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Deutscher Journalist in Kroatien festgenommen

Der Tagesspiegel-Reporter Sebastian Leber ist am vergangenen Wochenende an der Grenze zwischen Kroatien und Bosnien-Herzegowina festgenommen worden. Laut Polizeiangaben soll er gemeinsam mit Migranten illegal die Grenze übertreten haben. Der Tagesspiegel berichtet, Leber sei im Auftrag der Redaktion an die Grenze gereist. Dort sollte er über die Situation der Flüchtlinge im Grenzgebiet und ihre umstrittene Rückführung durch die kroatische Polizei berichten. Mittlerweile ist der Journalist wieder frei, er war 24 Stunden lang festgehalten worden.

Leber seien illegaler Grenzübertritt und Menschenschmuggel vorgeworfen worden, heißt es in einer Mitteilung der Redaktion. Die Staatsanwaltschaft habe keine Anhaltspunkte für den Straftatbestand gesehen und habe sich geweigert, Anklage zu erheben. Wegen des Grenzübertritts habe das Gericht eine Geldstrafe von umgerechnet 500 Euro verhängt. Die Tagesspiegel-Chefredaktion verurteilte die Festnahme. Sie weist den Versuch, unabhängige journalistische Berichterstattung zu kriminalisieren und somit die Pressefreiheit einzuschränken, auf das Schärfste zurück. Nach seiner Freilassung bedankte sich Leber auf Twitter: „Ich werde morgen ausführlich berichten, was die lokale kroatische Polizei mit mir angestellt hat und dass zum Glück weder Staatsanwaltschaft noch Gericht darauf reingefallen sind.“ (taz)

Taliban verbieten Serien mit Frauen

In Afghanistan haben die regierenden militant-islamistischen Taliban weitreichende Einschränkungen für Fernsehinhalte verhängt. TV-Sender dürften keine Filme oder Serien mehr zeigen, in denen Frauen eine Rolle spielten oder die der islamischen Scharia oder afghanischen Werten widersprächen, heißt es in einer Anweisung des Ministeriums für die Förderung der Tugend und Verhütung des Lasters, die am Sonntag an Fernsehsender ausgegeben wurde. Der Sprecher des Ministeriums, Mohammed Sadik Asif, bestätigte am Montag die Direktive.

Die Ausstrahlung heimischer oder ausländischer Filme, die fremde Kulturen und Traditionen in der afghanischen Gesellschaft verbreiteten und Sittenlosigkeit verursachten, müssten gestoppt werden, heißt es in der Anweisung. In Unterhaltungsprogrammen solle zudem niemand beleidigt werden.

Weiterhin erlaubt ist der Auftritt von Moderatorinnen oder Reporterinnen, allerdings müssten diese den islamischen Hidschab ­tragen. (dpa, taz)