Hamburg schützt Mie­te­r*in­nen: Verdrängung etwas schwerer

Hamburg geht mit gutem Beispiel voran: Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird genehmigungspflichtig.

Ein Mann steht in einer Wohnung und sieht aus dem Fenster auf die gegenüberliegenden Häsuer.

Zur Miete? Oder schon Eigentum? In Hamburg wird die Umwandlung erschwert Foto: Axel Heimken/dpa

Es geht doch! Diese Woche hat der Hamburger Senat eine Verordnung beschlossen, die künftig die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erschwert. Konkret geht es um Mietshäuser mit sechs oder mehr Wohneinheiten. Sollen sie in Zukunft in Eigentum umgewandelt werden, brauchen sie überall in Hamburg eine Genehmigung – aber die wird nur unter bestimmten Bedingungen erteilt. Zum Beispiel, wenn mindestens zwei Drittel der Wohnung an die aktuellen Mie­te­r:in­nen verkauft werden oder wenn der Eigentümer die Wohnung zur eigenen Nutzung an Angehörige veräußern will.

Solche Schritte sind in Städten wie Hamburg wichtig, in denen die Immobilienpreise ungebremst stiegen. Wer für eine Immobilie mit Mietwohnungen astronomische Summen bezahlt, ist entweder versucht, die Miete zu erhöhen, oder er wandelt die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um und verkauft diese weiter.

Die neuen Eigentümer haben, ziehen sie nicht selbst ein, ihrerseits das Interesse, ihre Investition zu refinanzieren, und setzen auf Mieterhöhungen. Durch diesen Prozess werden alteingesessene Mie­te­r:in­nen aus ihren Wohnungen verdrängt, und das Angebot an bezahlbaren Wohnungen wird weiter verringert.

Die neue Genehmigungspflicht für die Umwandlung in Eigentums­wohnungen ist ein Instrument, das der Bund mit dem im Mai beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetz geschaffen hat. Es erlaubt den Ländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Schon im Juli hatte der Hamburger Senat eine erste Verordnung zu diesem Bundesgesetz beschlossen. Mit der diese Woche erlassenen zweiten Verordnung ist Hamburg nun das erste Land, in dem die Instrumente des Gesetzes vollumfänglich anwendbar sind.

Umwandlungen nicht verboten

Trotzdem ist natürlich nicht alles perfekt. „Die für Mie­te­r:in­nen so bedrohlichen Umwandlungen werden nicht verboten, sondern nur genehmigungspflichtig“, erklärte Heike Sudmann, wohnungsbaupolitische Sprecherin der Linken-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft. Die Hürden für die Genehmigung seien so tief gelegt, dass „kein:e Mie­te­r:in jetzt beruhigter schlafen kann“. Ihre Kritik gilt dabei weniger dem Hamburger Senat als vielmehr dem zugrunde liegendem Baulandmobilisierungsgesetz und der Bundesregierung.

Auch Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg befürchtet, dass der Rechtsanspruch auf die Genehmigung als Schlupfloch ausgenutzt werden könnte. Trotzdem ist er mit dem Ergebnis zufrieden: „Aus Hamburger Sicht hat man umgesetzt, was durch das Bundesgesetz möglich war.“

Sylvia Sonnemann von „Mieter helfen Mietern“ spricht von einer guten Nachricht für alle Hamburger Mieter:innen, wenn auch mit leichter Einschränkung: „Man hätte es schneller und noch strikter machen können. Gerade hier in Hamburg müsste man in allen Aspekten an die Grenzen gehen.“

Vor allem der Umstand, dass die Genehmigungspflicht erst ab sechs ­Wohnungen gilt, wo sie nach dem Bundesgesetz schon auch ab drei Wohnungen hätte greifen können, ruft Kritik hervor. Linken-Politikerin Sudmann hat darum in der Bürgerschaft das Vorgehen des Senats als „halbherzig“ bezeichnet.

Trotzdem ist Hamburg nun also ein Vorreiter. „Wir freuen uns, dass wir die Ersten sind“, sagt Sonnemann. Andererseits gebe es das Gesetz schon seit Sommer. „Da frage ich mich auch schon, ob die anderen Bundesländer schlafen.“ Tjade Brinkmann

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Dieser Artikel stammt aus dem stadtland-Teil der taz am Wochenende, der maßgeblich von den Lokalredaktionen der taz in Berlin, Hamburg und Bremen verantwortet wird.

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