Schulprojekt gegen Religionskonflikte: Stört Religion den Schulfrieden?

Neukölln will ein Projekt gegen Schulkonflikte infolge „konfrontativer Religionsbekundung“ aufsetzen. Kri­ti­ke­r halten es für „antimuslimisch“.

Religionsbekundung als Konfliktursache: Weihnachtsdekoration in einer Grundschule Foto: dpa

Neukölln will wieder einmal Vorbild sein. Wie schon bei den Razzien in Shisha-Bars, mit denen der Bezirk Stärke gegenüber „arabischen Clans“ demonstrieren will, oder den „Schnellverfahren“ gegen delinquente Jugendliche, die als „Neuköllner Modell“ stadtweit Schule machten, zielt auch das neue Vorhaben auf ein Thema der Migrationsgesellschaft – und birgt politischen Sprengstoff.

Das Projekt mit dem sperrigen Titel „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ befasst sich mit einem seit Jahren bekannten Phänomen: religiös konnotierten Konflikten an Schulen. Träger ist der Verein DeVi (Demokratie und Vielfalt), der seit 10 Jahren Schulen bei Problemen mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung unterstützt. DeVi sieht in solchen Konflikten eine zunehmende Gefahr für den Schulfrieden.

Gehört oder gelesen hat wohl je­de*r von solchen Vorkommnissen: dass liberale muslimische Schü­le­r*in­nen gemobbt werden, wenn sie im Ramadan nicht fasten oder als Mädchen kein Kopftuch tragen. Dass Eltern ihren Kindern die Teilnahme am Sport untersagen, Schü­le­r*in­nen Gebetsräume verlangen oder sich antisemitisch, antichristlich oder islamistisch äußern.

Insbesondere an Schulen mit einem hohen Anteil an muslimischen Schü­le­r*in­nen „gibt es einen totalen Anpassungsdruck“, sagte DeVi-Leiter Michael Hammerbacher am Montag bei der von seinem Verein organisierten Online-Fachtagung „Konfrontative Religionsbekundung“. Die Situation sei teilweise vergleichbar mit der rechtsextremistischen Dominanz in „national befreiten Zonen“ Ostdeutschlands in den 90ern: „Wir haben ein ähnliches Phänomen auf manchen Schulhöfen“, so Hammerbacher: „Das ist meiner Ansicht nach demokratiegefährdend.“

Dennoch sei das Phänomen wissenschaftlich und pädagogisch unterbelichtet, und Schulen würden damit weitgehend allein gelassen, so DeVi. Eine erste Bedarfsanalyse des Vereins mittels qualitativer Interviews mit pädagogischem Personal an zehn Neuköllner Schulen habe ergeben, dass 50 Prozent eine „hohe Problemwahrnehmung des Phänomens“ haben, 37 Prozent eine „geringere“ und 13 Prozent (1 Schule) keine, erklärte Hammerbacher auf der Tagung. Mit der geplanten Anlauf- und Registerstelle wolle man nun „mehr Licht ins Dunkel“ bringen, Vorfälle dokumentieren und Schulen bei der Bearbeitung solcher Konflikte helfen, heißt es in einer frisch aufgelegten Broschüre.

Tatkräftig unterstützt wird der Verein dabei vom Neuköllner Bezirksamt

Tatkräftig unterstützt wird der Verein dabei vom Neuköllner Bezirksamt. Sowohl Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) – „bundesweites Pilotprojekt, mit dem Neukölln hier vorangeht“ – als auch Sozialstadtrat Falco Liecke (CDU) setzten sich dafür ein, dass DeVi dafür Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ bekommt. Trotzdem misslang dies zunächst, das Familienministerium hatte inhaltliche Kritik, erst im zweiten Anlauf gab es 59.000 Euro für die Bedarfsanalyse sowie die erwähnte Broschüre und Fachtagung. Ob es im Januar weitergeht mit der Einrichtung der Anlaufstelle, ist ungewiss.

Dagegen kämpft auf politischer Ebene vor allem der Neuköllner Bezirksverordnete Ahmed Abed von der Linkspartei. Er halte das Projekt für „antimuslimisch“ und „sehr gefährlich“, erklärte er auf der Tagung. Er monierte zudem die fehlende „Multiperspektivität“: die Sichtweise der Schü­le­r*in­nen auf Vorfälle würde nicht erfasst. Auch das Familienministerium habe in seiner ersten Ablehnung des Förderantrags auf eine wissenschaftliche Untersuchung verwiesen, nach der sich 2/3 aller Fälle in Clearingverfahren als anders herausstellten als zunächst von Leh­re­r*in­nen geschildert.

Auf der Online-Tagung gab es für das Projekt viel Zustimmung, aber auch Ablehnung. So äußerte Fereshta Ludin, jene Lehrerin, die 2003 das erste „Kopftuch-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts auslöste, wie Abed die Befürchtung, dass Leh­re­r*in­nen alle möglichen religiösen Äußerungen von muslimischen Schü­le­r*in­nen als „konfrontativ“ subsumieren könnten. Goran Subotic, Lehrer in Neukölln, berichtete von einer Klassenlehrerin, die einen Vermerk ins Klassenbuch geschrieben habe, dass wer immer in der Klasse „inshallah“ sage, als Strafarbeit 20 Mal schreiben müsse: „Ich werde nie wieder inshallah sagen“. Nicht nur der Klassenlehrerin, auch anderen Fach­leh­re­r*in­nen sei nicht aufgefallen, dass das nicht in Ordnung sein kann.

Der Begriff „konfrontative Religionsbekundung“ ist in der Fachwelt hoch umstritten

Hammerbacher wies die Vorwürfe zurück: Das Projekt richte sich gegen „Konfrontationen“ durch An­hän­ge­r*in­nen aller Religionen – aber in der Tat seien die bisher bekannten Fälle von Mus­li­m*in­nen ausgegangen.

Religionskonflikte sind anders zu betrachten als Mobbing

Deutlich wurde auf der Tagung, dass der Begriff „konfrontative Religionsbekundung“ in der Fachwelt, wo er seit einigen Jahren von manchen benutzt wird, um Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen in Richtung Islamismus zu beschreiben, hoch umstritten ist. Vor allem deshalb, weil er die Religion zu einem besonderen Konfliktfeld mache, das anders zu behandeln sei als andere Konflikte beispielsweise im Zusammenhang mit Mobbing oder Beleidigungen, erklärt Götz Nordbruch von ufuq.de, einem Träger der freien Jugendhilfe mit Schwerpunkt Präventionsarbeit. „Für uns ist wichtig: Regelbrüche sind zu sanktionieren, aber unabhängig davon, wie der Regelbruch begründet wird. Schließlich ist eine homofeindliche Aussage immer beleidigend, da spielt es erst mal keine Rolle, ob ich mich dabei auf eine Religion beziehe oder nicht.“

Oft steckten hinter Provokationen aber ganz „normale Themen“, so Nordbruch. So sei die Forderung nach einem Gebetsraum nicht immer Ausdruck eines religiösen Bedürfnisses, sondern könne auch eine Reaktion auf die Widersprüchlichkeit des Systems Schule sein. Schulen verstünden sich ja als weltanschaulich „neutral“, zugleich seien aber Weihnachtsfeiern die Regel. „Hier sind auch die Schulen in einer Bringschuld, sie müssen bereit sein, zu diskutieren und Gewohnheiten zu hinterfragen“, findet Nordbruch.

Genau dies wollen die Be­für­wor­te­r*in­nen des Projekts wohl gerade nicht. Das könnte zumindest glauben, wer sich dessen Entstehungsgeschichte ansieht. Die geht offenbar zurück auf eine Erklärung der „Initiative Pro Neutralitätsgesetz“ vom Februar 2021. Damals hatte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) Verfassungsbeschwerde eingelegt, um das Gesetz, das unter anderem Leh­re­r*in­nen das Tragen religiöser Kleidung verbietet, zu retten. Die Initiative lobte dies, forderte aber zusätzlich „ein Register für die Erfassung und Dokumentation von Fällen konfrontativer Religionsbekundung und religiösen Mobbings an Berliner Schulen“. Nur damit könnten „konkrete Gefahrensituationen gerichtsfest dokumentiert werden“. Solche Fälle von gestörtem Schulfrieden hatte das oberste deutsche Gericht 2015 in seinem letzten „Kopftuch-Urteil“ zur Bedingung für Kopftuch-Verbote an einzelnen Schulen gemacht.

Unterschrieben ist die Erklärung unter anderem von Michael Hammerbacher. Wie praktisch, dass er auch den Verein DeVi leitet, der die Anlaufstelle zur Rettung des Neutralitätsgesetzes nun ins Leben rufen soll.

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