Schuldig wegen Beobachtung

Gericht verurteilt Parlamentarier, der Klimaproteste beobachtete

Das Amtsgericht Recklinghausen hat den Linken-Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin am Donnerstags wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Der umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag war im Februar 2020 als parlamentarischer Beobachter bei einer Aktion des zivilen Ungehorsams der Klima­bewegung gegen das Kohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen anwesend. Der Kraftwerksbetreiber Uniper hatte gegen den parlamentarischen Beobachter und 102 weitere Personen Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. Im Laufe des Verfahrens hob der Deutsche Bundestag seine Immunität im März 2021 auf. Lorenz Gösta Beutin kündigte nach dem Urteil an, Berufung einzu­legen. „Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der friedlichen Klimaschutzbewegung und ihrer Unterstützer*innen“, so Gösta Beutin in einer Stellungnahme. „Die dem Justizministerium NRW ­unterstehende Staatsanwaltschaft missbraucht den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs, um gegen die wichtige Praxis der parlamentarischen Beobachtung vorzugehen.“ Gösta Beutin fürchtet, dass das Urteil auch als Folie dienen könnte, um künftig auch Jour­na­lis­t*in­nen unter dem Vorwand des Hausfriedensbruchs in ihrer begleitenden Berichterstattung einzuschränken.

Anna Lehmann