Kulturelle Teilhabe in Hamburg: Papier-Impfpass reicht weiter aus

Hamburg verpflichtet die Gastro- und Freizeitbranche zur digitalen 2-G-Kontrolle. Aber handylose Menschen dürfen weiter Nachweise auf Papier zeigen.

Zwei Personen halten ihre Smartphones aneinander

Das müssen Betreiber anbieten: digitale Eingangskontrolle von Handy zu Handy Foto: Felix Kästle/dpa

HAMBURG taz | Einen kleinen Schreck verursachte am Dienstag ein Nebensatz in der 2G-Ankündigung des Hamburger Senats. Ab Samstag sind bekanntlich nur noch Geimpfte und Genesene in Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen zugelassen. Die Betriebe, so hieß es, „sind verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen“. Als Beispiel wurde die App „CovPassCheck“ erwähnt.

Die App gab das Robert-Koch-Institut heraus. Sie enthält einen Scanner, der QR-Codes liest: Quadrate mit schwarzen und weißen Feldern, die Informationen enthalten. Seit Juni schon können sich Bürger mit Impfpass bei Apotheken das „Digitale Covid Zertifikat der EU“ ausstellen lassen, es auf ihr Smartphone laden und fortan bei Kontrollen vorzeigen.

Nur was tun Menschen, die kein Handy haben oder denen all diese Begriffe nichts sagen? Bislang reichte zum Beispiel bei Hamburgs Bädern ein Impfpass aus.

Senatssprecher Marcel Schweitzer gibt auf taz-Nachfrage hin Entwarnung: Es gebe auch weiter „keine Pflicht“ für digitale Anwendungen. Das sei schon deshalb nicht umsetzbar, weil es die Genesenennachweise nicht digital gebe. Die neue Pflicht richte sich ausschließlich an die Betreiber. Die müssten künftig eine Anwendungssoftware bereithalten, für die „schnelle, leichte und sichere“ Überprüfung der Zugangsbedingungen. Die App „CovPassCheck“ sei kostenlos und spare bürokratischen Aufwand für Anbieter und Gesundheitsämter.

„Gäste, die über keine digitale Nachweismöglichkeit verfügen oder die im Umgang mit elektronischen Geräten ungeübt sind, können den Nachweis auch weiterhin in schriftlicher Form erbringen“, sagt Schweitzer. „Zum Beispiel durch Vorlage des Impfausweises.“ Vorzulegen sei dann auch ein amtlicher Lichtbildausweis.

Im Sinne des Datenschutzes

Wenn ein Gast nur den Impfpass hat, „dann ist das so“, sagt auch Niklaus Kaiser vom Gaststättenverband Dehoga. „Die Maßnahme dient nicht dazu, dass jene, die kein Handy haben, sich eines anschaffen müssen.“

Der neue Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs begrüßt die Anwendung der „CovPassCheck“-App. Bei der Kontrolle sähe die mit dem Einlass betraute Person weniger Daten als beim Blick auf den Smartphone-Bildschirm. Das Abscannen des Codes diene nur der Echtheitsüberprüfung des Zertifikats, versichert Fuchs. „Eine Speicherung findet nicht statt.“

„Das geht in die richtige Richtung“, sagt der Hamburger Landesvorsitzende des Sozialverband SoVD, Klaus Wicher. „Was man elektronisch machen kann, sollte man elektronisch machen.“ Es sei aber wichtig, weiter den Nachweis auf Papier zuzulassen. „Denn nicht wenige können sich kein Smartphone leisten.“ Die dürften nicht ausgeschlossen sein.

„Wir werden Papier-Impfnachweise weiter anerkennen“, sagt auch Bäderland-Sprecher Michael Dietel. Das sei wichtig, gerade für ältere Gäste. Für Menschen ohne Internet erleichtere sich der Zugang zu den Bädern künftig ohnehin. Weil mit 2G die Abstandspflicht entfällt, könnten Eintrittskarten wieder an der Kasse gekauft werden.

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