Abtreibungsverbot in Polen: Protest nach Tod einer Schwangeren

Eine 30-Jährige Schwangere starb, weil der Fötus nicht rechtzeitig abgetrieben wurde. Zehntausende Menschen gehen in Polen auf die Straße.

Protesdemonstration in Warschau

Tausende versammeln sich vor dem Warschauer Schlossplatz, um gegen das Verbot zu protestieren Foto: ap/dpa

WARSCHAU taz | Tausende Menschen versammelten sich am Samstag und Sonntag vor dem Verfassungsgericht in Warschau. Sie zündeten Grabkerzen für Izabela an, die noch leben könnte, wenn die Ärzte ihr geholfen hätten. Dann marschierten sie schweigend bis zum Königsschloss, hielten Fotos der Verstorbenen hoch und Plakate mit Aufschriften wie „Keine Einzige mehr“ oder „Das hätte auch ich sein können!“. Die Demonstration endete mit einer Schweigeminute“ und einer anschließenden „Minute des Schreiens“. Sie drückt die Verzweiflung aus, angesichts des völlig sinnlosen Todes einer jungen Frau, den Politiker in Polen zu verantworten haben. Das rigide polnische Abtreibungsrecht macht Schwangerschaftsabbrüche praktisch unmöglich.

Der Tod Izabelas, die aus Pszczy­na (Pleß) in Oberschlesien stammte, gilt als Folge dieses faktischen Abtreibungsverbots und war Anlass für die Proteste. Inzwischen wurde bekannt, dass eine zweite junge Frau aus dem niederschlesischen Swidnica (Schweidnitz) unter ähnlichen Bedingungen ums Leben gekommen sei.

Bei der Schwangerschaft der 30-jährigen Izabela waren in der 22. Woche Komplikationen aufgetreten. Das Fruchtwasser war vorzeitig abgegangen. Die Ärzte warteten jedoch den Tod des Fötus im Mutterleib ab und leiteten erst dann eine Abtreibung ein. Die Frau erlitt jedoch umittelbar nach dem Absterben des Kindes einen septischen Schock. Da war es für eine Rettung zu spät. Iza­bela starb in einem Krankenhaus in Pszczyna.

Am Sonntag hat das Gesundheitsministerium die Bedingungen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch klargestellt: Eine Schwangerschaft dürfe abgebrochen werden, wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau in Gefahr seien, hieß es in der Leitlinie. Das Ministerium ging in seinem Dokument ausdrücklich auf den Fall eines vorzeitigen Verlusts des Fruchtwassers ein. (ap)

Einer Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts vom Oktober 2020 zufolge müssen Schwangere selbst schwerst fehlgebildete Föten ohne Gesicht oder Hirn austragen. Nicht überlebensfähige Kinder, die nach der Geburt noch ein paar Stunden oder Tage fürchterliche Schmerzen erleiden müssen, sollen nun in eilig hochgezogene Gebärhospize abgeschoben werden. Die Mütter gesunder Säuglinge wollen nicht mit denjenigen in einem Saal sitzen, die todkranke, sterbende Kinder oder schwerst fehlgebildete zur Welt bringen mussten.

Seit dem Urteil des Verfassungsgerichts ist genau das die Realität. Eine Bettnachbarin von Izabela wäre ebenfalls fast gestorben, da die Ärzte die Eileiterschwangerschaft nicht unterbrechen wollten. Schließlich operierten sie doch. Sie wollten keinen zweiten Fall riskieren, bei dem am Ende beide tot waren: Kind und Mutter.

Protest: „Keine einzige mehr!“

Die nationalpopulistische Regierung Polens erklärte, Iza­belas Tod habe nichts mit dem Abtreibungsrecht zu tun. Zwei Ärzte des Krankenhauses wurden jedoch nach dem Vorfall suspendiert. Die Staatsanwaltschaft nahm auf Antrag der Familie die Ermittlungen auf.

Unter dem Motto „Keine Einzige mehr!“ protestierten am Wochenende Po­lin­nen und Polen in über 80 Orten gegen das restriktive Abtreibungsrecht. Vielen gilt Julia Przylebska als die Hauptschuldige für die Situation. Przylebska ist die Vorsitzende des Verfassungsgerichts. Und so skandieren die Demonstrantinnen in der Hauptstadt Warschau und in anderen Orten: „Blutige Julia!“

In Polen gibt es jährlich nur noch einige hundert legal vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche. Frauenrechtsorganisationen schätzen jedoch, dass in jedem Jahr zehntausende Polinnen illegal abtreiben oder dafür ins Ausland gehen.

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