Ankerverbot in Berlin vom Tisch: Bucht siegt, Geisel geht baden

Ein vom Innensenator angestrebtes Ankerverbot für die Rummelsburger Bucht mit Folgen für ganz Berlin kommt nicht. Die Kulturflöße hoffen nun auf mehr.

Kulturflöße in der Rummelsburger Bucht

Kulturflöße in der Rummelsburger Bucht Foto: dpa

BERLIN taz | Das von Innensenator Andreas Geisel (SPD) angestrebte Ankerverbot für die Rummelsburger Bucht, das einem allgemeinen Stilllegeverbot für alle Boote bis zu 20 Metern Länge in den Berliner und Brandenburger Gewässern gleichgekommen wäre, kommt nicht. Nach einer Intervention der Senatsverwaltung für Umwelt von Senatorin Regine Günther verzichtet das Bundesverkehrsministerium auf eine entsprechende Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Claudia Müller (Grüne) teilte nun die zuständige Staatssekretärin in einem der taz vorliegenden Schreiben mit: „Nicht weiterverfolgt wird die Aufhebung der Möglichkeit für unbemannte Kleinfahrzeuge, auf der Spree-Oder-Wasserstraße und den Berliner und Brandenburger Wasserstraßen auf ungenehmigten Liegestellen bis zu einem Tag stillzuliegen.“ Das Bundesministerium hält sich damit an die Gepflogenheit, eine örtlich beschränkte Verordnung nicht gegen den Willen der betroffenen Stadt umzusetzen.

Geisel hatte sich bereits zum zweiten Mal bei Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) für das Ankerverbot eingesetzt. Als Lichtenberger Abgeordneter vertrat er dabei die Interessen der teils gutbetuchten Anwohner*innen, denen die Haus- und Kulturboote in der Rummelsburger Bucht zu laut, zu dreckig, zu unästhetisch sind. Dagegen hatte sich der Verein Spree:publik, der Zusammenschluss der Kunst- und Kulturflöße wie die „Anarche“ oder die „Unkraut“, zur Wehr gesetzt.

Sprecher Claudius Schulze freute sich im Gespräch mit der taz über ihre erfolgreiche „Überzeugungsarbeit“ sowohl bei Po­li­ti­ke­r*in­nen des Bezirks, des Abgeordnetenhauses als auch in der Senatsverwaltung. Diese habe verstanden, dass das Ankerverbot „keine gute Idee ist“, dass dadurch nichts besser, sondern die Situation „eskalieren“ würde und der „Kollateralschaden zu groß“ sei. Denn nicht nur die Be­woh­ne­r*in­nen der Bucht sowie die Kulturflöße wären vertrieben worden, auch hätte kein Wassertourist in Berlin und Brandenburg mehr sein Schiff verlassen können, sofern es nicht an einer der wenigen legalen Anlegestellen liegt.

Auf Anfrage der taz sagte Günthers Staatssekretär für Umwelt und Klimaschutz, Stefan Tidow, der auch den Brief an das Verkehrsministerium geschrieben hatte: „Es ist sehr erfreulich, dass das Bundesverkehrsministerium die Pläne jetzt fallen gelassen hat. Die geplante Regelung hätte den Wassertourismus unverhältnismäßig stark getroffen und auch jene, die behutsam in den Berliner Gewässern in ihrer Freizeit unterwegs sind. Dort, wo es Probleme und auch Beschwerden etwa über Lärm gibt, lassen sich mögliche Konflikte auch anders lösen.“

Dreifache Niederlage für Geisel

Schulze spricht sogar von einem „dreifachen Rückschlag für Geisel“. Nicht nur sei sein Vorstoß zurückgewiesen worden, auch hätten sich in dem Abwehrkampf viele „Player auf dem Wasser zusammengeschlossen“. Auch seien politische Entscheidungsträger „sensibilisiert worden, gemeinsam an konstruktiven Lösungen“ etwa für die Müllproblematik zu arbeiten.

Schulze kündigte an, dass sich Spree:­pu­blik noch im Herbst um einen runden Tisch mit Senatsverwaltung, Bezirk und Wasserschutzpolizei bemühen wolle. Das Ziel des Vereins: Die Rummelsburger Bucht soll ein Kulturhafen werden, ein Ort, wo Boote legal zusammenkommen dürfen, um Kultur auf dem Wasser zu machen. Förderlich sei auch der jüngst auf Antrag der Linken-Abgeordneten Katalin Gennburg vom Abgeordnetenhaus beschlossene Antrag für freie Ufer, der den Senat auffordert, die Ufer der Berliner Gewässer für die Allgemeinheit zu öffnen und freizuhalten.

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