdies würden die bestehenden Regeln mit Blick auf immer wieder öffentlich bekannt gewordene Neonazis in Polizei, Bundeswehr und Justiz so gut wie nie angewandt. „Von einem Berufsverbotsverfahren gegen den Gymnasiallehrer Björn Höcke ist bislang nichts bekannt“, schreibt Csaszkóczy.

Im Fall der Lüneburger Kindergärtnerin Birkhild T. machten die Eltern Druck, nachdem die taz ihre Verankerung in der rechten Szene bekannt gemacht hatte. Zwar war der Kita-Leiterin nach eigener Aussage nichts am Verhalten ihrer Mitarbeiterin aufgefallen und die Frau hatte vor dem Arbeitsgericht erfolgreich gegen eine Versetzung in die Tagespflege geklagt.

Doch die Eltern streikten und drohten, einen eigenen Kindergarten zu gründen. Schließlich zeigte sich Birghild T. bereit, einen Auflösungsvertrag zu unterzeichnen. „Ich glaube, wir haben auch ein Signal gesetzt“, sagte der Sprecher der Elterninitiative.

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Dieser Artikel stammt aus dem stadtland-Teil der taz am Wochenende, der maßgeblich von den Lokalredaktionen der taz in Berlin, Hamburg und Bremen verantwortet wird.

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