Ermittlungen zu Hanau-Anschlag: Tödliche Falle

Nach dem Hanau-Anschlag wurde geprüft, ob ein versperrter Notausgang Menschenleben kostete. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt.

Ein Polizist in der Nähe eines Tatorts nach dem Hanau-Anschlag vom 19. Februar 2020

Ein Polizist in der Nähe eines Tatorts des Hanau-Anschlags im Februar 2020 Foto: Boris Roessler/dpa

HANAU/BERLIN taz | Es war eine tödliche Falle. Als am 19. Februar 2020 der Attentäter von Hanau die Arena Bar betrat, gab es für die Anwesenden keinen Weg nach draußen. Der Eingang war durch den Schützen blockiert, der Notausgang schien verschlossen.

Dann fielen die Schüsse. Am Ende starben in der Bar zwei Menschen, im benachbarten Kiosk drei. Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi. Gökhan Gültekin, Mercedes Kerpacz und Ferhat Unvar. Zuvor schon hatte der Attentäter vier weitere Menschen in Hanau getötet.

Zwei Überlebende und drei Angehörige eines in der Arena Bar Getöteten stellten anschließend Anzeige wegen fahrlässiger Tötung: Der verschlossene Notausgang habe eine Flucht verhindert und so Menschenleben gekostet. Die Staatsanwaltschaft Hanau prüfte zuletzt diesen Vorwurf – und stellte die Ermittlungen nun ein.

Ein „strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“ der Barbetreiber sei „nach umfangreichen Ermittlungen nicht festgestellt“ worden, heißt es in einer 40-seitigen Erklärung, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. So sei weder sicher, ob der Notausgang tatsächlich verschlossen war, noch ob die Getöteten tatsächlich die Chance hatten, zum Ausgang zu gelangen und sich zu retten.

Polizeiprotokoll notiert verschlossenen Notausgang

Ein Polizeibeamter hatte nach dem Anschlag dagegen in einem Protokoll festgehalten, dass die Notausgangtür „bei der Tatortaufnahme verschlossen“ war. Auch in einem Polizeivideo war zu sehen, wie ein Beamter versuchte, die Tür zu öffnen – was nicht gelang. Zudem hatten mehrere Stammgäste der Arena Bar in Vernehmungen angegeben, dass der Notausgang seit Jahren fast immer verschlossen gewesen sei – und dies auch alle gewusst hätten. Einige behaupteten, dies sei im Einvernahme mit der Polizei geschehen, um Fluchtversuche bei Drogenrazzien zu verhindern.

Die Staatsanwaltschaft hatte darauf Gewerbeakten und Bauunterlagen gesichtet und mehrere Zeugen noch einmal vernommen. Die Aussagen, ob der Notausgang wirklich verschlossen war, seien dabei widersprüchlich gewesen, so die Behörde nun. So hätten Angestellte und andere Besucher angegeben, die Tür sei durchaus gelegentlich oder dauerhaft offen gewesen.

Der Barbetreiber habe erklärt, dass die Tür manchmal klemme und diese vor Polizeibeamten mit kräftigem Anlehnen auch geöffnet bekommen. Es sei damit „nicht mit letzter Gewissheit geklärt“, ob die Tür in der Tatnacht verschlossen war oder nicht, so die Staatsanwaltschaft.

Hätten die Flüchtenden den Notausgang erreichen können?

Zudem gebe es Zweifel, ob die Erschossenen den Notausgang überhaupt hätten erreichen können, da dieser nahe des Bareingangs gelegen habe. Die Flüchtenden hätten also direkt am eintretenden Täter vorbei gemusst. Die meisten Anwesenden seien aber vielmehr in den hinteren Teil der Bar geflüchtet, als die ersten Schüssen fielen, „weg von der Gefahrenquelle“. Dort hätten einige, erfolglos, versucht in einen versperrten Lagerraum zu gelangen.

Ohnehin hätten den Anwesenden nur fünf bis sechs Sekunden zur Flucht zur Verfügung gestanden, so die Staatsanwaltschaft. Es könne damit auch hier „nicht mit der erforderlichen Sicherheit“ davon ausgegangen werden, dass den beiden in der Arena Bar Erschossenen über den Notausgang die Flucht gelungen wäre. Diese Annahme sei „lediglich hypothetischer Natur“.

Die Betreiber treffe auch keine Schuld, so die Staatsanwaltschaft. Denn das Bauamt habe der Bar keine baurechtlichen Mängel attestiert. Zudem gebe es keine Belege, dass die Polizei tatsächlich angeordnet habe, dass der Notausgang verschlossen sein solle. Auch der Barbetreiber habe solche Absprachen bestritten. Die Polizei hatte dies ebenfalls dementiert: Solch eine Weisung würde „niemals“ ergehen.

„Keiner will Verantwortung übernehmen“

Schon zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Hanauer Polizei abgelehnt, deren Notruf in der Tatnacht kaum zu erreichen war. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten sei auch hier nicht zu erkennen, teilte die Behörde im Juli mit. Opferangehörige und Un­ter­stüt­ze­r:in­nen hatten die Entscheidung kritisiert. „Hier will mal wieder keiner die Verantwortung übernehmen“, erklärte Niculecsu Păun, Vater des erschossenen Vili Viorel Păun.

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Am 19. Februar 2020 erschoss der Rechtsextremist Tobias R. an drei verschiedenen Tatorten in der Hanauer Innenstadt neun Menschen:

Kaloyan Velkov, ermordet mit 33 Jahren.

Fatih Saraçoğlu, ermordet mit 34 Jahren.

Sedat Gürbüz, ermordet mit 30 Jahren.

Vili Viorel Păun, ermordet mit 22 Jahren.

Gökhan Gültekin, ermordet mit 37 Jahren.

Mercedes Kierpacz, ermordet mit 35 Jahren.

Ferhat Unvar, ermordet mit 22 Jahren.

Hamza Kurtović, ermordet mit 22 Jahren.

Said Nesar Hashemi, ermordet mit 21 Jahren.

Später ermordete der Attentäter seine Mutter Gabriele R., 72 Jahre alt.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

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■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

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■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

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