Schonfrist für Lützerath

Grundstücke in dem Dorf am Tagebau Garzweiler dürfen vorerst nicht gerodet und geräumt werden, so ein Gericht. Endgültiger Beschluss steht aber noch aus

Von Malte Kreutzfeldt

Die Initiativen, die für den Erhalt des Dorfes Lützerath kämpfen, haben einen Zwischenerfolg errungen: Auf mehreren Grundstücken in dem Dorf, das nach bisherigen Plänen dem Braunkohle-Tagebau Garzweiler II weichen soll, darf der Energiekonzern RWE, der den Tagebau betreibt, vorerst keine Rodungen oder Räumungen mehr vornehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag entschieden.

Ein Landwirt und zwei Mieter hatten sich mit Eilanträgen gegen die Übertragung der Grundstücke an RWE gewehrt. Nachdem diese vom Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt worden waren, legten die Kläger Beschwerde ein; über diese ist noch nicht entschieden. Das Oberverwaltungsgericht hat nun in einem sogenannten Hängebeschluss festgelegt, dass RWE bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde auf den Grundstücken nicht tätig werden darf.

Von sich aus hatte der Konzern bisher zugesagt, bis zum 7. Januar abzuwarten. Doch bis dahin wird die Entscheidung über die Beschwerde nicht gefallen sein, teilte das Gericht mit – und zwar „aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung des zuständigen Berichterstatters sowie der Komplexität der Verfahren“. Wann sie zu erwarten ist, ließ das Gericht offen.

Lützerath ist das einzige der sechs bisher vom Tagebau bedrohten Dörfer am Tagebau Garzweiler, dessen Zukunft noch offen ist; die übrigen sollen nach dem Willen der Berliner Ampelkoalition durch das Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2030 erhalten werden können. Gegen den geplanten Abriss von Lützerath gab es darum in den letzten Wochen viel Protest. „Hier in Lützerath entscheidet sich, ob Deutschland, einer der größten Verursacher der Klimakrise, noch ein weiteres Dorf seiner schmutzigen Energiegewinnung opfert – oder ernsthaft versucht, unter dem 1,5-Grad-Limit zu bleiben“, argumentiert die Initiative „Alle Dörfer bleiben“.

Die nächste große Demonstration ist bisher für den 8. Januar geplant, den Tag, an dem der bisherige Räumungs- und Rodungsverzicht von RWE enden sollte. Ob sie nach der neuen Gerichtsentscheidung trotzdem an diesem Tag stattfindet, will „Alle Dörfer bleiben“, in Kürze entscheiden.