Coronaschutz an Schulen: Luftfilter? Och nee …

Vor vier Monaten stellte der Bund 200 Millionen Euro für Luftfilter zur Verfügung. Eine taz-Umfrage zeigt: Das Interesse daran ist mäßig.

Ein Gerät zur Luftfilterung steht in in einem Klassenraum

Hier gibt es ihn schon: ein Luftfilter in der Realschule am Hemberg in Nordrhein-Westfalen Foto: Bernd Thissen/picture alliance

BERLIN taz | Wenn es draußen wieder kälter wird, erklärte CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier im Hochsommer, sollte der Präsenzunterricht „so sicher wie möglich“ sein – unter anderem dank mobiler Luftfilter an Kitas und Grundschulen. Deshalb stelle der Bund den Ländern 200 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte zur Verfügung. Für Klassenzimmer, die nicht ausreichend belüftet werden können. Das war Mitte Juli.

Eine Anfrage der taz zeigt nun: Vier Monate später haben die Länder noch keinen Cent der Fördergelder abgerufen. „Ausgezahlte Mittel der Länder gibt es aktuell noch nicht“, teilte eine Sprecherin des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) mit.

Dabei haben die Länder im August die entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet, können also die Förderung abrufen – zumindest in der Theorie. Damit Kita- und Schulträger das Geld beantragen können, müssen die Länder bereits bestehende Förderrichtlinien anpassen oder ein neues Förderprogramm beschließen. Schließlich bekommen sie die Bundesgelder nur, wenn sie sich an den Luftfilterkosten beteiligen.

Regeln für die Co-Finanzierung und Antragstellung mussten die Länder erst intern und dann in Rücksprache mit den kommunalen Spitzenverbänden aufstellen. „Damit liegt die schnelle Umsetzung der Förderung mobiler Luftreiniger für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren im Verantwortungsbereich der Länder“, so die BMWi-Sprecherin.

Erst anschaffen, dann Antrag stellen

Schnell ging es in den meisten Ministerien nicht. In Bayern etwa können Kommunen seit Oktober die Bundesmittel beantragen, in Niedersachsen, Brandenburg oder Sachsen sogar erst seit November. Allerdings, teilen die Ministerien mit, konnten die Schul­träger bereits vorher Geräte anschaffen und die Erstattung später beim Land beantragen, sogar rückwirkend bis Anfang Mai. Die Länder wiederum holen sich das Geld erst zu einem viel späteren Zeitpunkt vom Bund zurück. Erstattungsprinzip heißt das im Verwaltungssprech.

In Hessen habe man die Kommunen schon Ende August über das Prozedere informiert, teilt ein Sprecher aus dem Kultusministerium mit. In Sachsen-Anhalt, wo die Landesregierung die Förderdetails erst vor wenigen Tagen veröffentlicht hat, wüssten die Schulträger seit September über den Ablauf Bescheid. Dass beim Bund noch kein Geld abgerufen wurde, liege am Verfahren und bedeute mitnichten, dass noch keine Luftfilter beschafft worden seien. Bis Jahresende müssen die Länder dem Bund melden, wie viele Mittel sie bewilligt haben. Die Auszahlung erfolgt dann im neuen Jahr.

Für manche Schulträger ist das jedoch ein Problem. So berichtet etwa der MDR Sachsen-Anhalt, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld die benötigten Luftfilter erst im kommenden Jahr anschaffen könne. Eine Finanzierung vorab aus eigenen Mitteln sei nicht möglich. Wie viele Kommunen aus finanziellen Gründen nicht in Vorleistung gehen können, ist in den Ministerien nicht bekannt.

Anhand der Zwischenstände aus den Ländern lässt sich aber jetzt schon sagen, dass das Interesse an dem Luftfilterprogramm mäßig ausfällt. In Nordrhein-Westfalen, dem für Luftfilter rund 42 Millionen Euro vom Bund zustehen, sind nach Angaben des zuständigen Bauministeriums bislang weniger als 6 Millionen Euro beantragt worden. In Sachsen, das vom Bund knapp 10 Millionen Euro erhalten kann, sind insgesamt erst 185 mobile Luftfilter beantragt worden.

Kritik am Programm

In Niedersachsen, das gut 18 Millionen Euro vom Bund ausgeben darf, wurden bislang Anträge über 2,6 Millionen Euro gestellt. Baden-Württemberg meldet, nach jetzigem Stand gut 63 Prozent der Bundesmittel (maximal 26 Millionen Euro) auszuschöpfen. Und der Hamburger Senat, der selbst Schulträger ist, prüft derzeit, „wie und für welche Räume ggf. Anträge gestellt werden können“, teilt ein Sprecher der Schulbehörde mit. Andere Länder machten keine Angabe zur Höhe der bisherigen Anträge.

Das verhaltene Interesse an den Bundesmillionen erklären die Länder mit den engen Programmbedingungen. Gefördert werden nämlich nur Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit. Nach den Kriterien des Umweltbundesamtes (UBA) dürfen Fenster „nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden“ sein. Das UBA geht davon aus, dass 15 bis 25 Prozent aller Klassenräume in Deutschland in diese Kategorie fallen. Kommunen und Ministerien schätzen den Anteil eher auf 10 Prozent.

Dazu kommt, dass nur Räume in Einrichtungen mit Kindern unter 12 Jahren gefördert werden, in der Regel also Kitas und Grundschulen. Begründung: Für Schü­le­r:in­nen ab 12 Jahren ist bereits ein Covid-Impfstoff zugelassen. Vor allem Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) hat das Förderprogramm in der Vergangenheit als unzureichend kritisiert. Auch Lehrerverbandschef Heinz-Peter Meidinger äußerte Unverständnis, dass nur ein kleiner Teil der bundesweit rund 650.000 Klassenräume mit dem Bundesprogramm ausgestattet werden sollen.

Ob ein Luftfiltergerät in jedem Klassenzimmer stehen sollte, ist umstritten. Vor allem Eltern-, Schüler:innen- und Leh­re­r:in­nen­ver­bän­de fordern eine flächendeckende Ausstattung. Im Netz gibt es – pünktlich zur kalten Jahreszeit – diverse Petitionen mit Zehntausenden Unterschriften, unter anderem auch an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). In letzterer heißt es: „Es ist eine Schande, dass die Politik auch nach all dieser Zeit noch keine Lösungen hat. Anstatt schon vor einem Jahr alles dranzusetzen, einen geregelten Schulbetrieb sicherzustellen, wurde bis heute nichts getan.“

Länder uneins

Befürworter von mobilen Luftfiltern berufen sich unter anderem auf Studien der Bundeswehruniversität München oder auch der Universität Frankfurt. Beide empfehlen den Einsatz im Klassenzimmer, weil die Geräte unter bestimmten Bedingungen die Luft zuverlässig von Aerosolen befreien.

Das Umweltbundesamt hingegen empfiehlt sie nur als ergänzende Schutzmaßnahme. Die wirksamste Maßnahme sei das Lüften. Aus diesem Grund fördern die meisten Länder auch nur Geräte, die in schlecht belüftbaren Räumen stehen (auch in eigenen Landesprogrammen). Eine im Juli veröffentlichte Studie der Universität Stuttgart bekräftigt die Einschätzung und spricht sich gegen den flächendeckenden Einsatz von Luftreinigungsgeräten aus. In einzelnen Klassenräumen, die zu kleine oder zu wenige Fenster haben, sollte aber der Einsatz mobiler Geräte oder der Einbau stationärer Filter geplant werden.

Entsprechend unterschiedlich agieren die Länder. Besonders ambitioniert sind Hamburg, Bremen, Berlin und Bayern. Diese vier Länder haben sich zum Ziel gesetzt, möglichst alle Klassenräume mit mobilen Luftfiltern auszustatten. In Hamburg sind nach Angaben des Senats 18.800 Geräte ausgeliefert und installiert – 2.000 Geräte fehlen demnach noch, weil einige Gerätehersteller die Lieferzusagen nicht eingehalten haben.

In Bremen steht nach Aussagen des Senats mittlerweile in jedem Klassenzimmer ein Luftfilter. In Bayern hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sogar versprochen, bis September alle 75.000 Klassenräume im Freistaat auszustatten. Bislang wurden Förderanträge für 32.000 Räume gestellt, teilt das Kultusministerium mit. Auch in Berlin hat sich die Ausstattung verzögert.

Kommunen sind skeptisch

Teils bremsen wie in Bayern auch die Schulträger. So hatte Bayerns Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU) mehrfach Zweifel geäußert, dass Luftfilter einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Virenlast leisten könnten. Auch andere kommunale Spitzenverbände äußerten sich skeptisch.

Offene Fragen gebe es bei vielen Geräten auch hinsichtlich der Lärmbelastung und der Wartungsintensität. Zwar beinhaltet die Förderung durch das Bund-Länder-Programm eine Pauschale für die Inbetriebnahme des Gerätes. In Sachsen-Anhalt beispielsweise beträgt die 2.000 Euro pro Gerät. Die Schul­träger befürchten dennoch, mittelfristig auf hohen Wartungskosten sitzen zu bleiben.

Günther Fuchs von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Brandenburg stellt fest, dass bei den Luftfiltern viele Fragen nicht zu Ende gedacht seien. An Schulen in Brandenburg gebe es bislang auch nur in sehr wenigen Räumen mobile Luftfilter. „Das kommt alles viel zu spät“, sagt Fuchs der taz. Bei der Frage, ob wirklich in jedem Zimmer ein Luftfilter stehen muss, ist der GEW-Landesvorsitzende eher auf Seiten der Skeptiker.

Die Luftfilter, so Fuchs, sind nicht die Lösung der Pandemie. Er fordert neben täglichen Tests vor allem kleinere Klassen – was de facto auf Wechselunterricht hinauslaufen würde. Das jedoch wollen die Ministerien unbedingt vermeiden.

Wer hat nicht unterzeichnet?

Die Debatte, welche Rolle mobile Luftfilter für die Sicherheit an Schulen spielen können, wird jetzt im Winter sicher erneut hochkochen. So wie die Forderung, der Bund müsse sich stärker an der Finanzierung beteiligen. Manchmal, so scheint es, können sich Bund und Länder jedoch nicht mal auf Grundlegendes verständigen.

So teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit, dass ein Bundesland bis heute nicht die Verwaltungsvereinbarung für das Luftfilterprogramm unterzeichnet habe: Thüringen. Aus Erfurt hingegen heißt es, Bildungsminister Helmut Holter (Linke) habe sehr wohl die Vereinbarung mit dem Bund unterschrieben. „Insofern liegen hier unterschiedliche Informationsstände vor.“

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