Noch mehr Raum für die drei Gs

In Berlin gelten seit Freitag erweiterte Testpflichten für Menschen ohne eine vollständige Corona-Impfung. Der Senat hatte dies am Dienstag beschlossen und damit eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung in Landesrecht umgesetzt. Demnach sind noch mehr Aktivitäten, vornehmlich in geschlossenen Räumen, künftig nur noch für Geimpfte, Genesene und eben Getestete erlaubt.

Die „drei Gs“ (geimpft, genesen, getestet) gelten schon seit Längerem etwa in Innenräumen von Restaurants oder im Fitnesszentrum. Laut Gesundheitsverwaltung greifen sie nun auch für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder an Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 zeitgleich anwesenden Personen.

Beim Friseurbesuch

Hinzu kommen Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich anwesenden Personen, der Friseurbesuch und andere körpernahe Dienstleistungen. Ebenso gilt das bei Besuchen in Krankenhäusern, Reha- oder Behinderteneinrichtungen.

Bei Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen müssen Ungeimpfte ebenfalls einen negativen Test vorlegen – zur Anreise und an jedem dritten Tag ihres Aufenthalts.

Anerkannt werden bei all den beschriebenen Aktivitäten bis zu 24 Stunden alte Schnelltests, die ab 11. Oktober bundesweit nicht mehr kostenlos sein sollen, oder PCR-Tests. Deren Geltungsdauer wurde von 24 auf 48 Stunden verlängert. Die Testpflichten gelten nicht für Schüler und Teilnehmer von religiösen Veranstaltungen wie Gottesdiensten. (dpa)