Geflüchtete vor Gericht in Griechenland: Die Not der Steuermänner

Ayoubi Nadir überlebte nur knapp die Flucht, nun droht ihm Haft wegen angeblicher Schlepperei. Auch in anderen EU-Staaten mehren sich solche Fälle.

Die Vogelperspektive zeigt ein einsames Schiff auf dem Meer. Es ist das Rettungsschiff "Iuventa"

Italienische Behörden beschlagnahmten die „Iuventa“ bereits 2017 Foto: Johannes Moths/imago

Es war um Mitternacht, vor genau einem Jahr: Am 8. November, die See ist stürmisch, stößt ein Boot mit 24 Geflüchteten an die Klippen der griechischen Insel Samos. Alle Insassen gehen über Bord. Unter ihnen sind Ayoubi Nadir, damals 25 Jahre, aus Afghanistan und sein sechsjähriger Sohn Yahya. Obwohl die griechische Küstenwache informiert wird, dauert es mehrere Stunden, bis sie eintrifft. Das Kind überlebt den Unfall nicht. Yahyas Leiche wird am nächsten Tag an der Küste angeschwemmt.

Der Vater, Nadir, ist aufgewachsen im Iran, später kam er in die Türkei, sein Asylantrag wurde dort abgelehnt. Er lebte illegal und arbeitet auf dem Bau. Von Yahyas Mutter ist er geschieden, er zieht das Kind allein auf. Doch ihm droht die Abschiebung nach Afghanistan, wo er nie gelebt hatte. 2020 leiht er sich 1.500 Euro, will nach Österreich.

Stattdessen sitzt er seit einem Jahr in einer Gefängniszelle auf Samos. Denn nach dem Bootsunglück werden zwei der Überlebenden festgenommen: Die Behörden werfen Ayoubi Nadir „Kindeswohlgefährdung“ vor, ihm drohen deshalb bis zu zehn Jahre Haft. Ein zweiter Bootsinsasse namens Hasan wird wegen des „unerlaubten Transport von 24 Drittstaatsangehörigen in griechisches Hoheitsgebiet“ angeklagt. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe für den Tod sowie weitere 10 Jahre Haft für jede transportierte Person – 230 Jahre plus lebenslanger Haft.

Dimitris Choulis, Anwalt

„In Griechenland im Jahr 2021, in einer Politik der systematischen Push-Backs, schaffen wir noch weitere Hindernisse für Schutzsuchende“

Zum Jahrestag des Unglücks haben 70 Gruppen aus verschiedenen europäischen Ländern, darunter die Berliner NGO Borderline Europe, die Kampagne #FreetheSamosTwo gestartet. Sie soll Aufmerksamkeit auf den zunehmenden Versuch lenken, Mi­gran­t:in­nen wegen des Steuerns von Booten zu kriminalisieren – ein Phänomen, das „in ganz Europa auftritt, von Griechenland über Italien und Malta bis nach Spanien“, wie es im Aufruf heißt. Griechenland erhebe seit Jahren systematisch Anklagen wegen „Schmuggels“, um Migration zu kriminalisieren.

Eine neue EU-Richtlinie

„In Griechenland im Jahr 2021, in einer Politik der systematischen Push-Backs, schaffen wir noch ein weiteres Hindernis für Schutzsuchende: Selbst wenn du es hierher schaffen solltest, werden wir dich kriminalisieren“, sagt Dimitris Choulis, der Anwalt von Nadir und Hasan.

„Das kann nicht das Gesetz sein. Das ist unmenschlich. Das muss illegal sein“, sagt der angeklagte Vater Nadir laut dem Kampagnenaufruf. „Wollen sie mich wirklich für den Tod meines Sohnes verantwortlich machen? Er war alles, was ich hatte.“

Dass Ayoubi Nadir sich womöglich wirklich auf ein Leben im Gefängnis einstellen muss, zeigt ein Verfahren, das nur fünf Tage nach dem Beginn seines eigenen auf der Nachbarinsel Lesbos abgeschlossen wurde. Dort verurteilte die griechische Justiz den 27-jährigen Somalier Mohamad H. zu 146 Jahren Haft. Ähnlich wie Ayoubi Nadir hatte H. am 2. Dezember 2020 versucht, zusammen mit 33 weiteren Personen, darunter drei Kindern, auf einem Schlauchboot Griechenland zu erreichen. In der Ägäis geriet das Boot in Seenot, die Gruppe sandte ein Notsignal aus. H. versuchte, das Boot zu steuern. Doch das Boot kenterte, zwei junge Frauen überlebten nicht.

Solche Urteile häufen sich, nicht nur in Griechenland. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011. Sie sollte den Schutz der Opfer von Menschenhandel verbessern und verlangte dazu von den EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer Mindeststrafe von 10 Jahren für Schlepperei, wenn die Tat „im Rahmen einer kriminellen Vereinigung“ begangen wurde oder das Leben der Opfer gefährdete. Eine weitere EU-Initiative aus dem Jahr 2015 hob auf, dass mutmaßliche Schlepper mit Gewinninteresse handeln müssen, damit sie strafrechtlich verfolgt werden können – Ju­ris­t:in­nen nennen das heute Solidarity Crime.

In den folgenden Jahren zogen die EU-Staaten ihre entsprechenden Strafmaße an. Ab etwa Mitte des vergangenen Jahrzehnts stieg das Risiko, für lange Zeit in Gefängnis zu kommen, an – und die Schlep­pe­r:in­nen vermieden es deshalb, Boote selber zu steuern. Sie überließen dies immer öfter den Insassen der Flüchtlingsboote – ohne dass diese freilich entsprechende Fähigkeiten hätten. So kam es immer wieder zu teils tödlichen Unfällen – und einer juristischen Verfolgung der Geflüchteten. Das bloße Steuern der Boote reicht für diesen Vorwurf aus.

Und auch Hel­fe­r:in­nen geraten ins Visier der Justiz. Amnesty International versucht in diese Tagen Aufmerksamkeit für den Fall von Séan Binder zu schaffen. Binder hatte sein Studium der Internationalen Politik in London unterbrochen, um 2017 und 2018 als freiwilliger Rettungstaucher für eine NGO auf der griechischen Insel Lesbos zu arbeiten. Dort hielt er nach Booten in Seenot Ausschau, kümmerte sich um Schiffbrüchige. Im August 2018 wird er festgenommen und nach rund drei Monaten U-Haft gegen Kaution freigelassen. Die griechische Regierung wirft ihm „Spionage“, „Schlepperei“ und „Mitgliedschaft in einem kriminellen Netzwerk“ vor. Ihm drohen bis zu 25 Jahre Haft.

Maltas Behörden vermuten gar Terrorismus

Im November 2021 beschließt der Staatsanwalt in Lesbos, einen Teil der Anklagepunkte gegen Binder in einem eigenen Verfahren vorzuziehen. Dabei geht es um „Spionage“, „Weitergabe von Staatsgeheimnissen“ und die „unrechtmäßige Nutzung von Funkfrequenzen“. Allein für diese Anklagepunkte drohen Binder 5 Jahre Haft. Die Verhandlung ist für den 18. November 2021 angesetzt. Die Untersuchungen zu weitergehenden Vorwürfen der „Schlepperei“ dauern weiter an. Eine Anklageschrift gibt es für keines der laufenden Verfahren.

Griechenland ist nicht der einzige EU-Staat, der versucht, mit den Mitteln der Strafjustiz gegen Geflüchtete und ihre Hel­fe­r:in­nen vorzugehen. Auf Malta warten die sogenannten El Hiblu 3 schon seit 2019 auf ein Urteil in einem Terrorprozess. Es handelt sich bei ihnen um drei geflüchtete Jugendliche: Abdalla und Lamin aus Guinea, Abdul aus der Elfenbeinküste. Der türkische Frachter „El Hiblu 1“ hatte am 26. März 2019 in Absprache mit dem europäischen Marineeinsatz Eunavfor Med 108 Flüchtlinge von einem Schlauchboot in Seenot gerettet.

Darf man sich gegen einen Push-Back wehren?

Auf dem Schiff kommt es zu Protesten, als die Geflüchteten merken, dass der Frachter auf Anordnung der europäischen Behörden Kurs auf Libyen nimmt, von wo sie geflohen waren. Die drei Jugendlichen hätten versucht, zwischen Crew und Flüchtlingen zu „dolmetschen und zu vermitteln“, schreibt Amnesty International später über die Situation. Schließlich brachte das Schiff sie nach Malta. Die damals 15-, 16- und 19-Jährigen werden festgenommen und für zunächst sieben Monate inhaftiert.

Dann stellt der deutsche „Stiftungsfonds zivile Seenotrettung“ eine Kaution. Den jungen Männern wird vorgeworfen, die Crew des türkischen Tankers bedroht und zur Kursänderung gezwungen zu haben. Die Verteidiger sprechen hingegen von „friedlicher Notwehr“ gegen die Rückführung nach Libyen. „Sicher ist, dass niemand verletzt wurde“, so der Stiftungsfonds.

Die drei jungen Männer müssten als Exempel herhalten, um andere Flüchtlinge davon abzuhalten, sich gegen erzwungene Rückführungen nach Libyen zu wehren, kritisieren die Organisationen. Der Prozess sei ein weiterer Baustein in der Repression gegen Solidarität und Kritik an den europäischen Außengrenzen. Es sei kein Verbrechen, sich gegen einen Push-Back zu wehren. Die Freigelassenen müssten sich täglich auf der Polizeiwache melden und mindestens 50 Meter Abstand zu Hafen, Ufer und Flughafen halten. Bei einer Verurteilung drohe ihnen lebenslange Haft. Im Mai 2021 fordert das UN-Büro für Menschenrechte Malta auf, die Hauptanklagepunkte fallen zu lassen.

Wann das Gericht im Fall Nadirs ein Urteil fällt, ist unklar

In Italien hat die Staatsanwaltschaft in der sizilianischen Hafenstadt Trapani im März Anklage gegen 21 See­not­ret­te­r:in­nen erhoben. Den Ak­ti­vis­t:in­nen der deutschen Hilfsorganisation „Jugend Rettet“ sowie von „Save the Children“ und „Ärzte ohne Grenzen“ drohen Höchststrafen von bis zu zwanzig Jahren Haft. Zehn der Beschuldigten sind Crewmitglieder des Rettungsschiffs „Iuventa“ der deutschen Hilfsorganisation „Jugend Rettet“. Sie hatten 2016 und 2017 über 14.000 Menschen im zentralen Mittelmeer aus Seenot gerettet. Dann beschlagnahmten die Behörden ihr Schiff. Die Staatsanwaltschaft wirft den Hel­fe­r:in­nen vor, sich unter anderem über Lichtzeichen mit Schleusern verständigt und ihnen Rettungswesten ausgehändigt zu haben.

„Jugend Rettet“ nennt die Anklage eine „politische Kampfansage mit der Absicht, Solidarität zu kriminalisieren“. Seenotretter mit juristischen Mitteln zu blockieren, habe den Tod von Menschen zufolge, die gerettet werden könnten. Amnesty International fordert, das Verfahren gegen die Crew einzustellen. „Seenotrettung ist eine völkerrechtliche Pflicht“, sagte Franziska Vilmar von Amnesty International. Die Organisation rief die italienische Regierung auf, den Straftatbestand der Beihilfe zur illegalen Einwanderung zu reformieren. Er kriminalisiere die Arbeit von Seenotrettern.

Auf Samos läuft seit Mai der Prozess gegen Ayoubi Nadir. Wann das Gericht sein Urteil fällt, ist derzeit noch nicht bekannt.

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