Neues Hochschulgesetz in Berlin: „Druck auf andere Bundesländer“

Berlins neues Hochschulgesetz beinhaltet Dauerstellen für Postdoktoranden. Amrei Bahr, Mitinitiatorin von #IchBinHanna, verlangt mehr Antrieb von Unis.

Buchstaben "#YESWECAMPUS" in weiß werden auf dem FU Gelände aufsgestellt

Semesterstart in Berlin an der Freien Universität Foto: Britta Pedersen/dpa

taz: Frau Bahr, Sie sind seit Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Hatten Sie jemals einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Amrei Bahr: Nein, bislang nicht. Allein in den vergangenen vier Jahren hatte ich insgesamt acht verschiedene Arbeitsverträge.

Mit dieser Problematik sind Sie nicht allein.

Die meisten wissenschaftlichen Mit­ar­bei­te­r*in­nen hangeln sich von Arbeitsvertrag zu Arbeitsvertrag. Insgesamt sind 92 Prozent der unter 45-Jährigen ohne Professur befristet angestellt. Das ist für viele Betroffene ein großes Problem: Sie wissen nicht, wo und wann sie den nächsten Job oder die nächste Projektzusage erhalten, und im schlimmsten Fall wissen sie nicht einmal, wie sie ihre Miete bezahlen sollen.

Amrei Bahr 35, ist promovierte Philosophin. Zusammen mit Sebastian Kubon und Kristin Eichhorn gründete sie die Social-Media-Initiative #IchBinHanna.

Der Senat in Berlin hat reagiert und vor Kurzem das Berliner Hochschulgesetz reformiert: Wer promoviert und weiter wissenschaftlich arbeitet, muss künftig eine sichere und unbefristete Anstellung erhalten. Sind damit alle Probleme gelöst?

Es ist sehr zu begrüßen, dass die Politik den Handlungsbedarf endlich erkannt hat und Postdoktoranden zumindest in Berlin eine Perspektive erhalten. Aber es braucht auch auf Bundesebene eine einheitliche gesetzliche Regelung und eine bessere Grundfinanzierung. Außerdem gilt die Reform im Moment nicht für alle.

Für wen denn nicht?

Die Novelle gilt nicht für Promovierte in Projekten, die über Drittmittel finanziert sind. Das betrifft an den Hochschulen bundesweit 40 Prozent aller wissenschaftlich Beschäftigten. Eine unbefristete Einstellungszusage erhalten nur diejenigen, die über die Grundfinanzierung an der Uni angestellt sind. Dennoch ist das neue Gesetz ein wichtiges Signal: Zumindest die Berliner Hochschulen müssen endlich mehr Verantwortung für ihre Beschäftigten übernehmen.

Wer ist in Deutschland überhaupt dafür zuständig, dass sich die Arbeitssituation für Wis­sen­schaft­le­r*in­nen bessert?

Das ist eine gute Frage, aktuell ist das eher eine komplexe Gemengelage. Der Bund ist etwa über den neuen Zukunftsvertrag mittlerweile dauerhaft an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligt, obwohl Bildung eigentlich Ländersache ist. Und dann gibt es noch die Hochschulleitungen, die individuell mit ihrem Budget haushalten müssen.

Und keine Stelle will die Verantwortung für die prekären Arbeitsbedingungen übernehmen?

Richtig. Im Moment zeigen alle mit dem Finger auf die anderen. Der Bund gibt die Verantwortung an die Länder weiter und die Länder schieben sie auf die Hochschulen. Unstreitig ist aber, dass alle Beteiligten einen Teil der Verantwortung tragen und dem auch gerecht werden müssen.

Die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten fürchtet, dass die Reform zu einer „zementierten Personalstruktur“ führen könnte und nachfolgende Generationen keine Karriereperspektiven haben; zugleich erließ die FU Berlin einen kurzfristigen Einstellungsstopp. Sind die Berliner Hochschulen mit der Reform überfordert?

Es ist klar, dass mit der Novelle neue Herausforderungen einhergehen. Aber wenn wir ehrlich sind, beschäftigen wir uns mit der Problematik ja nicht erst seit #IchBinHanna, sondern seit Jahren. Da wäre es durchaus möglich gewesen, dass sich die Hochschulen auch schon mal eher mit einer vernünftigen Personalpolitik auseinandersetzen. Meiner Ansicht nach können sich die Unis nicht aus der Affäre ziehen. Auch nicht, indem sie sagen, sie wüssten nicht, wie man mehr unbefristete Stellen schaffen kann. Da gibt es Mittel und Wege. Mir fehlt es da einfach an fairen Bedingungen.

Inwiefern?

In der Wissenschaft gibt es Regeln, die der Staat der freien Wirtschaft niemals erlauben würde. Die er sich aber selbst herausnimmt – wie zum Beispiel das Sonderbefristungsrecht, das zu Kurzzeit-Kettenbefristungen und einem erzwungenen Karriereende all jener führt, die es nicht innerhalb von zwölf Jahren auf eine der raren Professuren schaffen. Bund, Länder und Hochschulen sollten sich fragen, wer Forschung und Lehre in Deutschland am Laufen hält: Das sind sicher auch die Professor*innen, vor allem aber sind es die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen.

Die SPD betont, dass eine Entfristung deutsche Universitäten durch „gute und sichere Karrieremöglichkeiten weltweit attraktiv machen“ würde. Wird Berlin als Forschungs­standort von der Reform profitieren?

Berlin ist schon jetzt kein unattraktiver Standort, könnte allerdings noch interessanter werden. Mit sicheren Postdoktorandenstellen kann man Ex­per­t*in­nen gewinnen, die sonst woanders hingegangen wären. Die Regelung in Berlin könnte Druck auf andere Bundesländer ausüben. Außerdem schadet eine hohe Fluktuation wissenschaftlicher Mit­ar­bei­te­r*in­nen aufgrund befristeter Arbeitsverträge nicht nur den Betroffenen selbst; auch die Qualität der deutschen Forschung leidet darunter, das bremst Deutschlands Innovationsstärke.

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