Suspendiert nach Brieffreundschaft: Polizistin schrieb Halle-Attentäter

In Briefen soll die Beamtin Sympathien für den Terroristen geäußert haben. Nun ist sie suspendiert. Die Landespolitik fordert Aufklärung.

Eine Person in Polizeiuniform

Unter Verdacht: Die Polizei in der Region Dessau steht immer wieder in der Kritik Foto: dpa

BERLIN taz | Mehr als zehn Briefe sollen es gewesen sein, welche die Polizistin an Stephan B., den Attentäter auf die Synagoge in Halle, schrieb. Nun wurde die Anfang Zwanzigjährige aus einem Revier der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau suspendiert. Gegen sie wird ermittelt, ob beamtenrechtliche Verstöße vorliegen.

Der Vorgang war am Montagabend bekannt geworden. Die Mitteldeutsche Zeitung und Süddeutsche Zeitung hatten zuerst darüber berichtet. In den Schreiben soll die Polizistin Sympathien sowohl für Stephan B. als auch für Verschwörungstheorien offenbart haben. In Sicherheitskreisen war die Rede von einer Art Bonnie-und-Clyde-Syndrom.

Nach taz-Informationen soll die Polizistin von eigenen KollegInnen an Vorgesetzte gemeldet worden sein. Ihnen waren auffällige Äußerungen der jungen Frau aufgefallen. Das Innenministerium Sachsen-Anhalt wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern.

Die Polizei in der Region Dessau stand immer wieder in der Kritik. 2005 verbrannte in einer Zelle im Dessauer Revier der Sierra-Leoner Oury Jalloh. Die Umstände des Todes sind bis heute ungeklärt. Schon zuvor gab es zwei ungeklärte Todesfälle in der Wache. 2007 soll ein Vorgesetzter angeordnet haben, dass man bei rechtsextremen Vorfällen „nicht alles sehen müsse“.

Grünen-Landeschef Sebastian Striegel sprach im Zusammenhang mit dem aktuellen Fall von einem „Polizeiproblem“ in Sachsen-Anhalt. „Da wird es zügige Aufklärung brauchen.“ Gut sei, dass der Fall von der Polizei selbst aufgedeckt wurde. Auch die Linken-Innenexpertin Henriette Quade erklärte, man werde den Fall im Innenausschuss „genau anschauen“.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, zu Jom Kippur schwer bewaffnet die Synagoge in Halle zu stürmen. Er scheiterte an der massiven Eingangstür, tötete aber eine Passantin und einen Gast in einem nahe gelegenen Dönerimbiss. In seinem Prozess hatte der 29-Jährige nur bedauert, nicht noch mehr Menschen getötet zu haben. Im Dezember 2020 war er zu einer lebenslangen Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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