Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof: Verschlusssache Wolfsjagd

Die Grünen wollen wissen, wie viele Wölfe in Niedersachsen auf der Abschussliste stehen. Der Umweltminister verweigert die Auskunft. Zu Recht?

Zwei Wölfe stehen sich mit angelegten Ohren gegenüber, ein dritter schaut in Richtung Kamera.

Diese drei Wölfe leben bereits nicht mehr in freier Wildbahn: Foto aus dem Erlebnispark Tripsdrill Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BÜCKEBURG taz | Es sind nur ganz wenige Passagen aus Facebook-Posts, die an diesem Mittwoch vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof zitiert werden. Und doch bekommt man sofort eine Ahnung, welche Tonart da so gepflegt wird – von Leuten, die glauben, sie würden Wölfe verteidigen.

„Gestern waren wir sehr erfolgreich und haben zwei Jäger im Wald gestellt. Die Tatsache, dass es schon Dunkel war, hat unserer Argumentation sehr geholfen“ heißt es sinngemäß in einem Post. „Wehe dem, der diese Fähe geschossen hat“ in einem anderen. Und in einem dritten Beitrag fantasiert der Urheber, wie er an einem Unfallauto vorbeikommt und fröhlich pfeifend weiterfährt statt zu helfen, nachdem er gesehen hat, dass Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) der Verletzte ist.

Wer gelegentlich mit sozialen Netzwerken, vor allem Facebook (jetzt: Meta), zu tun hat, kennt diese Tonart: die wutschäumende, selbstgerechte Empörung, die sich hochschaukelt, überschlägt und übertrumpft bis zur Gewaltfantasie. Es gibt sie nicht nur beim Thema Wolf, sondern eigentlich bei jedem Thema, das zur Polarisierung taugt.

Aber ist das nun schon Grund genug, bestimmte Informationen gar nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen und politische Debatten mit angezogener Handbremse zu führen? Das ist nur eine der Fragen, der sich der Niedersächsische Staatsgerichtshof in dieser Verhandlung widmen musste.

Die Landesregierung verweigert jede Auskunft

Die Vorgeschichte: Im Februar 2021 stellten die Grünen eine kleine Anfrage, in der sie um Auskunft baten, wie viele Abschussgenehmigungen für Wölfe in Niedersachsen erteilt wurden und auf welcher Grundlage dies jeweils geschah.

Die Landesregierung verweigerte diese Auskunft jedoch und zwar mit dem Hinweis, dass durch diese Informationen das grundgesetzlich verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit Dritter gefährdet wäre.

Sie verweist neben den schon erwähnten Beiträgen in sozialen Netzwerken auch auf andere Vorkommnisse wie in Brand gesteckte oder beschossene Hochsitze, Fallen im Wald und persönliche Beleidigungen und Bedrohungen von Jagdpächtern.

Nun ja, sagt Helge Limburg (Grüne), der als Prozessbevollmächtigter seine beiden Kollegen Ex-Landwirtschaftsminister Christian Meyer und die Abgeordnete Imke Byl vertritt, niemand bezweifle, dass diese Auswüchse gar nicht gingen und dass man gegen so etwas auch strikt vorgehen müsse.

Aber deshalb könne man ja das Frage- und Informationsrecht von Abgeordneten nicht einschränken, zumal diese gar nicht nach konkreten Namen gefragt hätten, sondern ausschließlich nach den Gebieten, die – wie die Reviere der Wölfe auch – nun nicht eben klein seien.

An der Begründung gibt es Zweifel

Trotzdem, so hält Staatssekretär Frank Doods für das Umweltministerium dagegen, erlaubten auch diese Informationen Rückschlüsse darauf, welche Weidetierhalter für die Meldung von Rissen verantwortlich seien und welche Kreisjägerschaft die „Entnahme“ des Wolfes koordiniere.

Zumal die Wolfsliebhaber oft über eine gute Vernetzung und entsprechende Ortskenntnis verfügten – und dann eben doch sehr schnell bei dem Jagdpächter vor der Tür stehen könnten, der mit dem Abschuss beauftragt ist.

Das sind nun allerdings Fragen, bei denen die Richter es durchaus genauer wissen wollen: Wie viele weitere, zusätzliche Informationen benötigt man, um sich zusammenreimen zu können, welcher Jagdpächter zuständig ist? Und warum hat die Landesregierung überhaupt kein Problem damit, all diese kritischen Informationen freizugeben, wenn der Abschuss erfolgt ist? Sind die Jäger dann tatsächlich schlagartig nicht mehr gefährdet?

Christian Meyer, Bündnis 90/Grüne

„Es geht doch wohl im Wesentlichen darum, diese Abschussgenehmigungen geheim zu halten, damit niemand mehr dagegen klagen kann“

Das muss Doods einräumen, leuchtet vielleicht nicht sofort ein, sei aber bisher die Erfahrung gewesen: Die Wolfsliebhaber seien vor allem darauf aus, Abschüsse zu verhindern, verabredeten sich zu Störaktionen und Waldspaziergängen und sprächen auch bei solchen Gelegenheiten ihre Drohungen aus.

Dann müsste sich die Landesregierung aber unter Umständen noch einmal genau überlegen, ob sie hier tatsächlich die Rechte Dritter beschütze oder vielmehr die ungestörte Durchführung, bemerkt Gerichtspräsident Thomas Smollich mahnend.

Die Grünen halten diese Gefährdungslage ohnehin für vorgeschoben: „Es geht doch wohl im Wesentlichen darum, diese Abschussgenehmigungen geheim zu halten, damit niemand mehr dagegen klagen kann“, sagt Christian Meyer am Rande des Verfahrens.

Gegen geheime Genehmigungen kann man nicht klagen

Er und seine Fraktionskollegen ärgern sich auch über das Vorgehen des Ministeriums. Zum einen hätte man nicht einmal versucht, sich zu verständigen, ob nicht vielleicht zumindest eine teilweise Auskunft möglich sei – obwohl das bei anderen Anfragen übliche Praxis ist. Dann hätte man ja noch einmal darüber reden können, welche Informationen tatsächlich zu sensibel für die Öffentlichkeit seien.

Zum anderen hat der Minister dann auch noch eine vertrauliche Unterrichtung im Ausschuss angesetzt, statt erst einmal die Anfrage zu beantworten. Das ärgert die Oppositionspolitiker vor allem deshalb, weil die Informationen, die dort gegeben wurden, für sie in der öffentlichen Debatte dann praktisch verbrannt sind.

„Da kamen am nächsten Tag dann Presseanfragen zu dem Thema und ich konnte nichts dazu sagen, weil alles vertraulich war“, ärgert sich Meyer, „nicht mal so banale Dinge wie ob es tatsächlich acht Abschussgenehmigungen waren, durfte ich noch beantworten.“

Ob es sich die Landesregierung damit tatsächlich zu leicht gemacht hat und der Opposition Informationen vorenthalten hat, die sie hätte mitteilen müssen, verkündet der Staatsgerichtshof am 8. Februar.

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