Einwendungen gegen Tesla-Fabrik: Gesprochen wurde nicht

Die Umweltverbände Nabu und Grüne Liga kritisieren die „Online-Konsultation“ zum Tesla-Bauantrag in Grünheide. Die sei intransparent und rechtswidrig.

Unfertige Autos in Fabrik

So sieht's in einer noch nicht genehmigten Autofabrik aus: Tag der offenen Tür bei Tesla Foto: dpa

BERLIN taz | Die sogenannte Online-Konsultation zu den Einwendungen gegen die Tesla-Autofabrik in Grünheide ist vorbei – und die beteiligten Umweltverbände üben wieder scharfe Kritik am Brandenburger Landesamt für Umwelt (LfU). In einer Onlinekonferenz von Grüner Liga und Nabu am Freitag sagte deren Rechtsanwalt Thorsten Deppner, die Konsultation sei wegen eindeutiger Verfahrensfehler zu wiederholen, aber auch die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren müssten neu ausgelegt werden.

Die mehr als 800 Einwände zum mittlerweile dritten Tesla-Genehmigungsantrag waren nicht wie beim vorigen Mal in einer Präsenzveranstaltung besprochen worden. Stattdessen gab es lediglich ein Online-Verfahren, in dem Stellungnahmen des Umweltamts und der Antragstellerin, also Tesla, eingesehen und kommentiert werden konnten. Es begann am 24. September – laut Deppner nur zwei Tage nach der Ankündigung durch das LfU. Es sei aber rechtlich „eindeutig geregelt, dass Online-Konsultationen mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt bekannt gemacht werden müssen“.

Es gelte „gleiches Recht für alle“, so Deppner. Wenn es für die Firma des US-Unternehmers Elon Musk „keine Sonderbehandlung geben solle, müsse das LfU die Konsultation „wegen offensichtlicher Nichteinhaltung“ dieser Vorschriften wiederholen. Im konkreten Fall sei die kurzfristige Ankündigung auch noch in seinen Jahresurlaub gefallen, so der Anwalt, damit sei es für ihn und die Ehrenamtlichen der Verbände „schlicht und ergreifend unmöglich“ gewesen, „das angemessen zu durchdringen“.

Die erneute komplette Auslegung des Genehmigungsantrags für die SUV-Fabrik, zu der nun auch noch eine Batterieproduktion gehören soll, ist nach Aussage Deppners notwendig, weil die entsprechenden Unterlagen immer noch nicht vollständig einsehbar gewesen seien. Zwar habe das LfU einige frühere Unkenntlichmachungen „entschwärzt“, weil diese doch nicht – wie von Tesla behauptet – Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse offenbart hätten. Dennoch seien weiterhin „wesentliche Informationen nicht enthalten“ gewesen, insbesondere in Bezug auf das Störfallmanagement.

Mit heißer Nadel

Nabu-Landesgeschäftführerin Christiane Schröder bezeichnete die neuen Tesla-Unterlagen und die Stellungnahmen der Landesbehörden als „mit heißer Nadel gestrickt“. Es hätte weitere Untersuchungen beim Arten- und Wasserschutz geben müssen.

Michael Ganschow, Geschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, kritisierte, das Online-Verfahren sei teilweise schwer zu durchschauen gewesen. Dadurch, dass das Format keine Gesprächs- oder Chatfunktion beinhaltet habe, habe es auch keine Rückkopplungen und Fragen erlaubt. Auch hätte es bei den verbliebenen Schwärzungen von Informationen „Ersatzdokumente“ geben müssen, um nachvollziehbar zu machen, welche Immissionsarten zu erwarten seien.

Widerspruch gegen diese Entscheidungen im Sinne eines Rechtsbehelfs lässt sich laut Thorsten Deppner aber erst einlegen, wenn das LfU die Genehmigung für den Bauantrag erteilt. Das wird wohl nicht mehr allzu lange dauern, schließlich ist die Tesla-Fabrik auf der Grundlage „vorzeitiger Zulassungen“ schon fast fertig gebaut. Die Widerspruchsfrist beträgt dann einen Monat. „Sie können uns glauben, dass wir das Ergebnis sehr intensiv prüfen werden“, kündigte Deppner an.

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