Erstmals auf Innenministerkonferenz: Queerfeindliche Gewalt im Blick

Erstmals widmet sich die Innenministerkonferenz Straftaten gegen LSBTI. Geplant ist eine bessere Erfassung. Gleiches auch für Gewalt gegen Frauen.

Teilnehmende auf einer Demonstration schwenken Regenbogenfahnen

Protest auch gegen Gewalt gegen Queere, im September in Frankfurt und Slubice Foto: snapshot/Future Image

BERLIN taz | Erstmals in ihrer fast 70-jährigen Geschichte wird sich die am Mittwoch gestartete Innenministerkonferenz (IMK) mit queerfeindlicher Gewalt beschäftigen. „Es ist überfällig, dass sich die IMK mit dem Thema befasst“, sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) der taz. Er machte den Vorstoß dazu.

Geisel fordert eine genauere Erfassung von Straftaten gegen die LSBTI-Community. Er geht von einer hohen Dunkelziffer in dem Feld aus. „Das müssen wir ändern, indem wir beginnen, die Opfer und die Tätermotivation klar zu benennen.“ Zudem soll ein unabhängiges Expertengremium aus Wissenschaft und Praxis, inklusive LSBTI-Vertreter:innen, Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung der Gewalttaten und für die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden erarbeiten. Ziel sei es, die Anzeigen der Straftaten zu erhöhen – da diese nur so verfolgt werden könnten.

Das BKA zählte für das vergangene Jahr bundesweit 782 Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung. Laut des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) werden 80 bis 90 Prozent der Delikte aber gar nicht angezeigt oder nicht korrekt registriert.

LSBTI-Community fordert schon lange Maßnahmen

LSVD-Vorstand Alfonso Pantisano begrüßte daher den IMK-Vorstoß. Dieser wecke „große Erwartungen“. Endlich nähmen die Verantwortlichen die Rufe der Community wahr. „LSBTI-feindliche Gewalt bedroht mitten in unserer Gesellschaft tagtäglich Menschen“, erklärte Pantisano. Die IMK müsse nun ein effektives Bund-Länder-Programm dagegen auf den Weg bringen und Hilfseinrichtungen stärken. Die In­nen­mi­nis­te­r:in­nen müssten „beweisen, dass sie die Sicherheit und den Schutz der queeren Community endlich ernst nehmen“.

Auch die baldige Ampelregierung kündigt in ihrem Koalitionsvertrag an, die Erfassung queerfeindlicher Kriminalität zu verbessern. Diese soll künftig auch als strafverschärfend gesetzlich festgeschrieben werden. Zudem soll ein „Nationaler Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ erarbeitet werden, mit Aufklärungsprogrammen an Schulen oder einem „Diversity Management“ in der Arbeitswelt.

Auch Gewalt gegen Frauen wird zum Thema

Die IMK will sich auch der Gewalt gegen Frauen widmen. Hier wurden laut BKA 338.637 Frauen im vergangenen Jahr zum Opfer, darunter auch sexuelle Übergriffe und Stalking. Die In­nen­mi­nis­te­r:in­nen wollen auch hier nun eine bessere polizeiliche Erfassung der Straftaten. Eingeführt werden soll eine bundeseinheitliche Definition – was etwa für den Begriff „häusliche Gewalt“ bisher nicht der Fall ist.

IMK-Gastgeber Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, erklärte: „Jede dritte Frau wird im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt. Das dürfen wir nicht dulden.“ Man wolle Gewalt gegen Frauen „noch entschiedener entgegentreten“. Die Straftaten müssten „enttabuisiert“ und aus dem Dunkelfeld geholt werden. „Wir wollen den Opfern Mut machen, Anzeige zu erstatten.“

Bereits bei der letzten IMK wurde zu diesem Thema eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese soll nun einen ersten Bericht mit Vorschläge auch zu Maßnahmen der Prävention und Bekämpfung vorlegen. Strobl verweist etwa auf das im Juli in seinem Bundesland eingeführte Konzept gegen häusliche Gewalt. Mehrere Behörden beraten sich nun bei Vorfällen gemeinsam in Fallkonferenzen, Opferhilfen werden eingebunden. Die Polizei schuf Koordinierungsstellen und erstellt jetzt anhand von 13 Risikofaktoren Gefährdungsanalysen für eine Gewalteskalation.

Auch die Ampel hat hier Pläne. Sie kündigte an, die Istanbul-Konvention, die sich gegen Gewalt gegen Frauen ausspricht, „vorbehaltlos“ umzusetzen, auch mit einer staatlichen Koordinierungsstelle. Die Finanzierung von Frauenhäuser soll mit einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen abgesichert werden. Und die gerichtsverwertbare, vertrauliche Beweissicherung nach Straftaten soll „flächendeckend und wohnortnah“ umgesetzt werden.

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