Der Fall Seth Darko: Plötzlich illegal

Ein 19-Jähriger wurde nach Ghana abgeschoben, obwohl seine Mutter in Hamburg lebt und er eine Lehrstelle hat. Nun hofft er auf eine Rückkehr.

Seth Darko steht auf dem Rathausplatz in Hamburg.

Wurde direkt in der Hamburger Ausländerbehörde festgenommen und abgeschoben: Seth Darko Foto: privat

HAMBURG taz | Der 19-jährige Seth Darko wurde am frühen Morgen des 2. September mit den Flugzeug nach Ghana abgeschoben. Dort kam er in Accra bei einer Bekannten seiner in Deutschland lebenden Mutter unter – fast 5.000 Kilometer entfernt. „Ich habe kein Leben hier“, sagt Seth Darko am Telefon. „Ich muss unbedingt zu meiner Familie zurück.“ Auch seine Mutter Cynthia Konadu, die in Hamburg-Rahlstedt wohnt und Deutsche Staatsbürgerin ist, sagt: „Ich bin traurig. Er hat keinen in Ghana und kann dort nicht leben.“

Für Seth Darko liegt eine Eingabe im Eingabenausschuss der Bürgerschaft vor. Damit hatte die Jura-Studentin Miriam Tormin in der Nacht zuvor die Abschiebung zu verhindern versucht. „Diese Abschiebung wäre nicht nötig gewesen, er wäre auch freiwillig ausgereist“, sagt Miriam Tormin, die in der Abschiebehaftberatung tätig ist. Schon das in Haft nehmen für die Abschiebung sei bei einem 19-Jährigen, der nicht straffällig wurde und allen Meldeauflagen nachkam, äußerst fragwürdig.

Seth Darko lebte ursprünglich bei seiner Großmutter in Ghana, die aber starb, als er 16 Jahre alt war. Weil zu seinem Vater nie Kontakt bestand, reiste Darko nach Deutschland zu seiner Mutter und seinen beiden jüngeren Geschwistern. „Ich wollte bei meiner Familie sein“, sagt er. Er besuchte die Schule, machte den ersten Abschluss, Deutschkurse und Praktika, und bekam schließlich bei einer Firma für Gebäudereinigung eine Ausbildungsstelle angeboten.

Der Schulleiter von Darkos Berufsschule bat die Ausländerbehörde noch im März um eine „Ausbildungsduldung“. Doch das hat nicht geklappt. Als Seth Darko am 30. August zur Ausländerbehörde ging, um seine Duldung zu verlängern, „kamen plötzlich neun, zehn Polizisten rein“, erzählt er am Telefon: „Ich wurde in ein Polizeiauto gesperrt und zum Untersuchungsgefängnis gebracht.“

Der 16-Jährige war nur deshalb illegal eingereist, weil die legalen Wege seiner Familie nicht bekannt waren

Er verbrachte die nächsten Tage in einer Einzelzelle im „Ausreisegewahrsam“, dem 2018 eröffneten Containerbau am Flughafen Fuhlsbüttel. Der Flug sollte am 2. September starten. Über Google fand er die Adresse der „Abschiebehaftberatung“, einem gemeinsamen Projekt von Studierenden der Universität Hamburg und der Bucerius Law School, wo er um Hilfe bat.

Nachdem sich Miriam Tormin und ihre Mitstreiter in den Fall eingearbeitet hatten, reichten sie am 1. September kurz vor Mitternacht besagte Petition an die Bürgerschaft ein und schickten auch ein Fax mit Betreff „Eilt! Abschiebung morgen“ an die Ausländerbehörde. Denn nach einer politischen Vereinbarung zwischen Senat und Parlament kommt derartigen Eingaben „aufschiebende Wirkung“ zu. „Die Abschiebung ist somit unverzüglich zu stoppen“, schrieb Tormin.

Auch sei spätestens ab diesem Zeitpunkt das Abschiebegewahrsam rechtswidrig gewesen. Auch in der Hafteinrichtung rief Tormin an und schickte ein Fax, um über die Petition zu informieren. Doch unmittelbar nach dem Anruf wurde Seth Darko das Handy weggenommen, sodass die Beraterinnen ihm nicht mehr erklären konnten, dass er die Abschiebung noch am Flughafen mit dem Hinweis auf die vorliegende Eingabe hätte verhindern können. Wo die Abschiebung aber nun passiert ist, wird im Eingabenausschuss weiter beraten: Üblicherweise haben Abgeschobene eine Einreisesperre von zwei Jahren. Die könnte verkürzt werden.

Die Innenbehörde erklärt auf taz-Nachfrage, Darko sei abgeschoben worden, weil er unerlaubt eingereist sei und „die ihm gewährte Ausreisefrist abgelaufen war“. Die Eingabe habe die Bürgerschaftskanzlei der Behörde erst am Morgen des 2. September um 7.29 Uhr übermittelt. „Zu diesem Zeitpunkt war die Maschine nach Ghana bereits gestartet“, so Sprecher Matthias Krumm. Die Handy-Abnahme sei aufgrund von Vorgaben der Bundespolizei erfolgt.

Miriam Tormin leuchtet das Vorgehen nicht ein. Die Behörde habe selber nachts ein Fax an Darkos Anwalt verschickt, hätte also gearbeitet. Auch war das tagelange Eingesperrtsein und die Abschiebung selbst für Darko psychisch stark belastend.

„Unser Zusenden der Eingabe an die Behörde hätte genügen müssen. So aber wurde deren aufschiebende Wirkung vereitelt“, sagt sie. Auch hätte es keinen Grund gegeben, Stunden vor dem Abflug das Handy einzukassieren.

Michael Gwosdz, für die Grünen-Fraktion zuständiger Vertreter im Eingabenausschus, darf sich zu konkreten Fällen nicht äußern. Grundsätzlich sei es aber ein Problem, dass die sogenannte „Ausbildungsduldung“, die seit 2016 vielen einst unbegleitet eingereisten Minderjährigen und anderen jungen Menschen Perspektiven eröffnete, seit 2020 nicht mehr für Menschen aus den acht als sicher eingestuften Herkunftsländern erteilt werde. „Ghana gehört dazu.“

Aber was dann? Gwosdz sagt, es sei möglich, dass junge Menschen, die eine Ausbildungsstelle haben, beim „Hamburg Welcome Center“ über das sogenannte „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ ein Visum beantragen. Wenn sie dann freiwillig für ein paar Wochen in ihr Heimatland reisen, können sie das Visum dort bei der Deutschen Botschaft abholen. „Der Eingabenausschuss in Hamburg hat dies in ähnlichen Fällen schon mehrfach ermöglicht, sodass eine Abschiebung vermieden und eine Ausbildung ermöglicht wurde“, sagt Gwosdz. Zudem könne Hamburg grundsätzlich auch auf eine Verkürzung der Wiedereinreisesperre hinwirken.

Die Arbeitsagentur entscheidet mit

Voraussetzung ist aber auch, dass die Arbeitsagentur für den jeweiligen Beruf – also hier des Gebäudereinigers – einen Fachkräftebedarf sieht. Danach gefragt, sagt Arbeitsagenturspecher Knut Böhrnsen, man werde zu gegebener Zeit dazu Stellung nehmen. Generell droht Deutschland ein Fachkräftemangel.

Michael Gwosdz stellt derweil die Frage, warum die Ausländerbehörde nicht auch immer über die geschilderten Möglichkeiten berate? „Hamburg hat zur Förderung der Fachkräfte Einwanderung doch extra ein 'Welcome’-Center geschaffen“.

„Es wäre sehr wünschenswert, dass die Wiedereinreisesperre massiv verkürzt wird“, sagt Miriam Tormin, die mit Darko täglich im Kontakt ist. Sie weist darauf hin, dass er bereits mit 16 Jahren ins Land kam und Anspruch auf regulären Familiennachzug gehabt hätte. Diese Paragrafen seien Verwandten aber nicht bekannt gewesen. „Seth Darko war minderjährig und wollte nicht illegal einreisen“, sagt sie. Das dürfte ihm nun nicht zur Last gelegt werden.

Die Firma Kind-Gebäudereinigung will ihren Azubi auf jeden Fall gern haben und sich um ein Visum bemühen. „Der war so fleißig hier als Praktikant“, sagt Personalbearbeiterin Daniela Dussau. „Ich verstehe nicht, warum der abgeschoben wurde. Er hat niemandem etwas getan.“

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