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Ausnahmsweise einmal ohne Verspätung, jedenfalls wenn man vom Management keine eigenen Initiativen zum Schutz der Kun­d:in­nen erwartet: Die Deutsche Bahn setzt die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr um. Ab heute gilt in den Zügen die 3G-Regel, die Maskenpflicht bleibt bestehen. Mitfahren darf nur noch, wer vollständig geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Auf dem Bahnsteig gilt 3G nicht. Kinder unter 6 Jahren und Schü­le­r:in­nen bleiben von 3G ausgenommen. Kontrolliert wird das Einhalten der Regeln stichprobenartig. Wer ohne Nachweis im Zug von einem Sicherheits- oder Kontrolldienst erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle aussteigen.