Streit mit Berufsgenossenschaft: Herr Neumann nervt

Erich Neumann ist überzeugt, dass sein Herzleiden von einem Arbeitsunfall herrührt. Anstelle einer Entschädigung bekommt er eine Freiheitsstrafe.

Ein Mann mit weißen Haaren und Brille hält einen roten Aktenordner unter dem Arm.

Frisch entlassen: Seine Akte hatte Erich Neumann mit ins Gefängnis genommen Foto: Hannes von der Fecht

Es ist noch mal ein schöner Spätsommertag, als Erich Neumann freikommt. Er sitzt, eine rote Aktenmappe unter den Arm geklemmt, ein paar Minuten vor seinem Entlassungstermin auf dem Bänkchen vor der JVA und genießt die Sonne. „Die brauche ich jetzt“, sagt er, blinzelt und zieht genießerisch die Luft ein. Seine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Bremen-Oslebshausen sei finster gewesen. Und dann seien auch die Haftbedingungen durch die Pandemie beeinträchtigt. „Diesmal“, sagt er, „war es schlimmer als sonst.“

Erich Neumann hat niemandem etwas Böses getan. Das steht fest, auch wenn die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) auf die Frage, wann und wo Neumann Leib und Leben von Mitarbeitenden beeinträchtigt habe, auf den Vorfall vom 8. November 2018 verweist. Damals war Neumann, Jahrgang 1942, mit einer Flüstertüte in die Regionaldirektion Nord der BGHW marschiert, in der Bremer Falkenstraße, vis-à-vis des Finanzsenators, weil er sich dort ignoriert sah. Dann hatte er im Foyer die eingebaute Sirene des 10-Watt-Megafons betätigt, sicher fünf volle Minuten lang. Übersehen wurde er dann jedenfalls nicht mehr.

„Es liegen keine strafbaren Handlungen vor“, resümiert der Einsatzbericht der Polizei. Die BGHW findet aber, der wütende Rentner habe „durch eine andauernde Geräuschemission Gesundheitsschäden der Mitarbeitenden in Kauf“ genommen. So gefährlich ist Neumann dann eben doch.

In der Logik der BGHW begründet auch diese Aktion, warum sie Neumann daran hindern muss, Teile seiner Akte online zu dokumentieren. Und zwar nicht irgendwelche Schnipsel, sondern komplette Schreiben, Widerspruchsbescheide. Ja sogar, die komplette Akte dem Deutschen Historischen Museum zu übergeben, hat die BGHW Neumann vorsichtshalber verboten. Und „ebenso“, hat sie ihm per Einschreiben anwaltlich mitteilen lassen, „ist – weiterhin – eine Veröffentlichung des Urteils des Landgerichts [Hamburg] (Az. 324 O 128 /19) untersagt“.

Nun gut. Wir sind ein freies Land. Hier dürfen alle allen alles verbieten und jede und jeder kann das getrost ignorieren. Aber, das stimmt so nicht: Wir sind zwar ein freies Land, aber wenn Erich Neumann veröffentlicht, was die BGHW ihm in seinem Fall mitgeteilt hat und wie sie auf seinen Protest reagiert, wenigstens in 45 Schriftstücken seiner Akte, dann muss er 250.000 Euro zahlen, „und die habe ich nicht“, sagt er. Deshalb hat er die Schriftstücke ja in den roten Ordner geheftet und mit in den Knast genommen. „Stellen Sie sich vor, bei uns würde eingebrochen und die würden geklaut“, sagt er, „das ist mir viel zu riskant.“

Am Landgericht herrscht Anwaltszwang. Einen Anwalt ohne Rechtsschutz-versicherung, „das kann ich mir nicht leisten“, sagt Neumann

In der JVA haben sie sein Spiel mitgespielt, den Ordner, den er fest umklammert hielt, als wär’s ein Stück von ihm, durfte er mit hineinnehmen, ungeprüft. Nachts hat er die rote Kladde unters Kopfkissen gelegt, sagt er. Dafür aber, dass er diese 45 darin abgehefteten Schriftstücke bislang auf seiner Homepage unfallmann.de eingestellt hatte, hat ihn, jetzt mal ein bisschen verkürzt gesprochen, das Landgericht Hamburg dazu verdonnert, 1.750 Euro Ordnungsgeld zu zahlen. „Das sehe ich gar nicht ein, das zu zahlen“, sagt Neumann. „Ich habe nichts Unrechtes getan.“ Also ist er ins Gefängnis gegangen, zum vierten Mal, um die „ersatzweise festgesetzte Ordnungshaft von 7 Tagen“ abzusitzen. Beim Mal davor waren es weniger gewesen.

Neumanns Konflikt mit den Berufsgenossenschaften schwelt seit 53 Jahren. Die ganze Akte füllt mehrere Regalmeter. Die konkrete öffentliche Auseinandersetzung begann bereits im Dezember 2001. Sie ist damit älter als die BGHW selbst, die erst 2008 aus der Fusion der Einzel- und der Großhandels-BG entstanden war.

Die Berufsgenossenschaften sind staatliche Einrichtungen. Sie tragen die gesetzliche Unfallversicherung, die Bismarck etabliert hatte, um die Sozialdemokratie auszubremsen: Im Industriebetrieb Verunglückte können seither auf Entschädigungen hoffen. In der Weimarer Republik wurden Berufskrankheiten in den Leistungskatalog aufgenommen. 1942 kam eine weitere Ausweitung, damit die Kriegswirtschaft nicht von Unzufriedenen blockiert würde. Seit 1951 sind die Berufsgenossenschaften paritätisch selbstverwaltet.

Lange schon hat der Fall Neumann eine romanhafte Dimension angenommen, in der die Fragen nach Gut und Böse im Unentscheidbaren kollabieren. Der drahtige Mann mit dem schlohweißem, etwas schütteren Haar spricht über seinen Fall immer in einem hohen, leicht nasalen Tenor, als erzähle er gerade den besten Witz der Welt: „Da haben die doch tatsächlich“, sagt er, „und jetzt kommt’s“, sagt er, „ist das nicht ein dolles Ding, Herr Schirrmeister?!“, immer mit so einem Beben in der Stimme, das auf Anerkennung lauert, Zustimmung. Gottchen, ja: Er ist anstrengend. Und selbstredend hat er sich total verrannt, wie ein irrer Hamster, der den Ausgang aus seinem Rad nicht mehr findet.

Ganz kurz zusammengefasst: Herr Neumann hatte 2001 einen Stromunfall. Und er ist damit zu spät zum Arzt gegangen. Dass sein Vorhofflimmern, eine Herzrhythmusstörung, von dem Arbeitsunfall herrührt, steht für ihn felsenfest. Die Gutachter der BG hatten diesen kausalen Zusammenhang zumindest als „sehr wahrscheinlich“ eingestuft. Sehr wahrscheinlich reicht nicht, ist die Auffassung der BG. Reicht nicht, hat auch das Sozialgericht befunden, das Landessozialgericht und am Ende auch das Bundessozialgericht. Danach hat ihn die Rechtsschutzversicherung rausgeschmissen.

Aber das heißt in Deutschland nicht, dass die Sache beendet wäre. Man darf im Sozialrecht immer wieder von vorn anfangen. Man darf. Und Neumann muss, aus einem inneren Drang heraus.

Wollte die BGHW ein Exempel statuieren?

Denn Neumann hat nachgeforscht, in seiner Akte. Akribisch, wie er nun mal ist. Er hat Unregelmäßigkeiten bemerkt. Unregelmäßigkeiten zu seinen Ungunsten. Auch schon in einem älteren Fall, einem Laster-Crash von 1968. Da hatte man ihm jahrzehntelang zu wenig Unfallrente zugestanden, stellte 2014 auch das Sozialgericht fest. Und als rechtswidrig kassiert worden ist auch das Hausverbot, das die Regionaldirektion Nord gegen ihn verhängt hatte. Das waren Neumanns größte Erfolge. Bislang. Seine Frau, die gekommen ist, ihn abzuholen in Oslebshausen, verdreht die Augen. Sie kann es nicht mehr hören.

Bei der BGHW scheint man den Fall Neumann persönlich zu nehmen. Das ist ja auch verständlich. Vor allem über seine Website ärgert man sich. Und darüber, dass er eine Art Schrotflinten-Strategie fährt, mit zig Verfahren gegen alle möglichen Bescheide, irgendwann muss ein Treffer dabei sein.

Doch, doch, Neumann nervt. Es gibt interne Schreiben der BGHW, die darauf hindeuten, man habe ein Exempel statuieren wollen, indem man ihn mit Strafanzeigen überzieht, wegen diverser Aussagen auf der Homepage. „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ lautete der Vorwurf, 2014 war das gewesen, der Justiziar der BGHW war in Mannheim zur Polizei gegangen, um Anzeige zu erstatten. Und „im Rahmen seiner Darstellungen stellt N. wiederholt und umfangreich unwahre Tatsachenbehauptungen über das Handeln der BGHW im Allgemeinen und einzelner Mitarbeitenden im Besonderen auf“, behauptet BGHW-Pressesprecher Karl-Josef Thielen noch immer – sechseinhalb Jahre nachdem die Staatsanwaltschaft Bremen die entsprechenden Ermittlungen eingestellt hat. Obwohl Neumann seine Attacken in der Vernehmung noch einmal bekräftigt hatte.

„Ich mache nur von meiner Meinungsfreiheit Gebrauch“, sagt der 79-Jährige. Und seine Überzeugung, dass sich die BGHW in seinem Fall wie eine kriminelle Vereinigung verhalte, versucht er, das ist ja guter Brauch, auch zu belegen. Durch die Veröffentlichung seiner Akten. Rechtsstaatliches Handeln zeichnet sich durch Transparenz aus. Dadurch wird es für die Bür­ge­r*in­nen voraussehbar und berechenbar. Auch das Ziel, die durch die Grundrechte gewährten individuellen Rechtspositionen zu verwirklichen, verlangt danach. Ausführlich hat das der Staatsrechtslehrer Jürgen Bröhmer erörtert, „Transparenz als Verfassungsprinzip“, heißt sein Standardwerk. „[E]s ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, hat hingegen der Staat in Gestalt der BGHW Neumann im März 2021 mitgeteilt. Dabei weiß man natürlich, interne Schreiben belegen das, dass es sein gutes Recht ist, das zu tun.

Wer kein Geld für den Anwalt hat, verliert

Aber wer in Deutschland Sachen aus Welt und Web kriegen will, zieht vors Landgericht Hamburg. Der Ruf, den sich die Pressekammer dort erworben hat, ist einschlägig. Im Fall Neumann hat sie ein Urteil gesprochen, das ihm gerecht wird, ohne auch nur irgendetwas zum Inhalt der Sache zu sagen.

Am Landgericht herrscht, anders als am Sozialgericht, Anwaltszwang. Einen Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung, „das kann ich mir nicht leisten“, sagt Neumann. Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, ist selbst schuld: Es ergeht dann ein Versäumnisurteil. Das entspricht dem, was die andere Seite beantragt hat 1: 1. Es kommt ganz ohne Darstellung des Tatbestands aus, und es verzichtet auch auf alle Begründungen.

Und so hat denn das Hamburger Landgericht am 13. August 2019 Erich Neumann auf einen Streich 124 Äußerungen darüber verboten, wie er glaubt, von der BGHW verschaukelt worden zu sein. Und es hat ihm verboten, 45 Schreiben, Bescheide und Vermerke weiter zu publizieren, die seine Sicht belegen sollen (Az.: 324 O 128/19): von seinem eigenen Fall, aus seiner eigenen Akte, und die ist längst: nein, nicht nur ein kleines Stück von seinem eigenen Leben. Das hat das Landgericht ihm aus der Hand geschlagen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.