Zugang zum Schwangerschaftsabbruch: Auf verlorenem Posten

Die medizinische Versorgung für ungewollt Schwangere wird vielerorts noch schlechter, als sie ohnehin schon ist. Aber es gibt Hoffnung.

Medizinische Gerätschaften auf einem OP-Tisch.

In Bayern ist die medizinische Versorgung für Schwangerschaftsabbrüche schlecht (Symbolbild) Foto: Christian Beutler/keystone/picture alliance

Die medizinische Versorgung bei einem Schwangerschaftsabbruch ist in katholisch geprägten Bundesländern wie Bayern katastrophal. In anderen wird sie aufgrund des zunehmenden Ärz­t:in­nen­man­gels schlechter. Kurzfristig wird sich daran nichts ändern; die Situation wird sich vielerorts noch verschärfen.

Aber mit der anstehenden Bundestagswahl steigt die Chance, das größte Hindernis auf dem Weg zu einer gesundheitserhaltenden Abtreibungspolitik zu beseitigen: den Paragrafen 218, der Abtreibung als Tötungsdelikt unter Strafe stellt. Bisher wird, wer sich zwangsberaten lässt und eine Bedenkfrist von drei Tagen einhält, strafrechtlich nicht verfolgt. Doch das Stigma, etwas Verbotenes und von der Gesellschaft Unerwünschtes zu tun, bleibt. Sowohl für diejenigen, die ärztliche Hilfe suchen, als auch für Ärzt:innen. Kein Wunder, dass so wenige die Arbeit machen wollen.

Langfristig könnten es aber wieder mehr werden. Erstmals seit Jahrzehnten verspricht nicht nur die Linkspartei in ihrem Wahlprogramm, dieses weltweit einmalige juristische Kuriosum abzuschaffen und damit ein deutliches Signal für den Schwangerschaftsabbruch als Teil der medizinischen Grundversorgung zu senden.

Auch die Grünen und die SPD haben sich endlich klar gegen den Paragrafen positioniert. Nur: Sobald die CDU mit im Regierungsboot sitzt, wird es nichts mit der Abschaffung des Paragrafen 218, denn sie hält stur an ihm fest. Das gilt auch für die FDP, die im März in einer Bundestagsdebatte zum Thema auf einer Linie mit AfD, CSU und CDU argumentierte.

Dabei mehren sich die Anzeichen, dass sie auf verlorenem Posten stehen. Denn dank der engagierten Ärztin Kristina Hänel wird seit 2017 wieder über das Thema gesprochen. Und zwar nicht mehr nur emotionalisierend, sondern an Fakten orientiert.

Solche Beiträge erscheinen sogar auf sensationsheischenden Nachrichtenseiten wie der von web.de. Das ist ein Problem für alle, die den Paragrafen 218 behalten wollen. Denn es gibt keinen einzigen Nachweis dafür, dass das Gesetz werdendem Leben hilft. Im Gegenteil.

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Seit 2003 bei der taz als Redakteurin. Themenschwerpunkte: Soziales, Gender, Gesundheit. M.A. Kulturwissenschaft (Univ. Bremen), MSc Women's Studies (Univ. of Bristol); Alumna Heinrich-Böll-Stiftung; Ausbildung an der Evangelischen Journalistenschule in Berlin; Lehrbeauftragte an der Univ. Bremen; in Weiterbildung zur systemischen Beraterin.

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